Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Versicherungsbetrugs

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Am 29.11.2019 erstattete ich Strafanzeigen nach § 239 StGB (Freiheitsberaubung) und § 263 StGB (Betrug, Versicherungsbetrug) gegen alle an meiner lngewahrsamnahme am 26.08.2016 mit anschließenden unfreiwilligen Aufenthalt vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe verantwortlich beteiligten Personen.

Die Staatsanwaltschaft Kalrsruhe antwortete mir mit einem grotesken Schreiben datiert zum 05.12.2019.

Der von dem Anzeigeerstatter vorgelegte Behandlungsvertrag (AS 23) bezieht sich auf Wahlleistungen, die nicht vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst sind. Solche wurden nach dem Vorbringen des Anzeigeerstatters jedoch nicht abgerechnet. Die Erstattungspflicht der Aufwendungen des Behandelnden durch die gesetzliche Krankenversicherung, ergibt sich aus öffentlichem Recht unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages über Wahlleistungen.

Aus diesen Gründen war daher kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Eine dreiste Lüge!

Übersetzung:

Sie sind das Opfer eines Staatsverbrechens und sollten sich um Asyl in einem Rechtsstatt bemühen!

Mit Schreiben datiert zum 20.12.2019 legte ich Beschwerde ein.

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