Strafanzeigen beim Generalbundesawalt am Bundesgerichtshof

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Am 13.05.2020 erstattete ich per De-Mail Einschreiben an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, unter der Adresse poststelle@generalbundesanwalt.de-mail.de, Strafanzeigen zur Einleitung der juristischen Aufarbeitung meiner jahrzehntelangen Verfolgung aus faschistoiden Motiven.

Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de und eine Eingangsbestätigung von eingangsbestaetigung@de-mail-t-systems.de-mail.de:

Am 19.05.2020 fand ich folgendes Schreiben, das mir auf dem Postweg als Standardbrief zugestellt worden war, in meinem Briefkasten:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist leider unzuständig.

Also wandte ich mich mit meinem Anliegen, am 25.05.2020, erneut per De-Mail Einschreiben, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, unter der Adresse sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de.

Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an den Empfänger versandt wurde.

    Die Bestätigung erfolgte durch sec, http://www.sec.de-mail.de.

Jedoch erhielt ich zu meinem De-Mail Einschreiben bis heute keine Eingangsbestätigung.

Daher kontaktierte ich, zunächst per Telefon und dann per E-Mail, den Kundendienst meines De-Mail Providers, 1&1.

Zunächst bekam ich eine vollkommen sinnlose Antwort: Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Option "Einschreiben" auswähle, was ich ja getan und bezahlt hatte.

Nachdem ich mich beim 1&1 Kundendienst über diesen Unsinn beschwert hatte, erhielt ich eine neue Erklärung:

Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Versandoption "Persönlich und vertraulich" - ich habe keine Ahnung, was sich technisch hinter dieser Option verbergen soll und was mir die 0,24 € pro Nachricht kaufen sollen - auswähle und damit, falls man formaljuristisch alles korrekt gemacht habe. Die Gerichte hätten ein Ampelsystem, das nur absenderbestätigte bzw. "Persönlich und vertraulich" versandte De-Mail Nachrichten durchlasse.

Im Widerspruch hierzu habe ich aber ein Schreiben auf dem Postweg als Standardbrief, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, datiert zum 02.06.2020, erhalten, das sich auf mein De-Mail Einschreiben bezieht und keinerlei Hinweis auf einen formaljuristischen Fehler meinerseits enthält.

Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entsteht bei mir der Verdacht, dass ich von den Betreibern des De-Mail Systems betrogen werde und meine Nachrichten niemals am Ziel ankommen.

Deshalb habe ich meine Nachricht an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 19.06.2020 um 20:24 Uhr erneut, als Einschreiben und diesmal mit der vom Kundendienst erwähnten Option "Persönlich und vertraulich", versendet und dabei einhundertdrei weitere Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland auf Cc genommen.

Ich erhielt sofort eine Versandbestätigung von sec, http://www.sec.de-mail.de, bzw. versandbestaetigung@sec.de-mail.de, und auch im Zeitraum von ungefähr drei Minuten, zwischen 20:26 Uhr und 20:29 Uhr, etwa zwanzig Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de.

Weitere Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de, gingen zwischen 20:47 Uhr und 21:46 Uhr ein.

Äußerst beunruhigend ist, dass zu manchen Einschreiben Eingangsbestätigungen mehrfach und mit verschiedenen Zeitstempeln generiert wurden.

So erhielt ich z.B. von der Staatsanwaltschaft Augsburg vier Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:12 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:59:00 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:12:05 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:39:04 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

Von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekam ich drei Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:02 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:58:50 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:11:54 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

Zu den einhundertvier versendeten De-Mail Einschreiben habe ich einhundertfünfzehn Eingangsbestätigungen bekommen: Von manchen Staatsanwaltschaften gar keine, von manchen eine, zwei, drei oder vier.

Offensichtlich arbeitet das System De-Mail nicht korrekt: Ich behaupte, dass diese EDV-Anlage manipuliert worden ist.

Wenn ich die URL

https://de-mail.1und1.de

aufrufe, werde ich zu einer Login Seite weitergeleitet.

Im Quelltext dieser Seite befindet sich dieses Tag:

<script type="text/javascript" src="_files/demail-providers.js"></script>

Die Datei "_files/demail-providers.js" hatte am 24.06.2020 um 02:22 Uhr den folgenden Inhalt:

var deMailProviders = ["web.de-mail.de","gmx.de-mail.de","drv-bund.de-mail.de","polizei-herford-nrw.de-mail.de"];

Etwa vierzig Minuten später, um 03:03 Uhr am 24.06.2020, hatte sich der Inhalt der Datei "_files/demail-providers.js" folgendermaßen geändert:

var deMailProviders = [];

Demnach hat jemand am 24.06.2020 zwischen 02:22 Uhr und 03:03 Uhr den Inhalt dieser Datei geändert.

Der Inhalt der Variable "deMailProviders" wird im Quelltext der Anwendung zur Bestimmung gültiger De-Mail Adressen verwendet. Der Quelltext untersucht, ob diese Variable definiert ist und ändert sein Verhalten entsprechend.

Die offensichtlich optionale Präsenz der Datei "_files/demail-providers.js", mit der man das Verhalten der 1&1 Webanwendung beeinflussen kann, bestätigt meinen Verdacht, dass das System manipuliert wurde.

Die für mich zunächst vollkommen sinnlose Erwähnung der Polizei Herford und die Änderung der Datei zu nächtlicher Stunde bekräftigen den Verdacht zusätzlich.

Da ich keine verständlichen Erklärungen erhalten habe, sehe ich mich gezwungen, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB Strafanzeige zu erstatten.

Am 02.07.2020 und am 24.07.2020 versendete ich eine erweiterte Version meiner Schreiben mit Strafanzeigen, die ich bei Staatsanwaltschaften eingereicht hatte, an Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland.

Am 01.08.2020 fand ich folgendes Schreiben, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, in meinem Briefkasten:

Strafanzeige wegen Falschbeurkundung im Amt

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Am 22.11.2019 erstattete ich Dienstaufsichtsbeschwerde/Fachaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige nach § 348 wegen Falschbeurkundung im Amt gegen

  • PK Beilmann, Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt
  • POK Sakatsch, Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt

Mit Schreiben datiert zum 03.12.2019 antwortete mir die Staatsanwaltschaft.

Gegen diesen Bescheid legte ich mit Schreiben vom 16.12.2019 Beschwerde ein.

Ebenfalls am 22.11.2019 erstattete ich Strafanzeige nach § 348 wegen Falschbeurkundung im Amt gegen

  • Dr. Schwirblat, Richter am Amtsgericht

Mit Schreiben datiert zum 29.11.2019 antwortete mir die Staatsanwaltschaft.

Gegen diesen Bescheid legte ich mit Schreiben vom 13.12.2019 Beschwerde ein.

Mit Schreiben datiert zum 30.12.2019 antwortete mir die Staatsanwaltschaft auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde/Fachaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidium Karlsruhe.

Mit Schreiben datiert zum 09.01.2020 antwortete mir die Generalstaatsanwaltschaft auf meine Beschwerde vom 13.12.2019.