Die ING DiBa bittet um meine Zustimmung zu geänderten AGB

Read this post in U.S. English language

Die ING DiBa bitte mich immer dringender um Zustimmung zu geänderten AGB.

Beim Anmelden in ihrer Smartphone App Banking to Go werde ich seit Monaten zunächst um diese Zustimmung gebeten.

Diese Erinnerung habe ich immer übersprungen.

Nun habe ich zusätzlich ein E-Mail zu diesem Thema erhalten.

Abgesendet wurde diese Nachricht von einem Rechner mit der IP Adresse 5.9.36.106.

Der Rechner mit dieser IP Adresse ist laut Shodan schlecht gepflegt, da bekannte Verwundbarkeiten diagnostiziert wurden.

Zudem findet sich der Rechner nicht in der Domäne, zu der er angeblich gehören soll.

COVID-19 ist keine Seuche, sondern ein Staatsverbrechen

Read this post in U.S. English language

Alles weist darauf hin, dass COVID-19 eine Desinformationskampagne, ein Staatsverbrechen, ist.

Die überwältigende und wie eine Lawine mitreißende Berichterstattung auf allen Kanälen, mäandert, verzweigt und präsentiert immer wieder neue spannende Wendungen.

Es fühlt sich wie atemberaubende Fiktion an:

Kein Detail dieser Erzählung will man auch nur zum Schlaf verpassen.

In jedem Roman sollte der erste Satz meisterhaft gelungen sein.

Diese Geschichte beginnt zunächst sinnreich auf einem Fischmarkt im chinesischen Wuhan.

Gleich fragen sich alle aufmerksam, was Fledermäuse, von denen das Virus auf den Menschen gelangt sein soll, auf diesem Markt zu suchen haben.

Später wird bedrohlich angedeutet, das Virus sei vielleicht aus einem Labor, in dem Kampfstoffe entwickelt werden, entfleucht.

Dabei versteht es sich, dass den Chinesen, wie schon immer faktentreu berichtet, alles zuzutrauen ist.

Dann treten Helden der Mikrobiologie mit Lebensläufen aus einem Bilderbuch auf, welche in Rekordzeit Impfstoffe entwickeln, die allerdings äußerst anspruchsvoll in Lagerung und Transport sind.

Leider kann es bei der Impfung mit diesen delikaten Stoffen zu tödlichen Komplikationen kommen.

Im weiteren Verlauf der einnehmenden Handlung mutiert das hinterhältige Virus.

Insgesamt liest sich diese Geschichte nicht wie Realität, sondern wie Fiktion.

Zudem eignen sich die Maßnahmen, mit denen die Plage bekämpft werden soll, offensichtlich weniger für den Ernst, als vielmehr für den Witz.

Es gibt tatsächlich Menschen, die positiv auf diese neuartige Krankheit getestet werden?

Die Ergebnisse dieser Tests werden vermutlich schon bei der Herstellung festgelegt.

So kontrolliert man die Inzidenzrate ad libitum:

Nur ein kurzer Anruf beim besten Kumpel aus der Schulzeit, nun Produktionsleiter, dem die Verantwortung für die Fabriken, die das Zeug herstellen, übertragen wurde.

In der Bundesrepublik Deutschland basiert die ganze rechtliche und politische Berichterstattung auf einem Infektionsschutzgesetz, das aus dem Jahr 2000 stammen soll.

Eigens für die neue und völlig unerwartete Bedrohung, wurden schnelle Änderungen und maßvolle Erweiterungen an diesem Gesetz vom verantwortungsvollen Parlament beschlossen, das, so bedauerlich wie bekannt, viel zu langsam für den Ernstfall arbeitet, da es ausschließlich, als Theater oder als Zirkus, für den Spaßfall konzipiert wurde.

Immerhin einsichtig und beschämt, gibt es daher seine Kompetenzen an die effizientere Exekutive ab.

Die fahrlässig mangelhafte Vorbereitung muss entschuldigt werden:

Nachweislich war noch niemand auf den endzeitlichen Gedanken gekommen, ein Virus könnte als apokalyptischer Reiter die ganze Menschheit auslöschen.

Die Bekämpfung einer ansteckenden Krankheit war einmal Sache der Wissenschaft - vor allem der medizinischen Wissenschaft.

Heute mischen sich Politiker gerne in Bereiche ein, die gar nichts mit Politik zu tun haben.

Nun behaupten wir, dass es dieses Infektionsschutzgesetz gar nicht gibt und damit die gigantische Desinformationskampagne in sich zusammen bricht:

Denn im Jahr 2000 wurde tatsächlich kein Infektionsschutzgesetz verabschiedet, sondern am 20. Juli 2000 ein Seuchenrechtneuordnungsgesetz (SeuchRNeuG), das wir hier im relevanten Bundesgesetzblatt zeigen.

Der Text dieses Gesetzes ist offensichtlich gefälscht.

Denn der erste Artikel des SeuchRNeuG soll ein Gesetz innerhalb eines Gesetzes sein:

Artikel 1:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG).

Das SeuchRNeuG, alias Infektionsschutzgeset (IfSG), ändert zum letzten Mal (siehe Artikel 2 § 37) das bislang gültige Bundes-Seuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2262, 1980 I S. 151), um es gleichzeitig außer Kraft (siehe Artikel 5) zu setzen.

Wir reiben uns die Augen und fragen ungläubig staunend:

Welchen Sinn soll das haben?

Der - wenn auch sehr schön geschriebene - Artikel 2 § 37 ist völlig überflüssig.

Vermutlich wurde er bei der Fälschung übersehen.

Teil des angeblich abgelösten Bundes-Seuchengesetzes war ein Gesundheitszeugnis für Berufstätige, die in besonders sensiblen Bereichen arbeiten, wie zum Beispiel im direkten Kontakt mit Lebensmitteln bei deren Vorbereitung zum Verzehr durch andere Menschen oder mit Kindern in Kindergärten und Schulen.

Nun soll das Gesundheitszeugnis, für das eine amtsärztliche Untersuchung notwendig war, durch eine einfache Belehrung ersetzt worden sein:

Sie dürfen aber keine ansteckende Seuche in sich tragen, wenn Sie Ihren Beruf in diesm sensiblen Umfeld ausüben!

Hoffentlich fühlen sich ansteckende gefährliche Viren, die es sich im Körper der betroffenen Berufstätigen gut gehen lassen, auch angesprochen und löschen sich rücksichtsvoll selbst aus.

COVID-19 ist folglich keine ansteckende Seuche, sondern tatsächlich ein Staatsverbrechen, dessen Absicht dringend geklärt werden sollte.

Wir können es kaum abwarten!

Strafanzeigen beim Generalbundesawalt am Bundesgerichtshof

Read this post in U.S. English language

Am 13.05.2020 erstattete ich per De-Mail Einschreiben an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, unter der Adresse poststelle@generalbundesanwalt.de-mail.de, Strafanzeigen zur Einleitung der juristischen Aufarbeitung meiner jahrzehntelangen Verfolgung aus faschistoiden Motiven.

Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de und eine Eingangsbestätigung von eingangsbestaetigung@de-mail-t-systems.de-mail.de:

Am 19.05.2020 fand ich folgendes Schreiben, das mir auf dem Postweg als Standardbrief zugestellt worden war, in meinem Briefkasten:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist leider unzuständig.

Also wandte ich mich mit meinem Anliegen, am 25.05.2020, erneut per De-Mail Einschreiben, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, unter der Adresse sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de.

Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an den Empfänger versandt wurde.

    Die Bestätigung erfolgte durch sec, http://www.sec.de-mail.de.

Jedoch erhielt ich zu meinem De-Mail Einschreiben bis heute keine Eingangsbestätigung.

Daher kontaktierte ich, zunächst per Telefon und dann per E-Mail, den Kundendienst meines De-Mail Providers, 1&1.

Zunächst bekam ich eine vollkommen sinnlose Antwort: Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Option "Einschreiben" auswähle, was ich ja getan und bezahlt hatte.

Nachdem ich mich beim 1&1 Kundendienst über diesen Unsinn beschwert hatte, erhielt ich eine neue Erklärung:

Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Versandoption "Persönlich und vertraulich" - ich habe keine Ahnung, was sich technisch hinter dieser Option verbergen soll und was mir die 0,24 € pro Nachricht kaufen sollen - auswähle und damit, falls man formaljuristisch alles korrekt gemacht habe. Die Gerichte hätten ein Ampelsystem, das nur absenderbestätigte bzw. "Persönlich und vertraulich" versandte De-Mail Nachrichten durchlasse.

Im Widerspruch hierzu habe ich aber ein Schreiben auf dem Postweg als Standardbrief, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, datiert zum 02.06.2020, erhalten, das sich auf mein De-Mail Einschreiben bezieht und keinerlei Hinweis auf einen formaljuristischen Fehler meinerseits enthält.

Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entsteht bei mir der Verdacht, dass ich von den Betreibern des De-Mail Systems betrogen werde und meine Nachrichten niemals am Ziel ankommen.

Deshalb habe ich meine Nachricht an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 19.06.2020 um 20:24 Uhr erneut, als Einschreiben und diesmal mit der vom Kundendienst erwähnten Option "Persönlich und vertraulich", versendet und dabei einhundertdrei weitere Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland auf Cc genommen.

Ich erhielt sofort eine Versandbestätigung von sec, http://www.sec.de-mail.de, bzw. versandbestaetigung@sec.de-mail.de, und auch im Zeitraum von ungefähr drei Minuten, zwischen 20:26 Uhr und 20:29 Uhr, etwa zwanzig Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de.

Weitere Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de, gingen zwischen 20:47 Uhr und 21:46 Uhr ein.

Äußerst beunruhigend ist, dass zu manchen Einschreiben Eingangsbestätigungen mehrfach und mit verschiedenen Zeitstempeln generiert wurden.

So erhielt ich z.B. von der Staatsanwaltschaft Augsburg vier Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:12 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:59:00 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:12:05 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:39:04 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

Von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekam ich drei Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:02 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:58:50 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:11:54 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

Zu den einhundertvier versendeten De-Mail Einschreiben habe ich einhundertfünfzehn Eingangsbestätigungen bekommen: Von manchen Staatsanwaltschaften gar keine, von manchen eine, zwei, drei oder vier.

Offensichtlich arbeitet das System De-Mail nicht korrekt: Ich behaupte, dass diese EDV-Anlage manipuliert worden ist.

Wenn ich die URL

https://de-mail.1und1.de

aufrufe, werde ich zu einer Login Seite weitergeleitet.

Im Quelltext dieser Seite befindet sich dieses Tag:

<script type="text/javascript" src="_files/demail-providers.js"></script>

Die Datei "_files/demail-providers.js" hatte am 24.06.2020 um 02:22 Uhr den folgenden Inhalt:

var deMailProviders = ["web.de-mail.de","gmx.de-mail.de","drv-bund.de-mail.de","polizei-herford-nrw.de-mail.de"];

Etwa vierzig Minuten später, um 03:03 Uhr am 24.06.2020, hatte sich der Inhalt der Datei "_files/demail-providers.js" folgendermaßen geändert:

var deMailProviders = [];

Demnach hat jemand am 24.06.2020 zwischen 02:22 Uhr und 03:03 Uhr den Inhalt dieser Datei geändert.

Der Inhalt der Variable "deMailProviders" wird im Quelltext der Anwendung zur Bestimmung gültiger De-Mail Adressen verwendet. Der Quelltext untersucht, ob diese Variable definiert ist und ändert sein Verhalten entsprechend.

Die offensichtlich optionale Präsenz der Datei "_files/demail-providers.js", mit der man das Verhalten der 1&1 Webanwendung beeinflussen kann, bestätigt meinen Verdacht, dass das System manipuliert wurde.

Die für mich zunächst vollkommen sinnlose Erwähnung der Polizei Herford und die Änderung der Datei zu nächtlicher Stunde bekräftigen den Verdacht zusätzlich.

Da ich keine verständlichen Erklärungen erhalten habe, sehe ich mich gezwungen, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB Strafanzeige zu erstatten.

Am 02.07.2020 und am 24.07.2020 versendete ich eine erweiterte Version meiner Schreiben mit Strafanzeigen, die ich bei Staatsanwaltschaften eingereicht hatte, an Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland.

Am 01.08.2020 fand ich folgendes Schreiben, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, in meinem Briefkasten:

Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Read this post in U.S. English language

Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah und Unbekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen den

  • Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe und Unbekannt

wegen Betrugs (§ 263 StGB) StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.

Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Begründung:

Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter:

https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing

In der Nacht auf den 26.08.2016 wurde ich gegen meinen Willen von der Polizei mit 0,3 ‰ BAK in eine Ausnüchterungszelle und anschließend von dort wiederum gegen meinen Willen von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus verschleppt, wo ich gegen meinen Willen, laut Patientenakte (Patientenakte.pdf), die vielleicht teilweise gefälscht wurde, ohne Behandlungsvertrag, auf einer geschlossenen Station untergebracht wurde.

Am 29.12.2016 wurde mir hierzu angeblich amtlich, in unbeglaubigter Abschrift, ein Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L (offensichtlich ein Verstoß gegen die Aktenordnung), des RiAG Wermann zugestellt (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf).

Ich bat den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, hiergegen Beschwerde einzulegen (AG-Beschwerde-Dr-Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf).

Später erhielt ich, nicht amtlich zugestellt, eine nicht datierte Ausfertigung eines Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe zu dieser Beschwerde, datiert zum 30.01.2017, des RiAG Dr. Schwirblat (AG-Beschluss-30-01-2017.pdf).

Dieses vom RiAG Dr. Schwirblat nicht unterzeichnete Schreiben hätte

  1. amtlich zugestellt werden müssen
  2. statt an mich, an meinen Rechtsanwalt, Dr. David Schneider-Addae-Mensah, gehen müssen
  3. nicht ausgefertigt, sondern beglaubigt sein müssen

Da in dem Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 30.01.2017 meiner Beschwerde nicht abgeholfen wurde, ging die Angelegenheit angeblich zum Landgericht Karlsruhe.

Von meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah erhielt ich später einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in nicht beglaubigter Abschrift und ohne Unterschriften der Richter, der meine Beschwerde in einer unanfechtbaren Entscheidung zurückweist (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf).

Anschließend beauftragte ich meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss des Landgerichts einzulegen (BVG-VB-Dr-Schneider-Addae-Mensah-10-08-2017.pdf).

Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah stellte mir im Jahr 2018 eine nicht beglaubigte, von keinem Richter unterzeichnete Abschrift eines Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zu, in dem meine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird (BVG-Beschluss-05-10-2018.pdf).

Daraufhin veranlasste ich den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, meine Beschwerde dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen (EGMR-Dr-Schneider-Addae-Mensah-18-01-19.pdf: Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah gibt als Datum seiner Unterschrift den 18.12.2019 an, obwohl die Beschwerde angeblich am 18.01.2019 eingereicht wurde).

Im Jahr 2019 erhielt ich vom Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah einen Beschluss des EGMR in englischer Sprache in nicht beglaubigter Kopie, der sich nirgendwo in den öffentlich zugänglichen Datenbanken des EGMR finden lässt (EGMR-Beschluss-14-03-2019.pdf).

Daraus ergibt sich, dass der Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah niemals Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L , eingelegt hat und die Angelegenheit damit nicht zum Landgericht Karlsruhe, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen konnte.

Jedoch habe ich für die Dienstleistungen des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah bezahlt: Die Rechnungen liegen als Beweismaterial vor: Der Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat mich betrogen. Mein Versuch, einen Rechtsstreit zu führen, wurde von dem Rechtsanwalt, den ich damit beauftragt hatte, vereitelt.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Andreas Thomalla, Apothekengässchen 4, 86150 Augsburg, erhielt ich Akteneinsicht zur Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L beim Amtsgericht Karlsruhe – siehe Dokument Akte.pdf: Dieses Dokument ist offensichtlich ganz oder teilweise gefälscht, da es nicht unterzeichnete und nicht beglaubigte richterliche Beschlüsse enthält. Die gefälschte Akte enthält jedoch angeblich eingegangene Schriftsätze des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah.

Im Dezember 2018 erhielt ich ein angeblich beglaubigtes, aber nicht unterzeichnetes Schreiben des Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht) – siehe AG-BG-07-12-2018.pdf. Ich ersuchte Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah, die Bestellung eines Betreuers für mich zu verhindern.

Der ganze Schriftverkehr – AG-BG-Dr-Schneider-Addae-Mensah-16-01-2019.pdf, AG-BG-Beschluss-19-02.2019.pdf - ist offensichtlich gefälscht, da der Beschluss des Amtsgerichts in Ausfertigung statt beglaubigter Abschrift vorliegt.

In der Angelegenheit eines mir zugestellten Päckchens, angeblich von Amazon, das mir verdächtig vorkommt, hatte ich per E-Mail Strafanzeige erstattet. Erst heute weiß ich, dass mein Internetverkehr manipuliert wird und damit die Strafanzeigen möglicherweise niemals ihr Ziel erreichten. Durch Antrag von Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah wollte ich Akteneinsicht erlangen. Die Akte (Akte-Amazon.pdf), die Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah mir später vorlegte, ist vermutlich gefälscht.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Datenveränderung, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a, 202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a (Datenveränderung), 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten), 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.

Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Begründung:

Mein Internetverkehr wird offenbar seitens meines Internet Service Providers (Unitymedia) manipuliert. Und am Samstag, den 01.02.2020, wurde dann offensichtlich sogar, nachdem ich mir das Smart Phone meines Vaters ausgeliehen hatte, der einen Mobilfunk-Vertrag mit der Telekom hat, der Internetverkehr über mobile Daten dieses Geräts manipuliert.

Zur forensischen Analyse von Bildern wollte ich am Samstag, den 01.02.2020, einen Webservice nutzen, denn ich habe den Verdacht, dass Screenshots, die ich am Freitag, den 31.01.2020 aufgenommen habe, auf meinem Rechner und einem abgezogenen USB-Stick manipuliert wurden. Hierzu waren möglicherweise sogar von mir nicht authorisierte Eindringlinge in meinem Haus.

Die kostenfreie Version des Webservice ohne Login:

https://fotoforensics.com.

Die Premium Version mit Login:

https://lab.fotoforensics.com.

Mir wurden über Untiymedia gefälschte Versionen der Seiten unter diesen Adressen ausgeliefert, die so manipuliert wurden, dass der kostenfreie Dienst gar nicht funktionieren kann, da man keine Dateien hochladen kann. (Ich habe die HTML-Seite gesichert: Man sieht im Quelltext, dass die Seite nutzlos gemacht wurde.) beziehungsweise das Login bei der Premium Version durch eine falsche Fehlermeldung verhindert wird.

Daraufhin suchte ich die Seite der kostenlosen Version im Google cash. Die Seite wurde von Google ebenfalls am Samstag, den 01.02.2020 - gegen 03:00 Uhr (GMT) - gecashed: Im cache von Google sieht die Seite aber ganz anders aus.

Ich führte anschließend ein Telefongespräch hierzu mit meinem Bruder, Thomas Pfefferle, wohnhaft Im Eichbäumle 40, 76139 Karlsruhe, über meinen Festnetzanschluss, der ebenfalls von Unitymedia betrieben wird.

In diesem Gespräch dachte ich laut darüber nach, mir das Smart Phone meines Vaters zu nehmen, und über mobile Daten, also den Mobilfunkdienst, den er bei der Telekom gebucht hat, die Seite der kostenlosen Version aufzurufen. Nach dem Gespräch rief ich tatsächlich auf dem Smart Phone meines Vaters im Android Chrome Browser die Seite über Mobildaten auf und erhielt auch eine funktionierende Seite, die so aussieht, wie die von Google gecashte Version.

Nun wollte ich über das Smart Phone die Bilder zum Webservice hochladen. Ich brauchte aber zu lange, die Screenshots auf das Smart Phone zu übertragen: Ich war nicht schnell genug.

Denn wenige Minuten nachdem die Telekom die richtige Seite geliefert hatte, lieferte nun auch die Telekom die falsche, manipulierte und unbrauchbare Seite aus.

(Am 03.02.2020 wurde über die Telekom wieder eine Version der Seite ausgeliefert, die funktionsfähig aussieht.)

Das Beweismaterial (Manche Fotos sind mehrfach vorhanden.) finden Sie hier:

https://drive.google.com/drive/folders/14t9RkYMQ0bBIVf8Q_8gUAuJMpVFUK1Qn?usp=sharing

Die Bilder zeigen Screenshots oder mit Android Geräten aufgenommene Fotos von Bildschirmen.

Auf einem Bild sieht man, dass sich der Webservice unter https://lab.fotoforensics.com darüber beschwert, dass ich mich über das TOR Netzwerk verbinde, obwohl das gar nicht stimmt - weder der Unsafe Browser des Tails Betriebssystems noch Google Chrome auf Android verwendet TOR.

Der Aufruf der Seiten erfolgte - angeblich - über verschiedene Protokolle: HTTP, HTTPS und HTTPS gekapselt in TOR.

Ich sage "angeblich", da ich behaupte, dass das von einem USB-Stick gestartete Tails Betriebssystem, Version 3.15, entweder schon beim Download unter Windows 10 kompromittiert war, obwohl die vorgesehenen Sicherheitschecks erfolgreich waren, oder später, nicht authorisiert, durch Personen, die in meinem Haus waren, wie etwa Handwerker oder Einbrecher, manipuliert wurde.

Anders kann ich mir die Manipulation trotz Verwendung von TOR und HTTPS nicht erklären.

Vielleicht wird zusätzlich bei Unitymedia mein Internetverkehr mit HTTPS Interception/SSL Inspection analysiert.

Daraus ergibt sich - abgesehen davon, dass mein Internetverkehr, und nun auch der meines Vaters über Mobilfunkdaten, manipuliert wird oder wurde: Entweder hat mein Bruder den "Feind" informiert. Oder aber, und wahrscheinlicher, man hört mein Festnetztelefon - und vermutlich auch mein ebenfalls über Unitymedia betriebenes Mobiltelefon - ab.

Vielleicht ist auch das ganze Haus instrumentiert worden.

Dies alles ist vielleicht von der Polizei - eventuell nach Genehmigung durch einen Richter - durchgeführt worden und illegal:

Es gibt keinen legalen Grund für die Manipulation des Zugangs zu diesem Webservice.

Falls, abgesehen davon, ein Richter die Überwachung genehmigt hat, ist zu prüfen, wann und mit welcher Begründung dies geschehen ist.

In verschiedenen Angelegenheiten habe ich per E-Mail und FAX Strafanzeigen erstattet. Möglicherweise sind meine Schriftsätze niemals am Ziel angekommen, da neben der Manipulation meines Internetverkehrs auch Rufnummern umgeleitet werden. Ich erhielt jedoch, nicht amtlich zugestellt und nicht unterzeichnet, eine Vielzahl von Schreiben seitens des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft: Vielleicht handelt es sich um Fälschungen.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe lehnte es mit Schreiben vom 11.03.2020 ab, meiner Strafanzeige Folge zu leisten, ohne in irgendeiner Form auf meine Argumente oder das vorgelegte Beweismaterial einzugehen:

Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Versicherungsbetrugs

Read this post in U.S. English language

Am 29.11.2019 erstattete ich Strafanzeigen nach § 239 StGB (Freiheitsberaubung) und § 263 StGB (Betrug, Versicherungsbetrug) gegen alle an meiner lngewahrsamnahme am 26.08.2016 mit anschließenden unfreiwilligen Aufenthalt vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe verantwortlich beteiligten Personen.

Die Staatsanwaltschaft Kalrsruhe antwortete mir mit einem grotesken Schreiben datiert zum 05.12.2019.

Der von dem Anzeigeerstatter vorgelegte Behandlungsvertrag (AS 23) bezieht sich auf Wahlleistungen, die nicht vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst sind. Solche wurden nach dem Vorbringen des Anzeigeerstatters jedoch nicht abgerechnet. Die Erstattungspflicht der Aufwendungen des Behandelnden durch die gesetzliche Krankenversicherung, ergibt sich aus öffentlichem Recht unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages über Wahlleistungen.

Aus diesen Gründen war daher kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Eine dreiste Lüge!

Übersetzung:

Sie sind das Opfer eines Staatsverbrechens und sollten sich um Asyl in einem Rechtsstatt bemühen!

Mit Schreiben datiert zum 20.12.2019 legte ich Beschwerde ein.