Alles weist darauf hin, dass COVID-19 eine Desinformationskampagne, ein
Staatsverbrechen, ist.
Die überwältigende und wie eine Lawine mitreißende Berichterstattung auf
allen Kanälen, mäandert, verzweigt und präsentiert immer wieder neue
spannende Wendungen.
Es fühlt sich wie atemberaubende Fiktion an:
Kein Detail dieser Erzählung will man auch nur zum Schlaf verpassen.
In jedem Roman sollte der erste Satz meisterhaft gelungen sein.
Diese Geschichte beginnt zunächst sinnreich auf einem Fischmarkt im
chinesischen Wuhan.
Gleich fragen sich alle aufmerksam, was Fledermäuse, von denen das Virus auf
den Menschen gelangt sein soll, auf diesem Markt zu suchen haben.
Später wird bedrohlich angedeutet, das Virus sei vielleicht aus einem Labor,
in dem Kampfstoffe entwickelt werden, entfleucht.
Dabei versteht es sich, dass den Chinesen, wie schon immer faktentreu
berichtet, alles zuzutrauen ist.
Dann treten Helden der Mikrobiologie mit Lebensläufen aus einem Bilderbuch
auf, welche in Rekordzeit Impfstoffe entwickeln, die allerdings äußerst
anspruchsvoll in Lagerung und Transport sind.
Leider kann es bei der Impfung mit diesen delikaten Stoffen zu tödlichen
Komplikationen kommen.
Im weiteren Verlauf der einnehmenden Handlung mutiert das hinterhältige
Virus.
Insgesamt liest sich diese Geschichte nicht wie Realität, sondern wie
Fiktion.
Zudem eignen sich die Maßnahmen, mit denen die Plage bekämpft werden soll,
offensichtlich weniger für den Ernst, als vielmehr für den Witz.
Es gibt tatsächlich Menschen, die positiv auf diese neuartige Krankheit
getestet werden?
Die Ergebnisse dieser Tests werden vermutlich schon bei der Herstellung
festgelegt.
So kontrolliert man die Inzidenzrate ad libitum:
Nur ein kurzer Anruf beim besten Kumpel aus der Schulzeit, nun
Produktionsleiter, dem die Verantwortung für die Fabriken, die das Zeug
herstellen, übertragen wurde.
In der Bundesrepublik Deutschland basiert die ganze rechtliche und
politische Berichterstattung auf einem Infektionsschutzgesetz, das aus dem
Jahr 2000 stammen soll.
Eigens für die neue und völlig unerwartete Bedrohung, wurden schnelle
Änderungen und maßvolle Erweiterungen an diesem Gesetz vom
verantwortungsvollen Parlament beschlossen, das, so bedauerlich wie bekannt,
viel zu langsam für den Ernstfall arbeitet, da es ausschließlich, als
Theater oder als Zirkus, für den Spaßfall konzipiert wurde.
Immerhin einsichtig und beschämt, gibt es daher seine Kompetenzen an die
effizientere Exekutive ab.
Die fahrlässig mangelhafte Vorbereitung muss entschuldigt werden:
Nachweislich war noch niemand auf den endzeitlichen Gedanken gekommen, ein
Virus könnte als apokalyptischer Reiter die ganze Menschheit auslöschen.
Die Bekämpfung einer ansteckenden Krankheit war einmal Sache der
Wissenschaft - vor allem der medizinischen Wissenschaft.
Heute mischen sich Politiker gerne in Bereiche ein, die gar nichts mit
Politik zu tun haben.
Nun behaupten wir, dass es dieses Infektionsschutzgesetz gar nicht gibt und
damit die gigantische Desinformationskampagne in sich zusammen bricht:
Denn im Jahr 2000 wurde tatsächlich kein Infektionsschutzgesetz
verabschiedet, sondern am 20. Juli 2000 ein Seuchenrechtneuordnungsgesetz
(SeuchRNeuG), das wir hier im relevanten Bundesgesetzblatt zeigen.
Der Text dieses Gesetzes ist offensichtlich gefälscht.
Denn der erste Artikel des SeuchRNeuG soll ein Gesetz innerhalb eines
Gesetzes sein:
Artikel 1:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG).
Das SeuchRNeuG, alias Infektionsschutzgeset (IfSG), ändert zum letzten Mal
(siehe Artikel 2 § 37) das bislang gültige Bundes-Seuchengesetz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2262, 1980 I S.
151), um es gleichzeitig außer Kraft (siehe Artikel 5) zu setzen.
Wir reiben uns die Augen und fragen ungläubig staunend:
Welchen Sinn soll das haben?
Der - wenn auch sehr schön geschriebene - Artikel 2 § 37 ist völlig
überflüssig.
Vermutlich wurde er bei der Fälschung übersehen.
Teil des angeblich abgelösten Bundes-Seuchengesetzes war ein
Gesundheitszeugnis für Berufstätige, die in besonders sensiblen Bereichen
arbeiten, wie zum Beispiel im direkten Kontakt mit Lebensmitteln bei deren
Vorbereitung zum Verzehr durch andere Menschen oder mit Kindern in
Kindergärten und Schulen.
Nun soll das Gesundheitszeugnis, für das eine amtsärztliche Untersuchung
notwendig war, durch eine einfache Belehrung ersetzt worden sein:
Sie dürfen aber keine ansteckende Seuche in sich tragen, wenn Sie Ihren
Beruf in diesm sensiblen Umfeld ausüben!
Hoffentlich fühlen sich ansteckende gefährliche Viren, die es sich im Körper
der betroffenen Berufstätigen gut gehen lassen, auch angesprochen und
löschen sich rücksichtsvoll selbst aus.
COVID-19 ist folglich keine ansteckende Seuche, sondern tatsächlich ein
Staatsverbrechen, dessen Absicht dringend geklärt werden sollte.
Am 13.05.2020 erstattete ich per De-Mail Einschreiben an den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, unter der Adresse
poststelle@generalbundesanwalt.de-mail.de, Strafanzeigen zur Einleitung der
juristischen Aufarbeitung meiner jahrzehntelangen Verfolgung aus faschistoiden
Motiven.
Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine
Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de und eine
Eingangsbestätigung von eingangsbestaetigung@de-mail-t-systems.de-mail.de:
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an
den Empfänger versandt wurde.
Am 19.05.2020 fand ich folgendes Schreiben, das mir auf dem Postweg als
Standardbrief zugestellt worden war, in meinem Briefkasten:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist leider unzuständig.
Also wandte ich mich mit meinem Anliegen, am 25.05.2020, erneut per De-Mail
Einschreiben, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, unter der Adresse
sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de.
Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine
Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de:
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an
den Empfänger versandt wurde.
Jedoch erhielt ich zu meinem De-Mail Einschreiben bis heute keine
Eingangsbestätigung.
Daher kontaktierte ich, zunächst per Telefon und dann per E-Mail, den
Kundendienst meines De-Mail Providers, 1&1.
Zunächst bekam ich eine vollkommen sinnlose Antwort: Eingangsbestätigungen
erhalte man nur, falls man die Option "Einschreiben" auswähle, was ich ja
getan und bezahlt hatte.
Nachdem ich mich beim 1&1 Kundendienst über diesen Unsinn beschwert hatte,
erhielt ich eine neue Erklärung:
Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Versandoption "Persönlich
und vertraulich" - ich habe keine Ahnung, was sich technisch hinter dieser
Option verbergen soll und was mir die 0,24 € pro Nachricht kaufen sollen -
auswähle und damit, falls man formaljuristisch alles korrekt gemacht habe. Die
Gerichte hätten ein Ampelsystem, das nur absenderbestätigte bzw. "Persönlich
und vertraulich" versandte De-Mail Nachrichten durchlasse.
Im Widerspruch hierzu habe ich aber ein Schreiben auf dem Postweg als
Standardbrief, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, datiert zum
02.06.2020, erhalten, das sich auf mein De-Mail Einschreiben bezieht und
keinerlei Hinweis auf einen formaljuristischen Fehler meinerseits enthält.
Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entsteht bei mir der Verdacht, dass ich von
den Betreibern des De-Mail Systems betrogen werde und meine Nachrichten
niemals am Ziel ankommen.
Deshalb habe ich meine Nachricht an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am
19.06.2020 um 20:24 Uhr erneut, als Einschreiben und diesmal mit der vom
Kundendienst erwähnten Option "Persönlich und vertraulich", versendet und
dabei einhundertdrei weitere Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik
Deutschland auf Cc genommen.
Ich erhielt sofort eine Versandbestätigung von sec,
http://www.sec.de-mail.de, bzw. versandbestaetigung@sec.de-mail.de, und auch im Zeitraum von ungefähr
drei Minuten, zwischen 20:26 Uhr und 20:29 Uhr, etwa zwanzig
Eingangsbestätigungen von fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de.
Weitere Eingangsbestätigungen von fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de, gingen zwischen 20:47 Uhr und 21:46
Uhr ein.
Äußerst beunruhigend ist, dass zu manchen Einschreiben Eingangsbestätigungen
mehrfach und mit verschiedenen Zeitstempeln generiert wurden.
So erhielt ich z.B. von der Staatsanwaltschaft Augsburg vier
Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:12 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 20:59:00 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 21:12:05 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 21:39:04 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekam ich drei Eingangsbestätigungen
durch fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:02 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 20:58:50 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 21:11:54 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Zu den einhundertvier versendeten De-Mail Einschreiben habe ich
einhundertfünfzehn Eingangsbestätigungen bekommen: Von manchen
Staatsanwaltschaften gar keine, von manchen eine, zwei, drei oder vier.
Offensichtlich arbeitet das System De-Mail nicht korrekt: Ich behaupte, dass
diese EDV-Anlage manipuliert worden ist.
Die Datei "_files/demail-providers.js" hatte am 24.06.2020 um
02:22 Uhr den folgenden Inhalt:
var deMailProviders =
["web.de-mail.de","gmx.de-mail.de","drv-bund.de-mail.de","polizei-herford-nrw.de-mail.de"];
Etwa vierzig Minuten später, um 03:03 Uhr am 24.06.2020, hatte sich der Inhalt
der Datei "_files/demail-providers.js" folgendermaßen geändert:
var deMailProviders = [];
Demnach hat jemand am 24.06.2020 zwischen 02:22 Uhr und 03:03 Uhr den Inhalt
dieser Datei geändert.
Der Inhalt der Variable "deMailProviders" wird im Quelltext der
Anwendung zur Bestimmung gültiger De-Mail Adressen verwendet. Der Quelltext
untersucht, ob diese Variable definiert ist und ändert sein Verhalten
entsprechend.
Die offensichtlich optionale Präsenz der Datei
"_files/demail-providers.js", mit der man das Verhalten der 1&1
Webanwendung beeinflussen kann, bestätigt meinen Verdacht, dass das System
manipuliert wurde.
Die für mich zunächst vollkommen sinnlose Erwähnung der Polizei Herford und
die Änderung der Datei zu nächtlicher Stunde bekräftigen den Verdacht
zusätzlich.
Da ich keine verständlichen Erklärungen erhalten habe, sehe ich mich
gezwungen, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB Strafanzeige zu erstatten.
Am 02.07.2020 und am 24.07.2020 versendete ich eine erweiterte Version meiner
Schreiben mit Strafanzeigen, die ich bei Staatsanwaltschaften eingereicht
hatte, an Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland.
Am 01.08.2020 fand ich folgendes Schreiben, angeblich von der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe, in meinem Briefkasten:
Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht
kommenden Straftatbestände gegen den Rechtsanwalt Dr. David
Schneider-Addae-Mensah und Unbekannt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in
Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer
L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen den
Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe
und Unbekannt
wegen Betrugs (§ 263 StGB) StGB und aller anderen in Betracht kommenden
Straftatbestände.
Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden
Aktenzeichens.
Begründung:
Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter:
In der Nacht auf den 26.08.2016 wurde ich gegen meinen Willen von der Polizei
mit 0,3 ‰ BAK in eine Ausnüchterungszelle und anschließend von dort wiederum
gegen meinen Willen von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus
verschleppt, wo ich gegen meinen Willen, laut Patientenakte
(Patientenakte.pdf), die vielleicht teilweise gefälscht wurde, ohne
Behandlungsvertrag, auf einer geschlossenen Station untergebracht wurde.
Am 29.12.2016 wurde mir hierzu angeblich amtlich, in unbeglaubigter Abschrift,
ein Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, datiert zum 26.08.2016,
Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L (offensichtlich ein Verstoß gegen die
Aktenordnung), des RiAG Wermann zugestellt (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf).
Ich bat den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, hiergegen
Beschwerde einzulegen
(AG-Beschwerde-Dr-Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf).
Später erhielt ich, nicht amtlich zugestellt, eine nicht datierte Ausfertigung
eines Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe zu dieser Beschwerde, datiert zum
30.01.2017, des RiAG Dr. Schwirblat (AG-Beschluss-30-01-2017.pdf).
Dieses vom RiAG Dr. Schwirblat nicht unterzeichnete Schreiben hätte
amtlich zugestellt werden müssen
statt an mich, an meinen Rechtsanwalt, Dr. David Schneider-Addae-Mensah,
gehen müssen
nicht ausgefertigt, sondern beglaubigt sein müssen
Da in dem Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 30.01.2017 meiner
Beschwerde nicht abgeholfen wurde, ging die Angelegenheit angeblich zum
Landgericht Karlsruhe.
Von meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah erhielt ich später
einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in nicht beglaubigter Abschrift und
ohne Unterschriften der Richter, der meine Beschwerde in einer unanfechtbaren
Entscheidung zurückweist (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf).
Anschließend beauftragte ich meinem Rechtsanwalt Dr. David
Schneider-Addae-Mensah, Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss des
Landgerichts einzulegen (BVG-VB-Dr-Schneider-Addae-Mensah-10-08-2017.pdf).
Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah stellte mir im Jahr 2018
eine nicht beglaubigte, von keinem Richter unterzeichnete Abschrift eines
Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zu, in dem meine Beschwerde nicht
zur Entscheidung angenommen wird (BVG-Beschluss-05-10-2018.pdf).
Daraufhin veranlasste ich den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah,
meine Beschwerde dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen
(EGMR-Dr-Schneider-Addae-Mensah-18-01-19.pdf: Herr Rechtsanwalt Dr. David
Schneider-Addae-Mensah gibt als Datum seiner Unterschrift den 18.12.2019 an,
obwohl die Beschwerde angeblich am 18.01.2019 eingereicht wurde).
Im Jahr 2019 erhielt ich vom Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
einen Beschluss des EGMR in englischer Sprache in nicht beglaubigter Kopie,
der sich nirgendwo in den öffentlich zugänglichen Datenbanken des EGMR finden
lässt (EGMR-Beschluss-14-03-2019.pdf).
Daraus ergibt sich, dass der Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
niemals Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe
(AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV
777/16 L , eingelegt hat und die Angelegenheit damit nicht zum Landgericht
Karlsruhe, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gehen konnte.
Jedoch habe ich für die Dienstleistungen des Rechtsanwalts Dr. David
Schneider-Addae-Mensah bezahlt: Die Rechnungen liegen als Beweismaterial vor:
Der Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat mich betrogen.
Mein Versuch, einen Rechtsstreit zu führen, wurde von dem Rechtsanwalt, den
ich damit beauftragt hatte, vereitelt.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Andreas Thomalla, Apothekengässchen 4, 86150
Augsburg, erhielt ich Akteneinsicht zur Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L beim
Amtsgericht Karlsruhe – siehe Dokument Akte.pdf: Dieses Dokument ist
offensichtlich ganz oder teilweise gefälscht, da es nicht unterzeichnete und
nicht beglaubigte richterliche Beschlüsse enthält. Die gefälschte Akte enthält
jedoch angeblich eingegangene Schriftsätze des Rechtsanwalts Dr. David
Schneider-Addae-Mensah.
Im Dezember 2018 erhielt ich ein angeblich beglaubigtes, aber nicht
unterzeichnetes Schreiben des Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht) –
siehe AG-BG-07-12-2018.pdf. Ich ersuchte Herrn Dr. David
Schneider-Addae-Mensah, die Bestellung eines Betreuers für mich zu verhindern.
Der ganze Schriftverkehr – AG-BG-Dr-Schneider-Addae-Mensah-16-01-2019.pdf,
AG-BG-Beschluss-19-02.2019.pdf - ist offensichtlich gefälscht, da der
Beschluss des Amtsgerichts in Ausfertigung statt beglaubigter Abschrift
vorliegt.
In der Angelegenheit eines mir zugestellten Päckchens, angeblich von Amazon,
das mir verdächtig vorkommt, hatte ich per E-Mail Strafanzeige erstattet. Erst
heute weiß ich, dass mein Internetverkehr manipuliert wird und damit die
Strafanzeigen möglicherweise niemals ihr Ziel erreichten. Durch Antrag von
Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah wollte ich Akteneinsicht erlangen. Die
Akte (Akte-Amazon.pdf), die Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah mir später
vorlegte, ist vermutlich gefälscht.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das
Ergebnis zu informieren.
Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund
der §§ 303a, 202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden
Straftatbestände
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in
Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer
L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom,
aufgrund der §§ 303a (Datenveränderung), 202a (Ausspähen von Daten), 202b
(Abfangen von Daten), 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) StGB und
aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.
Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden
Aktenzeichens.
Begründung:
Mein Internetverkehr wird offenbar seitens meines Internet Service Providers
(Unitymedia) manipuliert. Und am Samstag, den 01.02.2020, wurde dann
offensichtlich sogar, nachdem ich mir das Smart Phone meines Vaters
ausgeliehen hatte, der einen Mobilfunk-Vertrag mit der Telekom hat, der
Internetverkehr über mobile Daten dieses Geräts manipuliert.
Zur forensischen Analyse von Bildern wollte ich am Samstag, den 01.02.2020,
einen Webservice nutzen, denn ich habe den Verdacht, dass Screenshots, die ich
am Freitag, den 31.01.2020 aufgenommen habe, auf meinem Rechner und einem
abgezogenen USB-Stick manipuliert wurden. Hierzu waren möglicherweise sogar
von mir nicht authorisierte Eindringlinge in meinem Haus.
Die kostenfreie Version des Webservice ohne Login:
https://fotoforensics.com.
Die Premium Version mit Login:
https://lab.fotoforensics.com.
Mir wurden über Untiymedia gefälschte Versionen der Seiten unter diesen
Adressen ausgeliefert, die so manipuliert wurden, dass der kostenfreie Dienst
gar nicht funktionieren kann, da man keine Dateien hochladen kann. (Ich habe
die HTML-Seite gesichert: Man sieht im Quelltext, dass die Seite nutzlos
gemacht wurde.) beziehungsweise das Login bei der Premium Version durch eine
falsche Fehlermeldung verhindert wird.
Daraufhin suchte ich die Seite der kostenlosen Version im Google cash. Die
Seite wurde von Google ebenfalls am Samstag, den 01.02.2020 - gegen 03:00 Uhr
(GMT) - gecashed: Im cache von Google sieht die Seite aber ganz anders aus.
Ich führte anschließend ein Telefongespräch hierzu mit meinem Bruder, Thomas
Pfefferle, wohnhaft Im Eichbäumle 40, 76139 Karlsruhe, über meinen
Festnetzanschluss, der ebenfalls von Unitymedia betrieben wird.
In diesem Gespräch dachte ich laut darüber nach, mir das Smart Phone meines
Vaters zu nehmen, und über mobile Daten, also den Mobilfunkdienst, den er bei
der Telekom gebucht hat, die Seite der kostenlosen Version aufzurufen. Nach
dem Gespräch rief ich tatsächlich auf dem Smart Phone meines Vaters im Android
Chrome Browser die Seite über Mobildaten auf und erhielt auch eine
funktionierende Seite, die so aussieht, wie die von Google gecashte Version.
Nun wollte ich über das Smart Phone die Bilder zum Webservice hochladen. Ich
brauchte aber zu lange, die Screenshots auf das Smart Phone zu übertragen: Ich
war nicht schnell genug.
Denn wenige Minuten nachdem die Telekom die richtige Seite geliefert hatte,
lieferte nun auch die Telekom die falsche, manipulierte und unbrauchbare Seite
aus.
(Am 03.02.2020 wurde über die Telekom wieder eine Version der Seite
ausgeliefert, die funktionsfähig aussieht.)
Das Beweismaterial (Manche Fotos sind mehrfach vorhanden.) finden Sie hier:
Die Bilder zeigen Screenshots oder mit Android Geräten aufgenommene Fotos von
Bildschirmen.
Auf einem Bild sieht man, dass sich der Webservice unter
https://lab.fotoforensics.com darüber beschwert, dass ich mich über das TOR
Netzwerk verbinde, obwohl das gar nicht stimmt - weder der Unsafe Browser des
Tails Betriebssystems noch Google Chrome auf Android verwendet TOR.
Der Aufruf der Seiten erfolgte - angeblich - über verschiedene Protokolle:
HTTP, HTTPS und HTTPS gekapselt in TOR.
Ich sage "angeblich", da ich behaupte, dass das von einem USB-Stick gestartete
Tails Betriebssystem, Version 3.15, entweder schon beim Download unter Windows
10 kompromittiert war, obwohl die vorgesehenen Sicherheitschecks erfolgreich
waren, oder später, nicht authorisiert, durch Personen, die in meinem Haus
waren, wie etwa Handwerker oder Einbrecher, manipuliert wurde.
Anders kann ich mir die Manipulation trotz Verwendung von TOR und HTTPS nicht
erklären.
Vielleicht wird zusätzlich bei Unitymedia mein Internetverkehr mit HTTPS
Interception/SSL Inspection analysiert.
Daraus ergibt sich - abgesehen davon, dass mein Internetverkehr, und nun auch
der meines Vaters über Mobilfunkdaten, manipuliert wird oder wurde: Entweder
hat mein Bruder den "Feind" informiert. Oder aber, und wahrscheinlicher, man
hört mein Festnetztelefon - und vermutlich auch mein ebenfalls über Unitymedia
betriebenes Mobiltelefon - ab.
Vielleicht ist auch das ganze Haus instrumentiert worden.
Dies alles ist vielleicht von der Polizei - eventuell nach Genehmigung durch
einen Richter - durchgeführt worden und illegal:
Es gibt keinen legalen Grund für die Manipulation des Zugangs zu diesem
Webservice.
Falls, abgesehen davon, ein Richter die Überwachung genehmigt hat, ist zu
prüfen, wann und mit welcher Begründung dies geschehen ist.
In verschiedenen Angelegenheiten habe ich per E-Mail und FAX Strafanzeigen
erstattet. Möglicherweise sind meine Schriftsätze niemals am Ziel angekommen,
da neben der Manipulation meines Internetverkehrs auch Rufnummern umgeleitet
werden. Ich erhielt jedoch, nicht amtlich zugestellt und nicht unterzeichnet,
eine Vielzahl von Schreiben seitens des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft
und der Generalstaatsanwaltschaft: Vielleicht handelt es sich um Fälschungen.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das
Ergebnis zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Pfefferle
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe lehnte es mit Schreiben vom 11.03.2020 ab,
meiner Strafanzeige Folge zu leisten, ohne in irgendeiner Form auf meine
Argumente oder das vorgelegte Beweismaterial einzugehen:
Am 29.11.2019 erstattete ich Strafanzeigen nach § 239 StGB
(Freiheitsberaubung) und § 263 StGB (Betrug, Versicherungsbetrug) gegen
alle an meiner lngewahrsamnahme am 26.08.2016 mit anschließenden
unfreiwilligen Aufenthalt vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 in der Klinik
für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums
Karlsruhe verantwortlich beteiligten Personen.
Die Staatsanwaltschaft Kalrsruhe antwortete mir mit einem grotesken
Schreiben datiert zum 05.12.2019.
Der von dem Anzeigeerstatter vorgelegte Behandlungsvertrag (AS 23)
bezieht sich auf Wahlleistungen, die nicht vom Versicherungsschutz der
gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst sind. Solche wurden nach dem
Vorbringen des Anzeigeerstatters jedoch nicht abgerechnet. Die
Erstattungspflicht der Aufwendungen des Behandelnden durch die
gesetzliche Krankenversicherung, ergibt sich aus öffentlichem Recht
unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages über Wahlleistungen.
Aus diesen Gründen war daher kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Eine dreiste Lüge!
Übersetzung:
Sie sind das Opfer eines Staatsverbrechens und sollten sich um Asyl in
einem Rechtsstatt bemühen!
Mit Schreiben datiert zum 20.12.2019 legte ich Beschwerde ein.