Strafanzeigen beim Generalbundesawalt am Bundesgerichtshof

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Am 13.05.2020 erstattete ich per De-Mail Einschreiben an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, unter der Adresse poststelle@generalbundesanwalt.de-mail.de, Strafanzeigen zur Einleitung der juristischen Aufarbeitung meiner jahrzehntelangen Verfolgung aus faschistoiden Motiven.

Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de und eine Eingangsbestätigung von eingangsbestaetigung@de-mail-t-systems.de-mail.de:

Am 19.05.2020 fand ich folgendes Schreiben, das mir auf dem Postweg als Standardbrief zugestellt worden war, in meinem Briefkasten:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist leider unzuständig.

Also wandte ich mich mit meinem Anliegen, am 25.05.2020, erneut per De-Mail Einschreiben, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, unter der Adresse sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de.

Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an den Empfänger versandt wurde.

    Die Bestätigung erfolgte durch sec, http://www.sec.de-mail.de.

Jedoch erhielt ich zu meinem De-Mail Einschreiben bis heute keine Eingangsbestätigung.

Daher kontaktierte ich, zunächst per Telefon und dann per E-Mail, den Kundendienst meines De-Mail Providers, 1&1.

Zunächst bekam ich eine vollkommen sinnlose Antwort: Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Option "Einschreiben" auswähle, was ich ja getan und bezahlt hatte.

Nachdem ich mich beim 1&1 Kundendienst über diesen Unsinn beschwert hatte, erhielt ich eine neue Erklärung:

Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Versandoption "Persönlich und vertraulich" - ich habe keine Ahnung, was sich technisch hinter dieser Option verbergen soll und was mir die 0,24 € pro Nachricht kaufen sollen - auswähle und damit, falls man formaljuristisch alles korrekt gemacht habe. Die Gerichte hätten ein Ampelsystem, das nur absenderbestätigte bzw. "Persönlich und vertraulich" versandte De-Mail Nachrichten durchlasse.

Im Widerspruch hierzu habe ich aber ein Schreiben auf dem Postweg als Standardbrief, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, datiert zum 02.06.2020, erhalten, das sich auf mein De-Mail Einschreiben bezieht und keinerlei Hinweis auf einen formaljuristischen Fehler meinerseits enthält.

Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entsteht bei mir der Verdacht, dass ich von den Betreibern des De-Mail Systems betrogen werde und meine Nachrichten niemals am Ziel ankommen.

Deshalb habe ich meine Nachricht an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 19.06.2020 um 20:24 Uhr erneut, als Einschreiben und diesmal mit der vom Kundendienst erwähnten Option "Persönlich und vertraulich", versendet und dabei einhundertdrei weitere Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland auf Cc genommen.

Ich erhielt sofort eine Versandbestätigung von sec, http://www.sec.de-mail.de, bzw. versandbestaetigung@sec.de-mail.de, und auch im Zeitraum von ungefähr drei Minuten, zwischen 20:26 Uhr und 20:29 Uhr, etwa zwanzig Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de.

Weitere Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de, gingen zwischen 20:47 Uhr und 21:46 Uhr ein.

Äußerst beunruhigend ist, dass zu manchen Einschreiben Eingangsbestätigungen mehrfach und mit verschiedenen Zeitstempeln generiert wurden.

So erhielt ich z.B. von der Staatsanwaltschaft Augsburg vier Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:12 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:59:00 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:12:05 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:39:04 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

Von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekam ich drei Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:02 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:58:50 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:11:54 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

Zu den einhundertvier versendeten De-Mail Einschreiben habe ich einhundertfünfzehn Eingangsbestätigungen bekommen: Von manchen Staatsanwaltschaften gar keine, von manchen eine, zwei, drei oder vier.

Offensichtlich arbeitet das System De-Mail nicht korrekt: Ich behaupte, dass diese EDV-Anlage manipuliert worden ist.

Wenn ich die URL

https://de-mail.1und1.de

aufrufe, werde ich zu einer Login Seite weitergeleitet.

Im Quelltext dieser Seite befindet sich dieses Tag:

<script type="text/javascript" src="_files/demail-providers.js"></script>

Die Datei "_files/demail-providers.js" hatte am 24.06.2020 um 02:22 Uhr den folgenden Inhalt:

var deMailProviders = ["web.de-mail.de","gmx.de-mail.de","drv-bund.de-mail.de","polizei-herford-nrw.de-mail.de"];

Etwa vierzig Minuten später, um 03:03 Uhr am 24.06.2020, hatte sich der Inhalt der Datei "_files/demail-providers.js" folgendermaßen geändert:

var deMailProviders = [];

Demnach hat jemand am 24.06.2020 zwischen 02:22 Uhr und 03:03 Uhr den Inhalt dieser Datei geändert.

Der Inhalt der Variable "deMailProviders" wird im Quelltext der Anwendung zur Bestimmung gültiger De-Mail Adressen verwendet. Der Quelltext untersucht, ob diese Variable definiert ist und ändert sein Verhalten entsprechend.

Die offensichtlich optionale Präsenz der Datei "_files/demail-providers.js", mit der man das Verhalten der 1&1 Webanwendung beeinflussen kann, bestätigt meinen Verdacht, dass das System manipuliert wurde.

Die für mich zunächst vollkommen sinnlose Erwähnung der Polizei Herford und die Änderung der Datei zu nächtlicher Stunde bekräftigen den Verdacht zusätzlich.

Da ich keine verständlichen Erklärungen erhalten habe, sehe ich mich gezwungen, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB Strafanzeige zu erstatten.

Am 02.07.2020 und am 24.07.2020 versendete ich eine erweiterte Version meiner Schreiben mit Strafanzeigen, die ich bei Staatsanwaltschaften eingereicht hatte, an Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland.

Am 01.08.2020 fand ich folgendes Schreiben, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, in meinem Briefkasten:

Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon

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Am 10.12.2018 schrieb ich per E-Mail an folgende E-Mail Adressen

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)
  • KARLSRUHE.KD.FUEGR@polizei.bwl.de (Polizeipräsidium Karlsruhe)
  • stuttgart.lka@polizei.bwl.de (Landeskriminalamt Baden-Württemberg)
  • karlsruhe.kd.k5@polizei.bwl.de
  • christoph.knappich@polizei.bwl.de
  • schmietenknop@cvs-kanzlei.de

unter dem Betreff: Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser E-Mail Nachricht erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB.

Zur Begründung sehen Sie bitte meine PowerPoint Präsentation unter dem Link

Freigegebener OneDrive Ordner

in der Datei Amazon.pptx.

Sie können diese direkt im Browser im Bearbeitungs- und im Präsentationsmodus anschauen.

Ich habe die Notizen in der PowerPoint Präsentation auch mehr oder weniger wörtlich vertont. Der Ton und die Videos in der Präsentation werden bei Betrachtung als Bildschirmpräsentation automatisch abgespielt.

Die Zusammenfassung und Schlussbemerkung aus meiner PowerPoint Präsentation führe ich hier an:

Eine Bestellung bei Amazon wird zu 99 % von einer EDV-Anlage bearbeitet:

Die EDV-Anlage nimmt die Bestellung entgegen, vergibt dieser einen eindeutigen Code und entscheidet, von welchen Logistikzentren die bestellten Waren ausgeliefert werden.

Mitarbeiter, in manchen Fällen auch Roboter, in den ausgewählten Logistikzentren, werden von der EDV-Anlage über die neue Bestellung und die bestellten Waren informiert, holen die bestellten Waren aus Regalen und legen diese in Körbe, die über einen maschinenlesbaren Barcode, der den von der EDV-Anlage vergebenen Code für die Bestellung enthält, identifiziert werden.

Die Körbe, in denen die bestellten Waren abgelegt wurden, werden maschinell, von der EDV-Anlage gesteuert, zusammengeführt.

Die enthaltenen Waren werden von Mitarbeitern verpackt und das Paket mit dem Barcode versehen.

Die Bestellung wird dabei immer über diesen Barcode identifiziert: Die Mitarbeiter wissen nicht an wen die Bestellung geht.

Anschließend kommt das Paket auf ein Förderband, wo es gewogen, und von einer Maschine, die mit der EDV-Anlage verbunden ist, anhand des Barcodes mit dem Adressetikett beklebt wird.

Von der EDV-Anlage gesteuerte Maschinen verbringen das Paket in einen Container, der von einem externen Logistikunternehmen, oder von Amazon Logistics, in Lastkraftwagen – gegebenenfalls auch Flugzeugen - zu einem Verteilzentrum in der Nähe des Kunden transportiert wird.

Von dort werden die Pakete mit Lieferwagen dem Kunden zugestellt.

Die EDV-Anlage generiert in diesem Prozess technische Aufzeichnungen, Daten oder eine Aufzeichnung von Geschehensabläufen, zum Bestell- und Paketstatus.

Es wird unter anderem aufgezeichnet, wann die Bestellung eingetroffen ist, wann die Bestellung das Logistikzentrum verlassen hat, und, im Falle von Zustellung durch Amazon Logistics, wann und wo das Paket Amazon Standorte durchläuft, bis es schließlich beim Kunden ankommt.

Diese Aufzeichnungen sind teilweise in der Paketverfolgung und in maschinell versendeten E-Mails sichtbar.

Die von der EDV-Anlage generierten Aufzeichnungen, Etikette und Daten sind beweiserhebliche Daten: Sie belegen rechtsverbindlich die Bestellung, ihre Bearbeitung und den Weg des Paketes zum Kunden.

Die Echtheit dieser maschinell erstellten beweiserheblichen Daten hängt vom ordnungsgemäßen, manipulationsfreien Betrieb der EDV-Anlage ab.

Im manipulationsfreien Betrieb

  • etikettiert diese EDV-Anlage kein Paket mehrmals, ohne dass dies in irgendeiner, vom Amazon Kundendienst einsehbarer und kommunizierbarer Form aufgezeichnet werden würde,
  • erstellt diese EDV-Anlage nicht das auf dem mir am 15.10.2018 zugestellten Paket befindliche Etikett,
  • versendet diese EDV-Anlage bei Zustellung durch Amazon Logistics nach der Versandbestätigung keine E-Mails von shipment-tracking@amazon.de,
  • listet die EDV-Anlage von mir über das dafür vorgesehene Kontaktformular versendete E-Mail Nachrichten im Message Center unter „Sent Messages“ auf,

wie ich in meiner PowerPoint Präsentation dargelegt habe.

Daher wurde die EDV-Anlage fälschlich beeinflusst sowie technische Aufzeichnungen und beweiserhebliche Daten gefälscht.

§ 268 schützt die Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte sowie das Vertrauen in die Entstehung der Aufzeichnungen frei von Manipulationen.

§ 269 schützt in Übereinstimmung mit §§ 267 und 268 die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechts- und Beweisverkehrs, was den Umgang mit beweiserheblichen Daten anbelangt.

§ 270 enthält eine Gleichstellungsklausel zur fälschlichen Beeinflussung einer Datenverarbeitung für sämtliche Tatbestände, die das Merkmal „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ voraussetzen (§ 152a Abs. 3, §§ 267, 268, 269, 271, 273, 281).

Ohne diesen Schutz kann ich verständlicherweise kein Vertrauen in die Authentizität des mir am 15.10.2018 zugestellten, angeblich von Amazon stammenden, Paketes haben, denn der Amazon Kundendienst ist nicht in der Lage, mir mitzuteilen, wann, wo, warum und von wem das Paket umetikettiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Bereits zuvor hatte ich mich in dieser Angelegenheit hilfesuchend an die Polizei gewandt. Der erste Kontakt war eine E-Mail, die ich am 26.10.2018 an folgende E-Mail Adressen

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)
  • KARLSRUHE.KD.FUEGR@polizei.bwl.de (Polizeipräsidium Karlsruhe)

unter dem Betreff: Computerkriminalität/cybercrime: Verdacht des unbefugten Zugriffs auf mein Amazon Konto

schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich heiße Andreas Pfefferle und wohne im Eichbäumle 18 in 76139 Karlsruhe.

Am 20. Oktober 2018 kontaktierte ich gegen 17:50 Uhr telefonisch Amazon unter der deutschen Support Nummer 0800 3638469.

Es meldete sich die übliche aufgezeichnete Ansage, die von Support Dienstleistern geschaltet wird.

Jedoch wurde angesagt – ich zitiere aus Erinnerung:

"Gespräche werden zu Schulungszwecken aufgezeichnet. Falls Sie dies nicht wünschen, drücken Sie bitte die Taste mit der Nummer Zwei."

Andere Optionen wurden nicht angeboten.

Dies erscheint mir merkwürdig:

Nur eine Option? Und warum wählt man dann die Taste mit der Nummer Zwei für diese Option?

Ich drückte die Taste mit der Nummer Zwei.

(Ich habe die Zwei-Faktor-Authentifizierung auf meinem Amazon Konto aktiviert.)

Dem Support Mitarbeiter, der angeblich Zugriff auf mein Konto benötigte, war es zunächst nicht möglich, auf mein Konto zuzugreifen - was mir unglaubwürdig erscheint.

Man sendete mir eine SMS mit dem Code des zweiten Faktors. Der Support Mitarbeiter bat mich, diesen vorzulesen. Diesem Wunsch entsprach ich.

Nach dem ersten Faktor, dem Passwort, wurde ich nicht gefragt.

Der Support Mitarbeiter forderte mich am Telefon auf, eine E-Mail an impressum@amazon.de für weitere Auskünfte zu schreiben.

Ich erhielt auch eine E-Mail mit dieser Aufforderung, die ich unten wörtlich zitiere.

Natürlich ist impressum@amazon.de keine Support E-Mail-Adresse.

Daher und wegen der gesamten Auffälligkeit des Telefonats habe ich den Verdacht, dass sich jemand unbefugten Zugriff zu meinem Amazon Konto verschafft hat und mein Gesprächspartner kein Amazon Support Mitarbeiter war.

Ich bitte Sie daher dringend, Ermittlungen aufzunehmen. Falls Sie mich persönlich sprechen müssen oder wollen, können wir gerne einen Termin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Ein Paket wird zugestellt

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Am 15.10.2018 wurde mir von einem nicht uniformierten Zustelldienst ein Paket in vertrauter Amazon Verpackung übergeben.

Ich selbst hatte nichts bestellt, es könnte sich jedoch um ein Geschenk handeln.

Das Etikett wirkt auf mich jedoch überhaupt nicht vertraut, sondern phantasievoll selbst gebastelt.

Zudem befindet sich unter dem Etikett ein weiteres Etikett gleicher Größe.

Da Amazon nicht zweimal etikettiert, bat ich den Amazon Kundendienst um Auskunft.

Dieser hatte jedoch keine Erklärung für die Umetikettierung, sodass ich mir Gedanken zu dem Paket machte, die ich in einer PowerPoint Präsentation festhielt.

Schließlich erstattete ich mit Verweis auf meine PowerPoint Präsentation Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB.

Das Paket habe ich bis heute nicht geöffnet und werde es auch nicht öffnen, solange keine Erklärung für die Umetikettierung und anderen Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit diesem Paket vorliegt.

Die PowerPoint Präsentation

Meines Erachtens enthält die Präsentation nur rationale Gedanken:

Was und wie in dieser Angelegenheit ermittelt wurde, weiß ich noch nicht, will aber Auskunft beantragen.

Das Schreiben des Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht)

Am 12.12.2018 überraschte mich ein Schreiben des Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht):

Aufgrund einer Anregung prüfe das Gericht, ob ein/e Betreuer/in für mich bestellt wird.

Ich wurde gebeten, "möglichst bald" einen beiliegenden Fragebogen auszufüllen und an das Amtsgericht zu senden.

Das Schreiben erwähnt weder eine Rechtsgrundlage noch enthält es eine Rechtsbehelfsbelehrung.

Das Schreiben der Stadt Karlsruhe

Am 15.12.2018 fand ich zusätzlich ein Schreiben der Stadt Karlsruhe in meinem Briefkasten.

Rechtsanwalt

Den Fragebogen habe ich weder ausgefüllt noch an das Amtsgericht gesendet.

Stattdessen bat ich einen Rechtsanwalt, mich in dieser Angelegenheit zu beraten und meine Interessen zu vertreten.

Er empfahl mir, den Termin bei der Stadt Karlsruhe nicht wahrzunehmen und verlangte Akteneinsicht.

Nach erlangter Akteneinsicht (Der in der Amazon Angelegenheit ermittelnde Staatsanwalt hielt mich für betreuungsbedürftig. Wie er darauf kam, weiß ich nicht.) schrieb er am 16.01.2019 an das Amtsgericht.

Der Beschluss des Amtsgerichts

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 19.02.2019 beschlossen, dass das Verfahren zur Anordnung einer Betreuung eingestellt wird.

Eine Betreuung wurde nicht angeordnet.