Die ING DiBa bittet um meine Zustimmung zu geänderten AGB

Read this post in U.S. English language

Die ING DiBa bitte mich immer dringender um Zustimmung zu geänderten AGB.

Beim Anmelden in ihrer Smartphone App Banking to Go werde ich seit Monaten zunächst um diese Zustimmung gebeten.

Diese Erinnerung habe ich immer übersprungen.

Nun habe ich zusätzlich ein E-Mail zu diesem Thema erhalten.

Abgesendet wurde diese Nachricht von einem Rechner mit der IP Adresse 5.9.36.106.

Der Rechner mit dieser IP Adresse ist laut Shodan schlecht gepflegt, da bekannte Verwundbarkeiten diagnostiziert wurden.

Zudem findet sich der Rechner nicht in der Domäne, zu der er angeblich gehören soll.

COVID-19 ist keine Seuche, sondern ein Staatsverbrechen

Read this post in U.S. English language

Alles weist darauf hin, dass COVID-19 eine Desinformationskampagne, ein Staatsverbrechen, ist.

Die überwältigende und wie eine Lawine mitreißende Berichterstattung auf allen Kanälen, mäandert, verzweigt und präsentiert immer wieder neue spannende Wendungen.

Es fühlt sich wie atemberaubende Fiktion an:

Kein Detail dieser Erzählung will man auch nur zum Schlaf verpassen.

In jedem Roman sollte der erste Satz meisterhaft gelungen sein.

Diese Geschichte beginnt zunächst sinnreich auf einem Fischmarkt im chinesischen Wuhan.

Gleich fragen sich alle aufmerksam, was Fledermäuse, von denen das Virus auf den Menschen gelangt sein soll, auf diesem Markt zu suchen haben.

Später wird bedrohlich angedeutet, das Virus sei vielleicht aus einem Labor, in dem Kampfstoffe entwickelt werden, entfleucht.

Dabei versteht es sich, dass den Chinesen, wie schon immer faktentreu berichtet, alles zuzutrauen ist.

Dann treten Helden der Mikrobiologie mit Lebensläufen aus einem Bilderbuch auf, welche in Rekordzeit Impfstoffe entwickeln, die allerdings äußerst anspruchsvoll in Lagerung und Transport sind.

Leider kann es bei der Impfung mit diesen delikaten Stoffen zu tödlichen Komplikationen kommen.

Im weiteren Verlauf der einnehmenden Handlung mutiert das hinterhältige Virus.

Insgesamt liest sich diese Geschichte nicht wie Realität, sondern wie Fiktion.

Zudem eignen sich die Maßnahmen, mit denen die Plage bekämpft werden soll, offensichtlich weniger für den Ernst, als vielmehr für den Witz.

Es gibt tatsächlich Menschen, die positiv auf diese neuartige Krankheit getestet werden?

Die Ergebnisse dieser Tests werden vermutlich schon bei der Herstellung festgelegt.

So kontrolliert man die Inzidenzrate ad libitum:

Nur ein kurzer Anruf beim besten Kumpel aus der Schulzeit, nun Produktionsleiter, dem die Verantwortung für die Fabriken, die das Zeug herstellen, übertragen wurde.

In der Bundesrepublik Deutschland basiert die ganze rechtliche und politische Berichterstattung auf einem Infektionsschutzgesetz, das aus dem Jahr 2000 stammen soll.

Eigens für die neue und völlig unerwartete Bedrohung, wurden schnelle Änderungen und maßvolle Erweiterungen an diesem Gesetz vom verantwortungsvollen Parlament beschlossen, das, so bedauerlich wie bekannt, viel zu langsam für den Ernstfall arbeitet, da es ausschließlich, als Theater oder als Zirkus, für den Spaßfall konzipiert wurde.

Immerhin einsichtig und beschämt, gibt es daher seine Kompetenzen an die effizientere Exekutive ab.

Die fahrlässig mangelhafte Vorbereitung muss entschuldigt werden:

Nachweislich war noch niemand auf den endzeitlichen Gedanken gekommen, ein Virus könnte als apokalyptischer Reiter die ganze Menschheit auslöschen.

Die Bekämpfung einer ansteckenden Krankheit war einmal Sache der Wissenschaft - vor allem der medizinischen Wissenschaft.

Heute mischen sich Politiker gerne in Bereiche ein, die gar nichts mit Politik zu tun haben.

Nun behaupten wir, dass es dieses Infektionsschutzgesetz gar nicht gibt und damit die gigantische Desinformationskampagne in sich zusammen bricht:

Denn im Jahr 2000 wurde tatsächlich kein Infektionsschutzgesetz verabschiedet, sondern am 20. Juli 2000 ein Seuchenrechtneuordnungsgesetz (SeuchRNeuG), das wir hier im relevanten Bundesgesetzblatt zeigen.

Der Text dieses Gesetzes ist offensichtlich gefälscht.

Denn der erste Artikel des SeuchRNeuG soll ein Gesetz innerhalb eines Gesetzes sein:

Artikel 1:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG).

Das SeuchRNeuG, alias Infektionsschutzgeset (IfSG), ändert zum letzten Mal (siehe Artikel 2 § 37) das bislang gültige Bundes-Seuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2262, 1980 I S. 151), um es gleichzeitig außer Kraft (siehe Artikel 5) zu setzen.

Wir reiben uns die Augen und fragen ungläubig staunend:

Welchen Sinn soll das haben?

Der - wenn auch sehr schön geschriebene - Artikel 2 § 37 ist völlig überflüssig.

Vermutlich wurde er bei der Fälschung übersehen.

Teil des angeblich abgelösten Bundes-Seuchengesetzes war ein Gesundheitszeugnis für Berufstätige, die in besonders sensiblen Bereichen arbeiten, wie zum Beispiel im direkten Kontakt mit Lebensmitteln bei deren Vorbereitung zum Verzehr durch andere Menschen oder mit Kindern in Kindergärten und Schulen.

Nun soll das Gesundheitszeugnis, für das eine amtsärztliche Untersuchung notwendig war, durch eine einfache Belehrung ersetzt worden sein:

Sie dürfen aber keine ansteckende Seuche in sich tragen, wenn Sie Ihren Beruf in diesm sensiblen Umfeld ausüben!

Hoffentlich fühlen sich ansteckende gefährliche Viren, die es sich im Körper der betroffenen Berufstätigen gut gehen lassen, auch angesprochen und löschen sich rücksichtsvoll selbst aus.

COVID-19 ist folglich keine ansteckende Seuche, sondern tatsächlich ein Staatsverbrechen, dessen Absicht dringend geklärt werden sollte.

Wir können es kaum abwarten!

Strafanzeigen beim Generalbundesawalt am Bundesgerichtshof

Read this post in U.S. English language

Am 13.05.2020 erstattete ich per De-Mail Einschreiben an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, unter der Adresse poststelle@generalbundesanwalt.de-mail.de, Strafanzeigen zur Einleitung der juristischen Aufarbeitung meiner jahrzehntelangen Verfolgung aus faschistoiden Motiven.

Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de und eine Eingangsbestätigung von eingangsbestaetigung@de-mail-t-systems.de-mail.de:

Am 19.05.2020 fand ich folgendes Schreiben, das mir auf dem Postweg als Standardbrief zugestellt worden war, in meinem Briefkasten:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist leider unzuständig.

Also wandte ich mich mit meinem Anliegen, am 25.05.2020, erneut per De-Mail Einschreiben, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, unter der Adresse sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de.

Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an den Empfänger versandt wurde.

    Die Bestätigung erfolgte durch sec, http://www.sec.de-mail.de.

Jedoch erhielt ich zu meinem De-Mail Einschreiben bis heute keine Eingangsbestätigung.

Daher kontaktierte ich, zunächst per Telefon und dann per E-Mail, den Kundendienst meines De-Mail Providers, 1&1.

Zunächst bekam ich eine vollkommen sinnlose Antwort: Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Option "Einschreiben" auswähle, was ich ja getan und bezahlt hatte.

Nachdem ich mich beim 1&1 Kundendienst über diesen Unsinn beschwert hatte, erhielt ich eine neue Erklärung:

Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Versandoption "Persönlich und vertraulich" - ich habe keine Ahnung, was sich technisch hinter dieser Option verbergen soll und was mir die 0,24 € pro Nachricht kaufen sollen - auswähle und damit, falls man formaljuristisch alles korrekt gemacht habe. Die Gerichte hätten ein Ampelsystem, das nur absenderbestätigte bzw. "Persönlich und vertraulich" versandte De-Mail Nachrichten durchlasse.

Im Widerspruch hierzu habe ich aber ein Schreiben auf dem Postweg als Standardbrief, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, datiert zum 02.06.2020, erhalten, das sich auf mein De-Mail Einschreiben bezieht und keinerlei Hinweis auf einen formaljuristischen Fehler meinerseits enthält.

Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entsteht bei mir der Verdacht, dass ich von den Betreibern des De-Mail Systems betrogen werde und meine Nachrichten niemals am Ziel ankommen.

Deshalb habe ich meine Nachricht an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am 19.06.2020 um 20:24 Uhr erneut, als Einschreiben und diesmal mit der vom Kundendienst erwähnten Option "Persönlich und vertraulich", versendet und dabei einhundertdrei weitere Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik Deutschland auf Cc genommen.

Ich erhielt sofort eine Versandbestätigung von sec, http://www.sec.de-mail.de, bzw. versandbestaetigung@sec.de-mail.de, und auch im Zeitraum von ungefähr drei Minuten, zwischen 20:26 Uhr und 20:29 Uhr, etwa zwanzig Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de.

Weitere Eingangsbestätigungen von fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de, gingen zwischen 20:47 Uhr und 21:46 Uhr ein.

Äußerst beunruhigend ist, dass zu manchen Einschreiben Eingangsbestätigungen mehrfach und mit verschiedenen Zeitstempeln generiert wurden.

So erhielt ich z.B. von der Staatsanwaltschaft Augsburg vier Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:12 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:59:00 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:12:05 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:39:04 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

Von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekam ich drei Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de, http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:02 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 20:58:50 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

  • Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten Metadaten am 19.06.2020 um 21:11:54 Uhr im Postfach des Empfängers 'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.

    Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions GmbH abgelegt.

Zu den einhundertvier versendeten De-Mail Einschreiben habe ich einhundertfünfzehn Eingangsbestätigungen bekommen: Von manchen Staatsanwaltschaften gar keine, von manchen eine, zwei, drei oder vier.

Offensichtlich arbeitet das System De-Mail nicht korrekt: Ich behaupte, dass diese EDV-Anlage manipuliert worden ist.

Wenn ich die URL

https://de-mail.1und1.de

aufrufe, werde ich zu einer Login Seite weitergeleitet.

Im Quelltext dieser Seite befindet sich dieses Tag:

<script type="text/javascript" src="_files/demail-providers.js"></script>

Die Datei "_files/demail-providers.js" hatte am 24.06.2020 um 02:22 Uhr den folgenden Inhalt:

var deMailProviders = ["web.de-mail.de","gmx.de-mail.de","drv-bund.de-mail.de","polizei-herford-nrw.de-mail.de"];

Etwa vierzig Minuten später, um 03:03 Uhr am 24.06.2020, hatte sich der Inhalt der Datei "_files/demail-providers.js" folgendermaßen geändert:

var deMailProviders = [];

Demnach hat jemand am 24.06.2020 zwischen 02:22 Uhr und 03:03 Uhr den Inhalt dieser Datei geändert.

Der Inhalt der Variable "deMailProviders" wird im Quelltext der Anwendung zur Bestimmung gültiger De-Mail Adressen verwendet. Der Quelltext untersucht, ob diese Variable definiert ist und ändert sein Verhalten entsprechend.

Die offensichtlich optionale Präsenz der Datei "_files/demail-providers.js", mit der man das Verhalten der 1&1 Webanwendung beeinflussen kann, bestätigt meinen Verdacht, dass das System manipuliert wurde.

Die für mich zunächst vollkommen sinnlose Erwähnung der Polizei Herford und die Änderung der Datei zu nächtlicher Stunde bekräftigen den Verdacht zusätzlich.

Da ich keine verständlichen Erklärungen erhalten habe, sehe ich mich gezwungen, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB Strafanzeige zu erstatten.

Am 02.07.2020 und am 24.07.2020 versendete ich eine erweiterte Version meiner Schreiben mit Strafanzeigen, die ich bei Staatsanwaltschaften eingereicht hatte, an Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland.

Am 01.08.2020 fand ich folgendes Schreiben, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, in meinem Briefkasten:

Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah

Read this post in U.S. English language

Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah und Unbekannt

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen den

  • Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe und Unbekannt

wegen Betrugs (§ 263 StGB) StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.

Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Begründung:

Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter:

https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing

In der Nacht auf den 26.08.2016 wurde ich gegen meinen Willen von der Polizei mit 0,3 ‰ BAK in eine Ausnüchterungszelle und anschließend von dort wiederum gegen meinen Willen von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus verschleppt, wo ich gegen meinen Willen, laut Patientenakte (Patientenakte.pdf), die vielleicht teilweise gefälscht wurde, ohne Behandlungsvertrag, auf einer geschlossenen Station untergebracht wurde.

Am 29.12.2016 wurde mir hierzu angeblich amtlich, in unbeglaubigter Abschrift, ein Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L (offensichtlich ein Verstoß gegen die Aktenordnung), des RiAG Wermann zugestellt (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf).

Ich bat den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, hiergegen Beschwerde einzulegen (AG-Beschwerde-Dr-Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf).

Später erhielt ich, nicht amtlich zugestellt, eine nicht datierte Ausfertigung eines Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe zu dieser Beschwerde, datiert zum 30.01.2017, des RiAG Dr. Schwirblat (AG-Beschluss-30-01-2017.pdf).

Dieses vom RiAG Dr. Schwirblat nicht unterzeichnete Schreiben hätte

  1. amtlich zugestellt werden müssen
  2. statt an mich, an meinen Rechtsanwalt, Dr. David Schneider-Addae-Mensah, gehen müssen
  3. nicht ausgefertigt, sondern beglaubigt sein müssen

Da in dem Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 30.01.2017 meiner Beschwerde nicht abgeholfen wurde, ging die Angelegenheit angeblich zum Landgericht Karlsruhe.

Von meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah erhielt ich später einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in nicht beglaubigter Abschrift und ohne Unterschriften der Richter, der meine Beschwerde in einer unanfechtbaren Entscheidung zurückweist (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf).

Anschließend beauftragte ich meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss des Landgerichts einzulegen (BVG-VB-Dr-Schneider-Addae-Mensah-10-08-2017.pdf).

Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah stellte mir im Jahr 2018 eine nicht beglaubigte, von keinem Richter unterzeichnete Abschrift eines Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zu, in dem meine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird (BVG-Beschluss-05-10-2018.pdf).

Daraufhin veranlasste ich den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, meine Beschwerde dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen (EGMR-Dr-Schneider-Addae-Mensah-18-01-19.pdf: Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah gibt als Datum seiner Unterschrift den 18.12.2019 an, obwohl die Beschwerde angeblich am 18.01.2019 eingereicht wurde).

Im Jahr 2019 erhielt ich vom Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah einen Beschluss des EGMR in englischer Sprache in nicht beglaubigter Kopie, der sich nirgendwo in den öffentlich zugänglichen Datenbanken des EGMR finden lässt (EGMR-Beschluss-14-03-2019.pdf).

Daraus ergibt sich, dass der Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah niemals Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L , eingelegt hat und die Angelegenheit damit nicht zum Landgericht Karlsruhe, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen konnte.

Jedoch habe ich für die Dienstleistungen des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah bezahlt: Die Rechnungen liegen als Beweismaterial vor: Der Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat mich betrogen. Mein Versuch, einen Rechtsstreit zu führen, wurde von dem Rechtsanwalt, den ich damit beauftragt hatte, vereitelt.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Andreas Thomalla, Apothekengässchen 4, 86150 Augsburg, erhielt ich Akteneinsicht zur Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L beim Amtsgericht Karlsruhe – siehe Dokument Akte.pdf: Dieses Dokument ist offensichtlich ganz oder teilweise gefälscht, da es nicht unterzeichnete und nicht beglaubigte richterliche Beschlüsse enthält. Die gefälschte Akte enthält jedoch angeblich eingegangene Schriftsätze des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah.

Im Dezember 2018 erhielt ich ein angeblich beglaubigtes, aber nicht unterzeichnetes Schreiben des Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht) – siehe AG-BG-07-12-2018.pdf. Ich ersuchte Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah, die Bestellung eines Betreuers für mich zu verhindern.

Der ganze Schriftverkehr – AG-BG-Dr-Schneider-Addae-Mensah-16-01-2019.pdf, AG-BG-Beschluss-19-02.2019.pdf - ist offensichtlich gefälscht, da der Beschluss des Amtsgerichts in Ausfertigung statt beglaubigter Abschrift vorliegt.

In der Angelegenheit eines mir zugestellten Päckchens, angeblich von Amazon, das mir verdächtig vorkommt, hatte ich per E-Mail Strafanzeige erstattet. Erst heute weiß ich, dass mein Internetverkehr manipuliert wird und damit die Strafanzeigen möglicherweise niemals ihr Ziel erreichten. Durch Antrag von Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah wollte ich Akteneinsicht erlangen. Die Akte (Akte-Amazon.pdf), die Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah mir später vorlegte, ist vermutlich gefälscht.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Datenveränderung, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a, 202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a (Datenveränderung), 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten), 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.

Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Begründung:

Mein Internetverkehr wird offenbar seitens meines Internet Service Providers (Unitymedia) manipuliert. Und am Samstag, den 01.02.2020, wurde dann offensichtlich sogar, nachdem ich mir das Smart Phone meines Vaters ausgeliehen hatte, der einen Mobilfunk-Vertrag mit der Telekom hat, der Internetverkehr über mobile Daten dieses Geräts manipuliert.

Zur forensischen Analyse von Bildern wollte ich am Samstag, den 01.02.2020, einen Webservice nutzen, denn ich habe den Verdacht, dass Screenshots, die ich am Freitag, den 31.01.2020 aufgenommen habe, auf meinem Rechner und einem abgezogenen USB-Stick manipuliert wurden. Hierzu waren möglicherweise sogar von mir nicht authorisierte Eindringlinge in meinem Haus.

Die kostenfreie Version des Webservice ohne Login:

https://fotoforensics.com.

Die Premium Version mit Login:

https://lab.fotoforensics.com.

Mir wurden über Untiymedia gefälschte Versionen der Seiten unter diesen Adressen ausgeliefert, die so manipuliert wurden, dass der kostenfreie Dienst gar nicht funktionieren kann, da man keine Dateien hochladen kann. (Ich habe die HTML-Seite gesichert: Man sieht im Quelltext, dass die Seite nutzlos gemacht wurde.) beziehungsweise das Login bei der Premium Version durch eine falsche Fehlermeldung verhindert wird.

Daraufhin suchte ich die Seite der kostenlosen Version im Google cash. Die Seite wurde von Google ebenfalls am Samstag, den 01.02.2020 - gegen 03:00 Uhr (GMT) - gecashed: Im cache von Google sieht die Seite aber ganz anders aus.

Ich führte anschließend ein Telefongespräch hierzu mit meinem Bruder, Thomas Pfefferle, wohnhaft Im Eichbäumle 40, 76139 Karlsruhe, über meinen Festnetzanschluss, der ebenfalls von Unitymedia betrieben wird.

In diesem Gespräch dachte ich laut darüber nach, mir das Smart Phone meines Vaters zu nehmen, und über mobile Daten, also den Mobilfunkdienst, den er bei der Telekom gebucht hat, die Seite der kostenlosen Version aufzurufen. Nach dem Gespräch rief ich tatsächlich auf dem Smart Phone meines Vaters im Android Chrome Browser die Seite über Mobildaten auf und erhielt auch eine funktionierende Seite, die so aussieht, wie die von Google gecashte Version.

Nun wollte ich über das Smart Phone die Bilder zum Webservice hochladen. Ich brauchte aber zu lange, die Screenshots auf das Smart Phone zu übertragen: Ich war nicht schnell genug.

Denn wenige Minuten nachdem die Telekom die richtige Seite geliefert hatte, lieferte nun auch die Telekom die falsche, manipulierte und unbrauchbare Seite aus.

(Am 03.02.2020 wurde über die Telekom wieder eine Version der Seite ausgeliefert, die funktionsfähig aussieht.)

Das Beweismaterial (Manche Fotos sind mehrfach vorhanden.) finden Sie hier:

https://drive.google.com/drive/folders/14t9RkYMQ0bBIVf8Q_8gUAuJMpVFUK1Qn?usp=sharing

Die Bilder zeigen Screenshots oder mit Android Geräten aufgenommene Fotos von Bildschirmen.

Auf einem Bild sieht man, dass sich der Webservice unter https://lab.fotoforensics.com darüber beschwert, dass ich mich über das TOR Netzwerk verbinde, obwohl das gar nicht stimmt - weder der Unsafe Browser des Tails Betriebssystems noch Google Chrome auf Android verwendet TOR.

Der Aufruf der Seiten erfolgte - angeblich - über verschiedene Protokolle: HTTP, HTTPS und HTTPS gekapselt in TOR.

Ich sage "angeblich", da ich behaupte, dass das von einem USB-Stick gestartete Tails Betriebssystem, Version 3.15, entweder schon beim Download unter Windows 10 kompromittiert war, obwohl die vorgesehenen Sicherheitschecks erfolgreich waren, oder später, nicht authorisiert, durch Personen, die in meinem Haus waren, wie etwa Handwerker oder Einbrecher, manipuliert wurde.

Anders kann ich mir die Manipulation trotz Verwendung von TOR und HTTPS nicht erklären.

Vielleicht wird zusätzlich bei Unitymedia mein Internetverkehr mit HTTPS Interception/SSL Inspection analysiert.

Daraus ergibt sich - abgesehen davon, dass mein Internetverkehr, und nun auch der meines Vaters über Mobilfunkdaten, manipuliert wird oder wurde: Entweder hat mein Bruder den "Feind" informiert. Oder aber, und wahrscheinlicher, man hört mein Festnetztelefon - und vermutlich auch mein ebenfalls über Unitymedia betriebenes Mobiltelefon - ab.

Vielleicht ist auch das ganze Haus instrumentiert worden.

Dies alles ist vielleicht von der Polizei - eventuell nach Genehmigung durch einen Richter - durchgeführt worden und illegal:

Es gibt keinen legalen Grund für die Manipulation des Zugangs zu diesem Webservice.

Falls, abgesehen davon, ein Richter die Überwachung genehmigt hat, ist zu prüfen, wann und mit welcher Begründung dies geschehen ist.

In verschiedenen Angelegenheiten habe ich per E-Mail und FAX Strafanzeigen erstattet. Möglicherweise sind meine Schriftsätze niemals am Ziel angekommen, da neben der Manipulation meines Internetverkehrs auch Rufnummern umgeleitet werden. Ich erhielt jedoch, nicht amtlich zugestellt und nicht unterzeichnet, eine Vielzahl von Schreiben seitens des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft: Vielleicht handelt es sich um Fälschungen.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe lehnte es mit Schreiben vom 11.03.2020 ab, meiner Strafanzeige Folge zu leisten, ohne in irgendeiner Form auf meine Argumente oder das vorgelegte Beweismaterial einzugehen:

Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Versicherungsbetrugs

Read this post in U.S. English language

Am 29.11.2019 erstattete ich Strafanzeigen nach § 239 StGB (Freiheitsberaubung) und § 263 StGB (Betrug, Versicherungsbetrug) gegen alle an meiner lngewahrsamnahme am 26.08.2016 mit anschließenden unfreiwilligen Aufenthalt vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums Karlsruhe verantwortlich beteiligten Personen.

Die Staatsanwaltschaft Kalrsruhe antwortete mir mit einem grotesken Schreiben datiert zum 05.12.2019.

Der von dem Anzeigeerstatter vorgelegte Behandlungsvertrag (AS 23) bezieht sich auf Wahlleistungen, die nicht vom Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst sind. Solche wurden nach dem Vorbringen des Anzeigeerstatters jedoch nicht abgerechnet. Die Erstattungspflicht der Aufwendungen des Behandelnden durch die gesetzliche Krankenversicherung, ergibt sich aus öffentlichem Recht unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages über Wahlleistungen.

Aus diesen Gründen war daher kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Eine dreiste Lüge!

Übersetzung:

Sie sind das Opfer eines Staatsverbrechens und sollten sich um Asyl in einem Rechtsstatt bemühen!

Mit Schreiben datiert zum 20.12.2019 legte ich Beschwerde ein.

Strafanzeige wegen Falschbeurkundung im Amt

Read this post in U.S. English language

Am 22.11.2019 erstattete ich Dienstaufsichtsbeschwerde/Fachaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige nach § 348 wegen Falschbeurkundung im Amt gegen

  • PK Beilmann, Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt
  • POK Sakatsch, Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt

Mit Schreiben datiert zum 03.12.2019 antwortete mir die Staatsanwaltschaft.

Gegen diesen Bescheid legte ich mit Schreiben vom 16.12.2019 Beschwerde ein.

Ebenfalls am 22.11.2019 erstattete ich Strafanzeige nach § 348 wegen Falschbeurkundung im Amt gegen

  • Dr. Schwirblat, Richter am Amtsgericht

Mit Schreiben datiert zum 29.11.2019 antwortete mir die Staatsanwaltschaft.

Gegen diesen Bescheid legte ich mit Schreiben vom 13.12.2019 Beschwerde ein.

Mit Schreiben datiert zum 30.12.2019 antwortete mir die Staatsanwaltschaft auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde/Fachaufsichtsbeschwerde beim Polizeipräsidium Karlsruhe.

Mit Schreiben datiert zum 09.01.2020 antwortete mir die Generalstaatsanwaltschaft auf meine Beschwerde vom 13.12.2019.

Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf versuchten Skimming Betrug

Read this post in U.S. English language

Am 01.08.2019 schrieb ich per E-Mail an folgende E-Mail Adresse

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)

unter dem Betreff: Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf versuchten Skimming Betrug:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt bei TOTAL Tankstelle, Karlsruherstraße 82, 76139 Karlsruhe, wegen des Verdachts auf versuchten Skimming Betrug und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:

Am 26.07.2019 begab ich mich gegen 02:20 Uhr zur TOTAL Tankstelle, Karlsruherstraße 82, 76139 Karlsruhe, um mich mit Getränken und Zigaretten zu versorgen.

Als ich am Nachtschalter mit meiner girocard bezahlen wollte, hieß es, dies sei diese Nacht nicht möglich: Das hierzu erforderliche Gerät sei ausgefallen.

Bargeld hatte ich nicht dabei, also fragte ich, ob eine spätere Bezahlung unter Hinterlegung meines Personalausweises möglich sei.

Die Dame am Schalter verneinte dies, bot mir jedoch an, gegen Aushändigung meiner PIN und meiner girocard, die Bezahlung selbst durchzuführen, falls ich ihr vertrauen würde.

Ich stellte ihr PIN und girocard zur Verfügung und erhielt nach etwa zweiminütiger Wartezeit um etwa 02:23 Uhr meine Waren, eine Abrechnung - siehe Foto im Anhang - mit korrekten Preisen und meine girocard zurück.

Zusätzlich verlangte ich den Zettel zurück, auf dem ich meine PIN – in blauer Schrift - siehe Foto im Anhang - für die Dame notiert hatte. Auf diesem Zettel befindet sich eine zweite PIN, angeblich von einem Kunden, dem zuvor das Gleiche passiert war.

Zuhause sperrte ich um 02:43 Uhr meine girocard über mein Smartphone.

Dabei fiel mir auf, dass noch keine Benachrichtigung zur gerade geleisteten Zahlung eingetroffen war:

Diese Benachrichtigungen treffen jedoch normalerweise spätestens innerhalb weniger Minuten ein, wie mir auch meine Bank, die ING-DiBa AG, in einem Telefongespräch bestätigte.

Wann genau weiß ich nicht, aber es muss sich um Stunden gehandelt haben, ist die Benachrichtigung mit einem Zeitstempel von 02:26 Uhr, 26.07.2019, eingetroffen.

Ich habe den Verdacht, dass ich Opfer eines Skimming Betrugs werden sollte: Siehe - auch zur strafrechtlichen Würdigung in den dort verknüpften Dokumenten:

Wikipedia: Skimming (Betrug)

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon

Read this post in U.S. English language

Am 10.12.2018 schrieb ich per E-Mail an folgende E-Mail Adressen

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)
  • KARLSRUHE.KD.FUEGR@polizei.bwl.de (Polizeipräsidium Karlsruhe)
  • stuttgart.lka@polizei.bwl.de (Landeskriminalamt Baden-Württemberg)
  • karlsruhe.kd.k5@polizei.bwl.de
  • christoph.knappich@polizei.bwl.de
  • schmietenknop@cvs-kanzlei.de

unter dem Betreff: Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser E-Mail Nachricht erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB.

Zur Begründung sehen Sie bitte meine PowerPoint Präsentation unter dem Link

Freigegebener OneDrive Ordner

in der Datei Amazon.pptx.

Sie können diese direkt im Browser im Bearbeitungs- und im Präsentationsmodus anschauen.

Ich habe die Notizen in der PowerPoint Präsentation auch mehr oder weniger wörtlich vertont. Der Ton und die Videos in der Präsentation werden bei Betrachtung als Bildschirmpräsentation automatisch abgespielt.

Die Zusammenfassung und Schlussbemerkung aus meiner PowerPoint Präsentation führe ich hier an:

Eine Bestellung bei Amazon wird zu 99 % von einer EDV-Anlage bearbeitet:

Die EDV-Anlage nimmt die Bestellung entgegen, vergibt dieser einen eindeutigen Code und entscheidet, von welchen Logistikzentren die bestellten Waren ausgeliefert werden.

Mitarbeiter, in manchen Fällen auch Roboter, in den ausgewählten Logistikzentren, werden von der EDV-Anlage über die neue Bestellung und die bestellten Waren informiert, holen die bestellten Waren aus Regalen und legen diese in Körbe, die über einen maschinenlesbaren Barcode, der den von der EDV-Anlage vergebenen Code für die Bestellung enthält, identifiziert werden.

Die Körbe, in denen die bestellten Waren abgelegt wurden, werden maschinell, von der EDV-Anlage gesteuert, zusammengeführt.

Die enthaltenen Waren werden von Mitarbeitern verpackt und das Paket mit dem Barcode versehen.

Die Bestellung wird dabei immer über diesen Barcode identifiziert: Die Mitarbeiter wissen nicht an wen die Bestellung geht.

Anschließend kommt das Paket auf ein Förderband, wo es gewogen, und von einer Maschine, die mit der EDV-Anlage verbunden ist, anhand des Barcodes mit dem Adressetikett beklebt wird.

Von der EDV-Anlage gesteuerte Maschinen verbringen das Paket in einen Container, der von einem externen Logistikunternehmen, oder von Amazon Logistics, in Lastkraftwagen – gegebenenfalls auch Flugzeugen - zu einem Verteilzentrum in der Nähe des Kunden transportiert wird.

Von dort werden die Pakete mit Lieferwagen dem Kunden zugestellt.

Die EDV-Anlage generiert in diesem Prozess technische Aufzeichnungen, Daten oder eine Aufzeichnung von Geschehensabläufen, zum Bestell- und Paketstatus.

Es wird unter anderem aufgezeichnet, wann die Bestellung eingetroffen ist, wann die Bestellung das Logistikzentrum verlassen hat, und, im Falle von Zustellung durch Amazon Logistics, wann und wo das Paket Amazon Standorte durchläuft, bis es schließlich beim Kunden ankommt.

Diese Aufzeichnungen sind teilweise in der Paketverfolgung und in maschinell versendeten E-Mails sichtbar.

Die von der EDV-Anlage generierten Aufzeichnungen, Etikette und Daten sind beweiserhebliche Daten: Sie belegen rechtsverbindlich die Bestellung, ihre Bearbeitung und den Weg des Paketes zum Kunden.

Die Echtheit dieser maschinell erstellten beweiserheblichen Daten hängt vom ordnungsgemäßen, manipulationsfreien Betrieb der EDV-Anlage ab.

Im manipulationsfreien Betrieb

  • etikettiert diese EDV-Anlage kein Paket mehrmals, ohne dass dies in irgendeiner, vom Amazon Kundendienst einsehbarer und kommunizierbarer Form aufgezeichnet werden würde,
  • erstellt diese EDV-Anlage nicht das auf dem mir am 15.10.2018 zugestellten Paket befindliche Etikett,
  • versendet diese EDV-Anlage bei Zustellung durch Amazon Logistics nach der Versandbestätigung keine E-Mails von shipment-tracking@amazon.de,
  • listet die EDV-Anlage von mir über das dafür vorgesehene Kontaktformular versendete E-Mail Nachrichten im Message Center unter „Sent Messages“ auf,

wie ich in meiner PowerPoint Präsentation dargelegt habe.

Daher wurde die EDV-Anlage fälschlich beeinflusst sowie technische Aufzeichnungen und beweiserhebliche Daten gefälscht.

§ 268 schützt die Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte sowie das Vertrauen in die Entstehung der Aufzeichnungen frei von Manipulationen.

§ 269 schützt in Übereinstimmung mit §§ 267 und 268 die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechts- und Beweisverkehrs, was den Umgang mit beweiserheblichen Daten anbelangt.

§ 270 enthält eine Gleichstellungsklausel zur fälschlichen Beeinflussung einer Datenverarbeitung für sämtliche Tatbestände, die das Merkmal „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ voraussetzen (§ 152a Abs. 3, §§ 267, 268, 269, 271, 273, 281).

Ohne diesen Schutz kann ich verständlicherweise kein Vertrauen in die Authentizität des mir am 15.10.2018 zugestellten, angeblich von Amazon stammenden, Paketes haben, denn der Amazon Kundendienst ist nicht in der Lage, mir mitzuteilen, wann, wo, warum und von wem das Paket umetikettiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Bereits zuvor hatte ich mich in dieser Angelegenheit hilfesuchend an die Polizei gewandt. Der erste Kontakt war eine E-Mail, die ich am 26.10.2018 an folgende E-Mail Adressen

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)
  • KARLSRUHE.KD.FUEGR@polizei.bwl.de (Polizeipräsidium Karlsruhe)

unter dem Betreff: Computerkriminalität/cybercrime: Verdacht des unbefugten Zugriffs auf mein Amazon Konto

schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich heiße Andreas Pfefferle und wohne im Eichbäumle 18 in 76139 Karlsruhe.

Am 20. Oktober 2018 kontaktierte ich gegen 17:50 Uhr telefonisch Amazon unter der deutschen Support Nummer 0800 3638469.

Es meldete sich die übliche aufgezeichnete Ansage, die von Support Dienstleistern geschaltet wird.

Jedoch wurde angesagt – ich zitiere aus Erinnerung:

"Gespräche werden zu Schulungszwecken aufgezeichnet. Falls Sie dies nicht wünschen, drücken Sie bitte die Taste mit der Nummer Zwei."

Andere Optionen wurden nicht angeboten.

Dies erscheint mir merkwürdig:

Nur eine Option? Und warum wählt man dann die Taste mit der Nummer Zwei für diese Option?

Ich drückte die Taste mit der Nummer Zwei.

(Ich habe die Zwei-Faktor-Authentifizierung auf meinem Amazon Konto aktiviert.)

Dem Support Mitarbeiter, der angeblich Zugriff auf mein Konto benötigte, war es zunächst nicht möglich, auf mein Konto zuzugreifen - was mir unglaubwürdig erscheint.

Man sendete mir eine SMS mit dem Code des zweiten Faktors. Der Support Mitarbeiter bat mich, diesen vorzulesen. Diesem Wunsch entsprach ich.

Nach dem ersten Faktor, dem Passwort, wurde ich nicht gefragt.

Der Support Mitarbeiter forderte mich am Telefon auf, eine E-Mail an impressum@amazon.de für weitere Auskünfte zu schreiben.

Ich erhielt auch eine E-Mail mit dieser Aufforderung, die ich unten wörtlich zitiere.

Natürlich ist impressum@amazon.de keine Support E-Mail-Adresse.

Daher und wegen der gesamten Auffälligkeit des Telefonats habe ich den Verdacht, dass sich jemand unbefugten Zugriff zu meinem Amazon Konto verschafft hat und mein Gesprächspartner kein Amazon Support Mitarbeiter war.

Ich bitte Sie daher dringend, Ermittlungen aufzunehmen. Falls Sie mich persönlich sprechen müssen oder wollen, können wir gerne einen Termin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung

Read this post in U.S. English language

Am 11.08.2019 schrieb ich per E-Mail an folgende E-Mail Adressen

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)
  • KARLSRUHE.KD.FUEGR@polizei.bwl.de (Polizeipräsidium Karlsruhe)
  • stuttgart.lka@polizei.bwl.de (Landeskriminalamt Baden-Württemberg)

unter dem Betreff: Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser E-Mail Nachricht erstatte ich Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung nach § 239 StGB gegen den im Beschluss vom 03.07.2017 des Landgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen 11 T 52/17, erwähnten

  • Dr. Geßler, Polizeivertragsarzt.

Zur Begründung verweise ich auf meinen Blog-Beitrag unter dem Link:

Eine Zeit in der Hölle

Sie finden dort den gesamten Kontext zum Beschluss vom 03.07.2017 des Landgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen 11 T 52/17, den Beschluss selbst, sowie die Schreiben des Rechtsanwalts, der mich in dieser Sache vertreten hat.

Zusammenfassend führe ich hier an:

Das Landgericht Karlsruhe schreibt in seinem Beschluss vom 03.07.2017, Aktenzeichen 11 T 52/17:

Der Vater des 51-jährigen Betroffenen setzte sich am 26.08.2016 gegen 04.40 Uhr mit dem Polizeirevier Karlsruhe - Waldstadt in Verbindung und bat die Polizeibeamten um Hilfe, da sein Sohn psychisch erkrankt sei und Suizidgedanken äußere, indem er im Haus herumlaufe und schreie, dass er sich umbringen werde.

Die vor Ort erschienenen Polizeibeamten konnten feststellen, dass der Betroffene zu diesem Zeitpunkt Schnittwunden an den Handgelenken aufwies, welche augenscheinlich nicht bluteten. Der Betroffene teilte den Polizeibeamten mit, dass er todkrank sei und nicht geheilt werden könne. Auch sei er psychisch erkrankt und nehme Antidepressiva. Im Rahmen der Kontaktaufnahme stellte sich beim Betroffenen ein Mischkonsum heraus. Ein um 04.48 Uhr durchgeführter ENVI- TEC - Alkoholtest ergab einen Atemalkoholgehalt von 0,35 Promille.

Nach Rücksprache mit dem Polizeivertragsarzt Dr. Geßler wurde entschieden, dass der Betroffene derzeit für eine Einweisung nach PsychKHG in eine psychiatrische Einrichtung nicht einlieferungsfähig sei, sondern zunächst ausnüchtern solle. Der Betroffene wurde in Polizeigewahrsam genommen und in eine Ausnüchterungszelle verbracht.

Gegen 6:30 Uhr wurde der Betroffene telefonisch durch den zuständigen Bereitschaftsrichter angehört. Er teilte diesem mit, dass er das Recht habe, sich das Leben zu nehmen und dass er Medikamente nehme. Benennen wollte er diese allerdings nicht.

Gegen 10:00 Uhr wurde der Betroffene erneut dem Polizeivertragsarzt Dr. Geßler vorgeführt. Dieser entschied, dass eine Einweisung nach dem PsychKHG in eine psychiatrische Einrichtung vorzunehmen sei. Allerdings bat er darum, den Betroffenen noch bis um 12:00 Uhr in Schutzgewahrsam zu belassen, da die Einweisung erst nach Ausnüchterung des Mischkonsums erfolgen könne und ein weiterer Versuch des Betroffenen, sich das Leben zu nehmen, bis dahin verhindert werden solle.

Anschließend wurde der Betroffene ins Städtische Klinikum verbracht, wo er bis zu seiner Entlassung am 30.08.2016 freiwillig verblieb.

(Der Nebensatz

wo er bis zu seiner Entlassung am 30.08.2016 freiwillig verblieb

ist Teil eines verpfuschten Vertuschungsversuchs.)

Demnach entschied der Polizeivertragsarzt Dr. Geßler am 26.08.2016 meine freiheitsentziehende Unterbringung nach PsychKHG in einer psychiatrischen Einrichtung, nachdem er mich zuvor zur "Ausnüchterung" von 0,35 Promille in einer Ausnüchterungszelle etwa acht Stunden einsperren ließ.

Sowohl die Einsperrung in einer Ausnüchterungszelle als auch die Einweisung nach PsychKHG entbehren jeder Rechtsgrundlage.

Dies ergibt sich schon daraus, dass die Einweisung nach PsychKHG vertuscht werden sollte, nachdem ich über einen Rechtsanwalt Protest gegen den Freiheitsentzug in der psychiatrischen Einrichtung eingelegt hatte:

Plötzlich hieß es, ich sei freiwillig auf einer geschlossenen Station, und im Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe zu den Vorkommnissen vom 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L, der mir am 29.12.2016 zugestellt wurde, wird die Einweisung nach PsychKHG gar nicht mehr erwähnt.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Strafanzeige wegen Rechtsbeugung

Read this post in U.S. English language

Am 10.08.2019 schrieb ich per E-Mail an folgende E-Mail Adressen

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)
  • KARLSRUHE.KD.FUEGR@polizei.bwl.de (Polizeipräsidium Karlsruhe)
  • stuttgart.lka@polizei.bwl.de (Landeskriminalamt Baden-Württemberg)

unter dem Betreff: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser E-Mail Nachricht erstatte ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB gegen die Unterzeichner des Beschlusses vom 03.07.2017 des Landgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen 11 T 52/17:

  • Tauscher, Vorsitzender Richter am Landgericht
  • Dr. Meyer-Spasche, Richterin am Landgericht
  • Suchecki, Richterin

sowie gegen den Unterzeichner des Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L:

  • Wermann, Richter am Amtsgericht.

Zur Begründung verweise ich auf meinen Blog-Beitrag unter dem Link:

Eine Zeit in der Hölle

Sie finden dort den gesamten Kontext zu diesen Beschlüssen, die Beschlüsse selbst, sowie die Schreiben des Rechtsanwalts, der mich in dieser Sache vertreten hat.

Zusammenfassend führe ich hier an:

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L, habe ich Beschwerde eingelegt. Dieser wurde nicht abgeholfen, womit das Landgericht Karlsruhe über meine Beschwerde entscheiden musste.

Das Landgericht hat meine Beschwerde zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben meine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Damit ist der Beschluss des Landgerichts vorläufig rechtskräftig.

Das Landgericht führt zur Begründung der Zurückweisung meiner Beschwerde unter anderem an:

Der angefochtene Beschluss war auch nicht aufgrund von Verfahrensfehlern aufzuheben.

Nach § 28 Abs. 3 Satz 3 PolG ist eine richterliche Entscheidung über den Gewahrsam unverzüglich herbeizuführen. Das Wort "unverzüglich" ist dahingehend auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt, nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.05.2009 - 2 BvR 475/09, NVwZ 2009, 1034).

Durch die noch am selben Tag und noch vor der Entlassung des Betroffenen um 12.00 Uhr getroffene Entscheidung des zuständigen Bereitschaftsrichters ist dieser Voraussetzung Genüge getan. Ein richterlicher Bereitschaftsdienst in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr ist im Landgerichtsbezirk Karlsruhe nicht eingerichtet, so dass die Entscheidung nicht noch vor der Ingewahrsamnahme erfolgen konnte. Dass die Entscheidung noch im Laufe des Vormittags vor Beendigung der Maßnahme erfolgte, reicht aus, zumal das Gesetz in § 28 Abs. 3 S. 3 PolG auch Fälle vorsieht, in der es einer richterlichen Entscheidung gar nicht bedarf, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes der Gewahrsamsnahme ergehen würde.

Jedoch ist der Satz:

Durch die noch am selben Tag und noch vor der Entlassung des Betroffenen um 12.00 Uhr getroffene Entscheidung des zuständigen Bereitschaftsrichters ist dieser Voraussetzung Genüge getan.

eine Lüge, denn der Beschluss des Amtsgerichts, der mir am 29.12.2016 zugestellt wurde, ist nicht vom 26.08.2016, wie auch das Landgericht weiß.

Zur Begründung dieser Behauptung verweise ich auf meinen oben zitierten Blog-Beitrag: Die Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts sind in sich selbst widersprüchlich und widersprechen sich gegenseitig. Jede textkritische Untersuchung dieser beiden Dokumente durch sachverständige Gutachter wird zu dem von mir behaupteten Ergebnis kommen.

(Ob die Akten inzwischen gefälscht worden sind, weiß ich nicht. Ich warte seit Wochen vergeblich auf Akteneinsicht und habe nun beschlossen, ohne diese und allein aufgrund der vorliegenden - grotesken - Dokumente Strafanzeige zu erstatten.)

Daher war der angefochtene Beschluss zumindest aufgrund von Verfahrensfehlern vom Landgericht aufzuheben und hätte niemals vom Amtsgericht erlassen werden dürfen.

Nachdem der Rechtsweg in dieser Angelegenheit ohne Korrektur des Beschlusses zu Ende gegangen wurde, erfüllen sowohl das vorsätzliche Erlassen eines ungültigen Beschlusses als auch die vorsätzliche Zurückweisung wider besseres Wissen meiner Beschwerde gegen einen ungültigen Beschluss den Straftatbestand der Rechtsbeugung.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Reise ans Ende der Nacht

Read this post in U.S. English language

Notre vie est un voyage
Dans l'hiver et dans la Nuit,
Nous cherchons notre passage
Dans le Ciel où rien ne luit.
Chanson des Gardes suisses (1793)
Citée en tête de Céline, Voyage au bout de la nuit
C'est peut-être ça qu'on cherche à travers la vie, rien que cela, le plus grand chagrin possible pour devenir soi-même avant de mourir.
Céline, Voyage au bout de la nuit
Reise ans Ende der Nacht
Du fond du grabat
As-tu vu l'étoile
Que l'hiver dévoile?
Comme ton coeur bat,
Comme cette idée,
Regret ou désir,
Ravage à plaisir
Ta tête obsédée,
Pauvre tête en feu,
Pauvre coeur sans dieu!
Vis en attendant
L’heure toute proche.
Ne sois pas prudent.
Trêve à tout reproche.
Fais ce que tu veux.
Une main te guide
À travers le vide
Affreux de tes vœux.
Un peu de courage,
C’est le bon orage.
Verlaine, Via dolorosa

Même sur un banc d’accusé, il est toujours intéressant d’entendre parler de soi.

Pendant les plaidoiries du procureur et de mon avocat, je peux dire qu’on a beaucoup parlé de moi et peut être plus de moi que de mon crime.

Étaient-elles si différentes d’ailleurs, ces plaidoiries ?

L’avocat levait les bras et plaidait coupable, mais avec excuses.

Le procureur tendait ses mains et dénonçait la culpabilité, mais sans excuses.

Une chose pourtant me gênait vaguement.

Malgré mes préoccupations, j’étais parfois tenté d’intervenir et mon avocat me disait alors:

Taisez-vous, cela vaut mieux pour votre affaire.

En quelque sorte, on avait l’air de traiter cette affaire en dehors de moi.

Tout se déroulait sans mon intervention.

Mon sort se réglait sans qu’on prenne mon avis.

De temps en temps, j’avais envie d’interrompre tout le monde et de dire:

Mais tout de même, qui est l’accusé ? C’est important d’être l’accusé.

Et j’ai quelque chose à dire.

Mais réflexion faite, je n’avais rien à dire.

D’ailleurs, je dois reconnaître que l’intérêt qu’on trouve à occuper les gens ne dure pas longtemps.

Par exemple, la plaidoirie du procureur m’a très vite lassé.

Ce sont seulement des fragments, des gestes ou des tirades entières, mais détachées de l’ensemble, qui m’ont frappé ou ont éveillé mon intérêt.

Camus, L' Étranger

Coming out: Namenloses Leid

Irgendwann, vielleicht mit zwölf oder dreizehn Jahren, war mein bis dahin unbeschwertes Leben sehr schwer und schmerzhaft geworden:

Ich verstand mich selbst nicht mehr.

Eine Ich-Störung und ein Abgrenzungsproblem, keinerlei Grenze zwischen Innen und Außen, zwischen Ich und Welt, verleideten mir den Aufenthalt unter Menschen bis zu dessen Unmöglichkeit.

Ein paar Philanthropen an meiner Schule machten sich einen Spaß aus meinem Leid und überredeten mich, bei einem Theaterstück - Morts sans sépulture (Tote ohne Begräbnis) von Sartre - mitzuwirken.

Ich wusste, dass ich mich vollständig lächerlich machen würde.

Aber da ich so inständig gebeten wurde, wollte ich kein Spiel- oder Spaßverderber sein.

Damit unterschätzte ich allerdings die kriminelle Energie und Niedertracht meiner Mitmenschen:

Man sorgte für ein volles Haus und vermutlich auch, zur wirkungsvolleren Umsetzung dieses gemeinschaftlich und vorsätzlich geplanten und begangenen Verbrechens, für die Anwesenheit geeigneter Persönlichkeiten.

Ein Klassenkamerad - ein ausgewiesener Liebhaber des Theaters und des Films mit berechtigten Ambitionen als Kameramann - zeichnete das Schauspiel auf.

Da wir alle so schön gespielt hatten und die Aufführung insgesamt ein vielbeachteter Erfolg war, wurde bereits über eine kleine Tournee unserer Truppe nachgedacht.

Hiervon wurde schließlich abgesehen:

Offensichtlich war man zufrieden und hatte mich durch diese Weichenstellung auf das gewünschte Gleis für künftige Demütigungen gebracht:

Ich bedauere sehr, nicht dankbar genug sein zu können.

Coming out: Ein falscher Name für das Leid

Im Spätherbst 1988 klingelte ich im Verlauf eines Tages dreimal Sturm bei meinen Nachbarn, der Familie L., da ich mich bedroht fühlte.

Es öffnete jedoch niemand die Türe: Ob mich jemand bemerkt hat, kann ich bis heute nicht mit vollkommener Gewissheit sagen.

An diesem Tag klingelte ich auch bei meinen Nachbarn, der Familie W.

Man öffnete mir und ich fragte, ob W., der Sohn der Familie L., gerade bei ihnen gewesen sei.

Da die Frage nicht verstanden wurde, entschuldigte ich mich und ging.

Es war sicher ein bizarrer Auftritt.

Nachdem ich meinen geistigen Verwirrungszustand einem Freund und meinem Vater offenbart hatte, konsultierte ich Anfang Januar 1989 auf deren Rat einen Arzt, Dr. F.

Es folgten Monate ambulanter und stationärer Behandlung.

Damals war ich Student der Fachrichtung Maschinenbau im dritten Semester, für das ich mich dann krank meldete.

Im nächsten Semester konnte ich das Studium wieder aufnehmen und das Vordiplom im Frühjahr 1990 erwerben.

Hypnose

Im Verlauf des Jahres 1990 verschlechterte sich mein Gesundheitszustand leider wieder.

Durch Vermittlung eines Schulfreundes kam ich in Behandlung einer Heilpraktikerin, einer blond-gelockten, arisch-homöopathischen, werbewirksam-gesunden und rundum-sympathischen Alternative zur verjudeten Schulmedizin, Frau G.

Die Behandlung erfolgte in Form einer Hypnosetherapie.

Gegenüber der ewig-gestrigen, damals noch wissenschaftsgläubigen Krankenkasse, unfähig innovative und revolutionäre Behandlungsmethoden anzuerkennen, musste die Hypnosetherapie unter einem geeigneten, traditionelleren Deckmantel versteckt werden.

Die Versicherung musste im Namen des Fortschritts von einer offensichtlich größenwahnsinnigen Schamanin betrogen werden!

Während der Hypnosetherapie - Muss ich betonen, dass ich in keiner Weise hypnotisiert war? - sprach ich auch über meine besondere Empfindlichkeit gegenüber Lärm, insbesondere Türenschlagen, sowie meinen Eindruck, dass alle über mich lachen würden.

Mein Befinden verschlechterte sich weiter. Als mich Frau G. an eine Hypnoseklinik überweisen wollte, brach ich die Behandlung ab.

Als Frau war sie der Meinung, ich leide an mangelndem Selbstbewusstsein.

Ich fragte mich, ob sie eine Meise oder einen Dachschaden oder beides hatte:

Ich war verzweifelt und schwerkrank, musste mir jedoch offenbaren lassen, ich sei aus mangelndem Selbstbewusstsein zu einer Heilpraktikerin gekommen.

Dümmer geht es nicht.

Mir wurde klar, dass sie als Frau, die von sich selbst eingenommen ist und die gerne und viel redet, alles, was ich sagte, brühwarm einer geneigten, sich empört und entsetzt gebenden, jedoch eigentlich krankhaft faszinierten, Zuhörerschaft servieren musste.

Daher beschloss ich, ihr guten Stoff zu liefern, um die Versuchung für Eva süßer zu machen, übertrieb und log, achtete jedoch peinlich darauf, nichts Strafbares zu sagen.

Ich leide an einer Nervenkrankheit und bin, als einigermaßen vernunftbegabter Mensch, der entschiedenen Meinung, dass eine derartige Erkrankung nicht das Geringste mit Sexualität zu tun hat.

Jedoch bin ich ausreichend mit dem Unsinn Freudscher Psychoanalyse vertraut, um zu wissen, dass hier alles auf den Geschlechtstrieb zurückgeführt wird.

Ich erlaubte mir den Spaß, gegenüber der Heilpraktikerin G., ganz im Sinne Freuds, die absurde Vermutung aufzustellen, meine Erkrankung ließe sich mit Sexualität erklären, da ich die Ahnung hatte, damit ihren weiblichen Geschmack zu treffen.

Diese Frau wollte ich mir kaufen, denn billiger konnte man nicht sein!

Ihre ganze jahrzehntelange Erwerbstätigkeit als Heilpraktikerin ist nichts anderes als gewerbsmäßiger Betrug, der vom Unrechtsstaat Bundesrepublik Deutschland gedeckt wird.

Ein jahrzehntelanges Verbrechen, auf das sie glaubt, stolz sein zu dürfen, nur weil es genehmigt wird.

Meine kühnsten Fantasien zur Dummheit, Feigheit, Eitelkeit und Verlogenheit eines Teiles dieser Welt und ihrer Bewohner sollten vor der Realität verblassen.

Meine Familie und ich wurden, gegen jedes Recht, Opfer noch nie dagewesener Vergehen, die, aufgrund ihrer Feigheit, den Namen Verbrechen nicht verdienen.

Es ist zwar brutal, was diese Vertreter gesunden Volkstums mit uns machen.

Es ist aber noch brutaler, was diese Vertreter gesunden Volkstums mit sich selbst machen.

Denn tiefer kann man nicht sinken:

Alles, was den Westen, was uns, das Abendland, ausmachen sollte, wurde für nichts verraten:

Rechtsstaatlichkeit, Verfassungstreue, Menschenrechte, Menschenwürde, Menschheit, Menschlichkeit, Freiheit, Wahrheit, Wissenschaft.

Millionen, denen man Denkmähler, Mahnmale und Gedenkstätten gewidmet hat, deren Anstand, Mut und Opfer man an Feiertagen beschwört, sind im Kampf für diese Werte gefallen.

Sie wurden nicht verstanden, sondern verraten:

Die Denkmähler, Mahnmale, Gedenkstätten und Feiertage waren nichts wert.

Später, während dunkelster Jahre und Jahre und Jahrzehnte und Jahrzehnte wehrlosen und ohnmächtigen Leidens, fragte ich mich:

War die Größe dieser Tat zu groß für mich?

Man of La Mancha

Chronifizierung

Die fristlose Kündigung

Mein Vater versuchte im Dezember 1991, den Mietern seines Immobilienbesitzes aufgrund eines schweren Vertrauensbruches fristlos zu kündigen.

Wir waren bestohlen worden und die Mieter hatten wild fremde Leute in unser Haus gelassen, unter anderem einen gottbegnadeten Dieb, der als solcher die im Strafgesetzbuch definierte Straftat des Diebstahls für sein Publikum aufführte, ohne dafür Eintrittsgeld zu verlangen.

Die Mieter weigerten sich aber, die Kündigung anzunehmen. Im Verlauf des Jahres 1992 lenkte mein Vater ohne gerichtliche Auseinandersetzung ein.

Ich war seit längerem jedem Gespräch mit den Mietern aus dem Weg gegangen.

Eine junge Frau beschloss jedoch, auszuziehen.

Diese war mir etwa ein Jahr früher weinend vor unserem Haus aufgefallen.

Später am gleichen Tag, ließ sie sich von meiner besorgten Mutter an unserem Esstisch trösten.

Sie tat mir leid und ich wollte eigentlich nachfragen, was sie habe und wie man helfen könne.

Aufgrund meiner Erkrankung, die sich auch als Ich-Störung auswirkt, konnte ich jedoch unmöglich mit ihr reden, was mich schmerzte und beschäftigte.

Sie wurde für mich hierdurch zu einer Beatrice oder zu einer Laura: Einmal gesehen, nie gesprochen und nie vergessen.

Diese junge Frau hatte ich auch gegenüber der Heilpraktikerin G. erwähnt.

Falls nun behauptet wird, sie musste nur wegen meiner Komplexe ausziehen, muss ich das als groben Unfug zurückweisen:

Ich kann wirklich nichts dafür, falls ihr die Heilpraktikerin G., direkt oder indirekt, Angst vor mir gemacht hat.

Spanien: ¡Todo bajo el sol!

Im Januar 1992 reiste ich für ein Praktikum nach Madrid. Dort teilte ich mir eine Wohnung mit zwei anderen Männern.

Einer arbeitete nachts und kam morgens gegen sechs Uhr nach Hause.

Nach etwa zwei Tagen fing er an, morgens mit einer Wucht die Tür zu knallen, dass man aus dem Bett zu fallen drohte.

Meine Gesundheitssituation verschlechterte sich in Spanien schnell.

Kraft der Lektüre des peruanischen Großintelektuellen Mario Vargas Llosa, hier des Essaybandes La verdad des las mentiras, des Erzählbändes Los jefes und der Erzählung Los cachorrors, versuchte ich noch, den Niedergang zu bekämpfen.

Schließlich wollte ich das schöne, von der Sonne verwöhnte Land, während eines kurzen, einwöchigen Aufenthalts im baskischen Vitoria, wo sich ein Daimler-Benz Werk befindet, fluchtartig verlassen, also das Praktikum abbrechen.

In Vitoria ließen mich die Organisatoren zweimal die Wohnung wechseln:

Die ersten beiden Wohnungen teilte ich mir für eine Nacht jeweils mit einem anderen Mann.

In der dritten Wohnung, in der ich den Rest der Woche verbrachte, fand ich eine Frau und zwei jugendliche Mädchen vor.

Nach deren Angaben handelte es sich um eine alleinerziehende Mutter mit ihren Töchtern, die es aus dem katalanischen Barcelona ins baskische Vitoria verschlagen hatte.

Denn erfreulicherweise konnte ich mich sogar mit ihnen unterhalten, da sie nicht nur Baskisch und Katalanisch, sondern auch Spanisch sprachen.

Nach etwa einem Tag kam noch eine junge deutsche Frau als weitere Mieterin hinzu.

Bei meiner hastigen Abreise aus Vitoria nach einer Woche, drückte ich der Vermieterin die Miete für zwei Monate in die Hand.

Diese bedankte sich ausführlich und bedauerte wortreich meine Abreise, da ich doch so ein netter junger Mann sei.

Die letzten Tage vor meinem Abflug verbrachte ich mehr oder weniger im Delirium, im "Hostal Filo" an der Plaza Santa Ana in Madrid.

Ich hatte den Eindruck, dass man das ganze Hostal evakuiert hatte, um Platz für etwa dreißig Fahrgäste eines Busses, dessen Anreise ich vor dem Eingang beobachtet hatte, zu schaffen.

Mein gesamter Aufenthalt in diesem Hostal wurde zusätzlich durch sinnloses, lautes Türenknallen und anderen unerklärlichen Lärm im Stockwerk darüber empfindlich gestört.

Muss ich erwähnen, dass ich keinem Menschen in Spanien etwas angetan und auch keinerlei andere Straftat dort begangen habe?

Als der Tag meines Abfluges gekommen war, streikten die Taxifahrer:

Ich schaffte es dennoch verspätet zum Flughafen, wo ich auf einen anderen Flug umbuchen musste.

Mit letzter Kraft gelang es mir, über Paris-Orly den Flughafen Straßburg zu erreichen.

Während ich stundenlang bis in die Nacht auf meine Eltern wartete, die ich telefonisch darum gebeten hatte, mich abzuholen, fiel mir ein mit wirklich schönen Blaulichtern in der Dunkelheit sich majestätisch gemächlich fortbewegender Konvoi schwarzer Limousinen und Vans auf.

Offenbar war ich eingeladen, die stattliche Karavane einer, aufgrund ihrer Werte, für das Wohlergehen der Welt immens wichtigen, schützenswerten Person und deren, zugegeben, sehr beeindruckenden Personenschutz zu bewundern.

Im Vaterland

Zurück in Deutschland versuchte ich, trotz meiner schlechten Gesundheitslage, mein Studium abzuschließen: Ich begann eine Studienarbeit am Institut für Mess- und Regelungstechnik. Mein Betreuer war Herr Z.

Überall wurde ich wie Dreck behandelt oder, im besten Fall, herablassend bemitleidet.

Jeder fühlte sich berufen, mich zu verhöhnen.

Es war eine Hexenjagd, eine weitere Straftat an mir, die der Volksverhetzung.

Ich weiss nicht, wie viele Straftaten an mir begangen wurden, ich habe den Überblick verloren und komme mit dem Zählen nicht nach.

Mein Leben fühlte sich an, wie es im Film The Truman Show mit Jim Carrey dargestellt wird:

Es fühlte sich unwirklich an.

Ich lebte nicht, sondern versuchte nur, zu überleben, bis der Spuk endlich vorbei sein würde.

Die Tochter der Physiotherapeutin

Da war die Tochter einer Physiotherapeutin meiner Eltern, C., damals vielleicht siebzehn Jahre alt, die seit etwa zehn Jahren in unserem Haus verkehrte.

Mein Vater war, denke ich, eine Art Ersatzvater für sie, da sie ohne Vater aufgewachsen war.

Auf einmal begann sie, mich zur Verhöhnung anzumachen, gab vor, sich für mich zu interessieren und musste unbedingt dabei sein, wenn ich mal wieder zur Entwürdigung zum Rehabilitationskrankenhaus Karlsbad-Langensteinbach gebracht wurde.

Ich ignorierte ihren Spott, denn ich musste irgendwie die Zeit totschlagen.

Also schauten wir zusammen Filme und absolvierten gemeinsam einen Tanzkurs.

Ich hatte keinerlei Freude daran.

Sie bildete sich ein, den Spaß der Verspottung zu haben und durfte bei einem vermeintlich gerechten, küchenpsychologischen Volksprojekt von nicht einmal Stammtischniveau dabei sein.

Und immerhin, wie das bei manchen Frauen so ist, fühlte sie sich hübsch und begehrt.

Sie ist wirklich nicht hässlich, aber ihr Verstand ist - ich erlaube mir, der Wahrheit die Ehre zu geben - vollkommen kindisch, hohl und beschränkt.

Falls C. behauptet, es sei ihr von mir oder jemand anderem meiner Familie etwas angetan worden, muss das als jämmerliche Verleumdung bestraft werden:

Es mag enttäuschend und verletzend für ihre Eitelkeit sein, aber es hat sich wirklich niemand für sie als Sexobjekt interessiert.

Sie versucht nur, sich bei der Mehrheit und der vorherrschenden Meinung einzuschleimen.

C. ist nichts als ein Fähnchen im Wind.

Das Geschenk des Lebens

Das Geschenk des Lebens, es war vergiftet.

Wirft man es weg?.

Jede Sekunde habe ich damals daran gedacht.

Aber da man offensichtlich zunächst mich und dann meine Familie ohne jeden Grund ermorden wollte, hatte ich etwas dagegen und wollte kämpfen.

Ich hatte es mit Schwerstkriminellen zu tun, die aber als Heilige in der Gesellschaft verehrt werden wollten.

Diesen Leuten war jedes Mittel recht, solange sie den Anschein der Unschuld aufrecht erhalten konnten.

Auch ich wollte bis an die allerletzte Grenze gehen, um der Welt eine Überraschung in die Fresse zu hauen, ihr eine unvergessliche Lehre für die Ewigkeit zu erteilen und dieses jämmerliche, feige Verbrechen, das nicht einmal diesen Namen verdient, aufzudecken.

Manchmal hat man keine Kraft mehr und überlebt nur durch Zufall, Glück, Pech, Vorsehung, wie man es nennen will, oder durch das Schicksal, das mir meine ehemalige, komplett kriminelle Nachbarin Frau W. verpassen wollte.

Heute weiss ich, dass meine ehemalige Nachbarin Frau W. als Frau nicht nur Unverschämtheit mit Selbstbewusstsein, sondern auch kriminelle Energie mit Frauenpower verwechselt.

Zur ihrer Entschuldigung gestehen wir zu, dass das jeder etwas unterbelichteten Frau als Frau passieren kann.

Doch nach dem Winter wird es Frühling, auch wenn es einem beschissen geht. Der Sommer folgt unausweichlich, scheint es.

Und manche Frauen sind doch wirklich irgendwie hübsch, irgendwie interessant und irgendwie gar nicht mal so blöd.

Nicht als Frau, sondern einfach so.

In dieser schönen Jahreszeit lernte ich 1993 die Spanierin N. kennen und fand sie, tatsächlich war, attraktiv.

Natürlich wusste ich nicht, ob sie Teil der Truman Show oder echt war.

Sie hatte Deutsch gelernt, lernte Deutsch und sprach gut Deutsch.

Ich hatte Spanisch gelernt, lernte Spanisch und sprach gut Spanisch.

Es gab gemeinsame Interessen und gemeinsame Unternehmungen.

Am Baggersee überzeugte sie mich von der makellosen Wohlgeformtheit ihres Körpers.

Alles nach Protokoll: Erstmal Händchen halten!

Wir fuhren in den Schwarzwald, ich zeigte ihr das Freiburger Münster.

Offenbar liebte sie die Provokation: ¡Te estoy toquando en una iglesia! sagte sie.

Und tat es auch.

Wenn auch vieles, oder alles, mies war, fühlte ich mich fast ein wenig lebendig:

Boy meets girl. Un homme et une femme.

Ich erinnerte mich an den Roman Brave New World von Aldous Huxley.

In dieser Dystopie wird schon vor der Geburt bestimmt, für welche Rolle man in der Gesellschaft bestimmt ist.

Durch genetische Manipulation wird für allgemeine Zufriedenheit gesorgt.

Auf diese Weise wird der soziale Frieden gesichert: Niemand kommt auf die absurde Idee, etwas in Frage zu stellen.

Altmodische soziale Erscheinungen, wie Kritik, Konflikt, Ungehorsam, Aufbegehren, Revolte oder gar Revolution, sind endlich zum Wohle der Weltbevölkerung überwunden.

Gefühle sind als Gefahr für die Gesellschaft genetisch abgeschafft. Bei Anzeichen von Unwohlsein wird Soma verabreicht.

Bei einem der Protagonisten war die genetische Manipulation leider kein voller Erfolg:

Ein bedauerlicher Betriebsfehler im Labor, durch den diese Figur zum Anderen, zum Fremden, inklusive lästiger Gefühle, wird.

Beim Lesen war bei mir eine gewisse Identifikation mit diesem bedauernswerten Laborunfall entstanden.

Auf der Rückfahrt von Freiburg nach Karlsruhe, kam es zu dem, was ich hier, euphemistisch, einen Brave New World Vorfall nennen will.

Der Fehler, den ich gemacht habe, wäre keine große Sache gewesen, da zum Glück nichts passiert ist:

Man hätte mir dafür den Führerschein entziehen können.

Selbstverständlich hatte ich nicht die Absicht, die Frau zu verletzen, die mich in den Wochen zuvor ein wenig ins Leben zurückgeholt hatte.

Die Spanierin N., die sich offenbar nicht an diese Stelle bei Huxley erinnern konnte, hatte mir verziehen.

Direkt nach meinem Fehler küssten wir uns.

Wir waren ein Paar für einige Zeit und hatten später pflichtgemäß so etwas wie Sex. Als wir kein Paar mehr waren, blieben wir Freunde.

Im Jahr 1997 besuchte ich sie in Madrid.

Sie fragte mich: Y tú, ¿porqué estás siempre tan triste?

Mittlerweile wird sie die Antwort auf ihre Frage kennen.

Denn im Jahr 1999 änderte sich ihr Verhalten vollständig - wie das aller meiner Kontaktpersonen - auch wenn sie mir gegenüber vorgibt, weiterhin meine Freundin zu sein.

Ich habe damals alle Freunde, falls ich noch welche hatte, verloren.

Aus meinen Freunden wurden Feinde, die lauter Straftaten an mir begehen.

Als wir uns auf dem Autobahnparkplatz im Auto küssten, sah ich im Rückspiegel zwei feixende, offensichtlich bildungsferne Männer in einem Fahrzeug, das hinter meinem geparkt war.

Man ließ mich, völlig widerrechtlich, beschatten.

Den Führerschein wollten die bildungsfernen Schlaumeier mir dann doch nicht entziehen, weil es die Beschattung verraten hätte.

Respekt: Ganz schön bauernschlau!

Es geht aber voll daneben.

Die Männer, die ich im Rückspiegel gesehen hatte, haben sich später das weiter oben erwähnte Busenwunder aus Villingen-Schwenningen ausgedacht und müssen im Jahr 1999 Kontakt mit der Spanierin N. aufgenommen haben.

Es geht die ganze Zeit nur darum, mir Straftaten anzuhängen, mich zu demütigen und zu erniedrigen.

Vermutlich haben mir diese Schwerstkriminellen, in kompletter Verdrehung der Tatsachen, dutzende Straftaten angehängt, die tatsächlich andere Straftaten an mir sind.

Nichts geht vor Gericht, weil dort nicht ich, sondern die tatsächlichen Straftäter, die Schwerstkriminellen, dazu verurteilt würden, einen lebenslänglichen, inklusive Vollpension, kostenlosen Aufenthalt als Insassen einer Justizvollzugsanstalt zu genießenn.

Stattdessen wird behauptet, dass ich, obwohl ich in meinem ganzen Leben keine Straftat begangen habe, nicht einmal ein rechtsstaatliches Gerichtsverfahren verdiente.

Diese Kriminellen haben an mir und der Spanierin N. ein jämmerliches Verbrechen begangen.

Falls wir in einem Rechtsstaat lebten, liefen sowohl diejenigen, die eine widerrechtliche Beschattung angeordnet haben, als auch die, welche diese durchgeführt haben, nicht frei herum.

Nötigung und Körperverletzung

An einem Abend im Jahr 1994, ich saß an meiner Studienarbeit im Mezzanin, gab es hinter unserem Haus plötzlich lauten Lärm und Lachen. Zweimal wurde laut die Türe geschlagen. Diese Lautstärke konnte man nur mit vorsätzlichem Kraftaufwand erreichen.

Man dachte, die Fensterscheiben würden zerbersten.

Das lautstarke Türenschlagen, manchmal auch auffallendes Lachen, setze sich von diesem Tag an bis zum Januar 2007 fort: Jeden Tag zitterten bei uns zehn, fünfzehn oder zwanzigmal die Fenster.

Mein Vater sagte einmal, man falle vom Stuhl, wenn Frau L. die Türe schließt.

Es ist jedoch nicht mit Sicherheit geklärt, wer jeweils die Türe zuschlug oder wie die Geräusche überhaupt erzeugt wurden.

Das ständige Türenschlagen wirkte sich katastrophal auf meine Gesundheit aus. Ich fühlte mich wie ein Soldat im Schützengraben unter Artilleriefeuer und traute mich kaum noch aus dem Haus:

Jedes Mal traf es mich wie eine Faust ins Gesicht: Seitdem taumele ich durch das Leben wie ein angeschlagener Boxer durch den Ring.

Meine Studien- und Diplomarbeit, versuchte ich, im Keller voranzutreiben, um dem Lärm zu entgehen.

Da dies nicht gelang, war ich genötigt, immer wieder für längere Zeit im Schwarzwald zu leben und zu arbeiten.

Mühsam schleppte ich mich durch den Tunnel bis zum Diplomzeugnis im Jahr 1997, das mir ausgehändigt wurde, obwohl ich, in einem gewissen Sinn, in meinem ganzen Leben weder eine Studien- noch eine Diplomarbeit geschrieben habe.

Die Erwerbstätigkeit nahm ich als sozialversicherungspflichtig angestellter Software Entwickler im Jahr 1998 auf.

Zusammenbruch! Zweimal, bitte!

Im Jahr 1999 trat ich eine neue Stelle bei der Firma m. an.

Eines Morgens, als ich das Bürogebäude betreten wollte, kam mir ein Mann entgegen, der wie mein Arzt Dr. F. aussah.

Was hatte er hier zu tun?

Mein Kommilitone R., mit dem ich mich auf viele Klausuren vorbereitet hatte und mit dem ich viel Sport - Schwimmen, Fahrradfahren und Laufen - gemacht hatte, lud mich an einem Wochenende auf eine Fahrradtour ein.

Zur Anfahrt nutzten wir seinen VW Bus, in dem man auch die Fahrräder transportieren konnte.

Zu meiner Überraschung wählte er eine Tour in Frankreich, vermutlich irgendwo im Elsaß, aus.

Den VW Bus parkte er auf einer Landstraße direkt vor einer Gendarmerie.

Zufällig?

Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, nach Frankreich zu fahren und das Fahrzeug auf einer Landstraße direkt vor einer Gendarmerie abzustellen?

Offensichtlich hatte R. diese Gegend bewusst ausgewählt und wusste, wie auffällig dieser Parkplatz war.

Die Sekretärin der Firma m. erzählte mir, völlig unglaublich, dass sie sowohl mit der Familie meines Vaters als auch mit der Familie meiner Mutter verwandt und wie klein die Welt doch sei.

Gute Freunde luden mich regelmäßig zum sonntäglichen Kicken ein, wo ich als Kopfballwunder dringend benötigt wurde.

In der Verteidigung war ich, allerdings zum Verdruss meiner guten Freunde, eine sichere Bank, an der man an manchen Tagen verzweifelte: Heute komm' ich einfach nicht an dem vorbei!

Meine Leistungen auf dem Bolzplatz, von denen die ganze Welt Notiz genommen hatte, mussten daher selbstverständlich auch vom Geschäftsführer der Firma m. geistreich kommentiert werden.

Offensichtlich war die Welt vollkommen in Ordnung und alle schätzten mich, falls sie mich nicht sogar insgeheim liebten.

In unserer lokalen Zeitung BNN (Badische Neueste Nachrichten) fiel mir eines Tages ein Artikel auf, der in einem Kriminalfall von einer mir bis dahin unbekannten Art der Pädophilie berichtete, bei der sich Männer an Kleinkindern und sogar Babys vergehen.

Ich fragte mich, ob es so etwas geben kann und ob dieser Artikel gefälscht war.

Während dieser Zeit erhielt ich eines Abends einen Anruf eines Mannes, der sich als mein Arzt Dr. C. aus einem Rehabilitationskrankenhaus ausgab und auch so klang.

Er erkundigte sich nach meinem Befinden, wo ich arbeitete und nach dem Namen des Geschäftsführers der Firma.

Ich verstand nicht, wozu er den Namen des Geschäftsführers wissen wollte.

Den Weg zur Arbeit legte ich oft mit dem Fahrrad zurück.

Dabei musste ich morgens und abends eine Brücke über eine Straße in der Nähe eines Kindergartens überqueren.

Eine zeitlang wunderte ich mich morgens über sehr viele Kinder im frühen Kindergartenalter an der Hand Erwachsener auf und hinter der Brücke, die auffälligerweise vom Kindergarten weggingen.

Wo gingen sie regelmäßig morgens hin?

Manchmal ging ich auch am Wochenende in das Büro der Firma m. Dieses war dann bis auf mich menschenleer. An einem dieser Wochenenden legte ich mich auf den Boden, da mir schwindlig war.

In einem alltäglichen Gespräch streute der Geschäftsführer, Herr H., später beiläufig und sinnlos den Satz ein, er könne sich auch einfach auf den Boden legen.

Wurde das Büro durch Kameras überwacht?

All dies machte mich misstrauisch und verwirrte mich. Deshalb suchte ich das Gespräch mit dem Geschäftsführer und einem Mitarbeiter.

Ich erklärte, dass ich in der Vergangenheit an einer Psychose gelitten hatte und bat um meine fristlose Entlassung.

Die Antwort war: Geisteskrank? Wenn es sonst nichts ist!

Herr H. bemerkte sogar verständnisvoll, dass seine Schwester auch eine Psychose gehabt habe.

Mir war inzwischen alles gleich. Ich reichte mindestens zweimal eine Kündigung ein, zog diese aber nach Zureden durch Herrn H. wieder zurück.

Da ich keinerlei Leistung erbrachte, außer, morgens den Rechner einzuschalten, vor diesem zu sitzen, ab und zu aufs Klo zu gehen und diesen abends wieder auszuschalten, nicht einmal mehr mit meinen Kollegen und Vorgesetzten redete, fragte ich mich, warum man mich weiter beschäftigen wollte:

Ich verstand die Welt nicht mehr. Aber überraschenderweise hatte ich in der Zwischenzeit geheiratet.

An einem Wochenende wollte ich gemeinsam mit meiner Frau in den Schwarzwald fahren. Vorher mussten wir uns mit Proviant versorgen.

Im Auto wartete ich auf meine Frau, die allein zum Einkauf in einen Markt gegangen war. Plötzlich sah ich Herrn Z., den Betreuer meiner Studienarbeit, lachend in Begleitung einer Frau, vor meinem Auto die Straße überqueren. Merkwürdig war nur, dass ich etwa eineinhalb Stunden später, an der Autobahnausfahrt Offenburg der A5, die wir auf dem Weg in den Schwarzwald nehmen mussten, Herrn Z., in gleicher Begleitung hinter einem auf einer freien Fläche gut sichtbar geparkten Auto, wiedersah, sich krümmend vor Lachen.

Woher wusste er, dass wir hier vorbeifahren würden?

Ich erlitt im Frühjahr 2000 einen ersten Zusammenbruch, der mich für etwa zwei Wochen ins Krankenhaus brachte und meine Anstellung bei der Firma m. beendete.

Mit meiner Frau besuchte ich im Jahr 2000 einen Gottesdienst einer Freikirche. Die kleine Gemeinde saß auf den Stühlen in Erwartungshaltung. Vier oder fünf Personen fingen an, von vorne die Gemeinde ausführlich zu fotografieren.

Erstens lasse ich mich nicht gerne fotografieren, ohne es erlaubt zu haben. Zweitens frage ich mich, wer diese Fotografen waren und zu welchem Zweck die Fotos erstellt wurden. Mir ging es damals zu schlecht, um zu protestieren oder nachzufragen.

Die Predigt handelte von Glaube, Liebe, Hoffnung: Diese Tugenden hatte ich in der Hypnosetherapie bei Frau G. besprochen.

In dieser Freikirche sah es die Liturgie vor, dass die Wahrheit nach dem Gottesdienst offenbart wird.

Die kleine Gemeinde hatte sich von den Stühlen erhoben und befand sich gruppenweise in Gesprächen.

Ein Jüngling mit braunem, lockigen Haar, gutaussehend und sicherlich einen Kopf größer als ich, sehr wahrscheinlich ein echter Frauenheld, trat auf mich zu und verkündete mir das Wort Gottes:

Du bist ein saudummer Wichser!

Unendlich selig fuhr ich nach diesem Gottesdienst mit meiner Frau nach Hause:

Ich beschloss, künftig öfter in diese Kirche zu gehen, um Gott, beziehungsweise dem gutaussehenden Jüngling, öfter zu dienen, weil es so inspirierend war.

Irgendwann, ein paar Wochen später, es war im Herbst des Jahres 2000, hatte ich endgültig genug und erlitt einen zweiten, viel schwereren Zusammenbruch, der zu einem monatelangen Krankenhausaufenthalt führte.

Die Elite der Menschheit

An dieser Stelle möchte ich meinen Peinigern und Verfolgern beglückt für die schöne kriminelle Leistung danken, die, wie mehr als einmal betont, den Namen Verbrechen nicht mehr verdient:

Ich gratuliere allen Beteiligten! Ich weiss nicht, wie viele es waren.

Ich weiss aber, dass es der Abschaum der Menschheit war.

In der Bundesrepublik Deutschland, angeblich eine Demokratie und ein Rechtsstaat, herrscht leider weder das Volk noch das Recht, sondern das von einem größenwahnsinnigen Pöbel, der sich für eine Elite hält, durchgesetzte Unrecht.

Statt dem Staat zu dienen, wie es sich für Staatsdiener gehört, bedienen sie sich unverschämt selbst seiner Ressourcen für persönliche, verfassungswidrige Zwecke, wie in dem Saftladen, der von einem ehemaligen Bundeskanzler nicht geführt wurde.

Und statt Verantwortung zu übernehmen, richten sie zur Rettung ihrer wichtigen - oder hübschen, sorgsam und hingebungsvoll gepflegten - Ärsche lieber den unwichtigen Staat zugrunde.

Und schon kommt mir der Gedanke, für den ich noch mehr gehasst werden will, dass es sich um Christen und Frauen gehandelt haben muss, dazu spendiere ich noch Frauenhelden, welche die Menschheit und die Menschlichkeit verraten, um Weibern in den Arsch zu kriechen, an deren Rockzipfel sie hängen.

Es sind immer die Dummheit und der Stumpfsinn, manchmal auch die Geisteskrankheit, wie bei den Nationalsozialisten oder wie bei fundamentalistischen Christen, die unschuldige Menschen, auch unschuldige Frauen beim Fahrradfahren oder Joggen, einfach so ermordern.

Es sind nicht die Männer, die Frauen umbringen!

Versteht ihr das, Frauen dieser Welt, könnt ihr das verstehen oder ist das zu hoch für euch als Frauen?

Einfach so zu morden, kann man aber mit gutem Willen noch im Bereich des Menschlichen verorten.

Was man mit mir gemacht hat, liegt nicht mehr im Bereich des Menschlichen.

Zunächst landete ich mal wieder für zwei oder drei Wochen beim engagierten Dr. C., der mir schon lange und nun erst recht verdächtig war, im Rehabilitationskrankenhaus Karlsbad-Langensteinbach.

Wo sollte ich sonst hingehen, wenn offenbar mein ganzes Vaterland kriminell war.

Einige Tage nach der Entlassung, es war ein sonniger Frühlingstag, traf ich mich mit meiner Frau in einem Kaffee in der Nähe der kleinen Kirche an der Kaiserstraße in der Karlsruher Innenstadt.

Ich blickte durch ein Fenster auf die Straße und sah zufällig eine übelgelaunte Frau G., die hier natürlich zu dieser Tageszeit - am frühen Nachmittag - als erwerbstätige Heilpraktikerin nichts zu suchen hatte, sondern eigens wegen mir gekommen war, in Begleitung einer weinenden Frau, die ich nicht sicher erkannte, es könnte rückblickend jedoch die Frau meines Kommilitonen R. gewesen sein.

Man hatte schlechte Laune und weinte, da ich noch am Leben war.

Hierfür bitte ich ausführlich um Entschuldigung: Es ist wirklich skandalös, dass ich mich nicht schon lange umgebracht habe.

Am 04.02.2016 habe ich diese Geschichte dem später angeblich tödlich verunglückten Rechtsanwalt S. vorgelegt. Er meinte, da könne man nichts machen, es sei alles verjährt und so weiter und so fort und selbstverständlich: Als psychisch Kranker sei ich ein Mensch zweiter Klasse.

Für diese Belehrung aus dem Munde eines Rechtsanwalts wurden 50 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer berechnet.

Die Lüge ist eine taktische Waffe, die, strategisch eingesetzt, zur Selbstdemontage führt

Was ich hier erzählt und angedeutet habe, ist tatsächlich keineswegs verjährt, da es sich um nichts anderes als gemeinschaftlich begangenen, versuchten Mord handelt.

Offensichtlich spielte jemand vorsätzlich, mit erheblichem finanziellen Aufwand und psychiatrischer Beratung zur Belustigung eines morbiden, mit mangelndem (Sach-)Verstand gesegneten Publikums, das nun einmal auf Geschichten mit geisteskranken Idioten steht, auf der Klaviatur meiner Krankheit.

In Wahrheit handelt es sich bei Geisteskranken um Menschen, die entsetzlich gesund und zufrieden mit sich selbst und der Welt sind, jedoch die Wirklichkeit leugnen.

Die Ereignisse der Jahre 1999 und 2000 in meinem leidvollen Leben - insbesondere die sinnlose Beschäftigung bei der Firma m., die auffällige Gendarmerie, der Auftritt des Psychiaters F., der gefälschte Artikel über Männer, die sich an Kleinkindern und Babys vergehen, die Kinder auf der Brücke auf dem Weg zur Arbeit - waren natürlich keine Zufälle, sondern vorsätzlich und sorgfältig geplant und kosteten wenigstens mein Jahresgehalt bei der Firma m., etwa 40000 DM.

Wie wurden die Psychiater Dr. C. und Dr. F. überredet, sich an diesem Verbrechen zu beteiligen? Hat man sie gezwungen, mit Geld?

Denn es sollten Gedanken gepflanzt werden:

Ich muss etwas verbrochen haben.

Mein Verbrechen muss so abscheulich sein, dass ich nicht einmal ein rechtstaatliches Verfahren verdiene.

Aber was?

Man sucht in seinem Leben nach peinlichen Momenten und Fehlern, die man gemacht hat.

Etwas mit einem Kind? Aber wie kommen sie denn darauf?

Oh nein, jetzt verstehe ich. Wollt Ihr mir das wirklich antun?

Mein Kommilitone R. und dessen Frau spielten einmal mit mir vor Jahren in deren Wohnzimmer Trivial Pursuit.

Deren Tochter, damals ein Kleinkind, kam auf mich zugerannt, was die Mutter veranlasste, zu meinem Studienkollegen R. zu sagen:

Lass' sie nicht so nah an ihn ran, du weisst, dass ich das nicht will!

Damals war ich erstaunt und dachte: Nanu, warum sagst du das? Du weißt doch sicher, dass ich deinem Kind nicht verletze.

Nun aber erinnerte ich mich an einen noch länger zurückliegenden peinlichen Vorfall mit der Tochter von R.

Sie hatten mich jahrelang verfolgt und gequält, um Fehler und Peinlichkeiten zu provozieren, aus denen man herrliche Verbrechen konstruieren und mir anhängen konnte.

Endlich und hocherfreut, glaubten sie mich zu haben.

Oder habe ich endlich sie?, fragte ich mich mutig.

Tatsächlich war das kleine Kind die einzige Freude in meinem Leben, in dem ich jeden Tag geringgeschätzt und vorsätzlich gequält, verlacht, verspottet und gefoltert wurde, damit ich mich umbringe oder den Verstand verliere und entrechtet werde.

Und jetzt sollte ich nichts Besseres zu tun gehabt haben, als mich ausgerechnet an diesem geliebten Kind zu vergehen?

Absurd. Tragisch. Ein Witz natürlich, ein Verbrechen an mir.

Aber ich habe nun einmal eine Veranlagung, die es mir erlaubt, den Verstand zu verlieren und mich in einem Labyrinth zu verlaufen.

Für mich ist es eine schwere, leidvolle Krankheit.

Für andere ist es eine Achillesferse, die man für schreiend komische Unterhaltung und die noch komischere Auslöschung meiner ganzen, völlig unschuldigen Familie nutzen kann.

Ich war fassungslos: Das wollten sie mir wirklich antun:

Und diese Mörder wollen Heilige sein!

Man wollte mich bereits bei meinem Aufenthalt im baskischen Vitoria oder vor dem Rückflug in Madrid durch Selbstmord erledigen.

Wäre es gelungen, hätte man schaurige, aber letztlich doch irgendwie unterhaltsame Anschuldigungen, insbesondere von den Frauen aus der dritten Wohnung in Vitoria, denen ich nicht das Geringste getan habe, vorgebracht.

Für diese geplanten Straftaten der Verleumdung ist ein wehrloser Toter oder ein entrechteter Insasse einer Anstalt notwendig.

Und ich weiss wirklich nicht, ob es sich bisher um gemeinschaftlich begangenen versuchten Mord oder um gemeinschaftlich begangenen Mord handelt, ob mein Vater, meine Mutter, mein Bruder, meine Frau oder mein Sohn noch leben:

Hat man sie durch ähnlich aussehende, chirurgisch überarbeitete Verbrecher ausgetauscht?

Sie haben mir vorsätzlich und erfolgreich in den Jahren 1999 und 2000 mit einigem finanziellen Aufwand den Gedanken eingepflanzt, ich habe der Tochter von R. etwas angetan, obwohl sie die wortlose Anschuldigung leugnen.

Das kommt natürlich der Folter eines Menschen gleich:

Dies ist die schlichte Wahrheit und nichts als die Wahrheit: In der Bundesrepublik Deutschland werden unschuldige Menschen gefoltert.

In wessen Namen?

Jedoch gaben sich diese wunderbaren Menschen vollständig nichtsahnend.

Mein besonders engagierter Psychiater Dr. C., laut hippokratischem Eid stets nur dem Wohle seiner Patienten verpflichtet, war wirklich sehr erstaunt:

Aber Herr Pfefferle, wie kommen Sie denn darauf? Sie wissen doch genau, dass Sie so etwas niemals tun würden.

Während meiner dreißigjährigen Leidensgeschichte hatte ich ein großes Problem:

Ich hatte keine Beweise.

Beweise habe ich erst seit dem Jahr 2016.

Ich wollte damals, vollständig verzweifelt, tatsächlich zur Polizei gehen, was ich die ganze Zeit vermieden hatte, da ich nicht wusste, wer für die unzähligen Verbrechen verantwortlich war und zudem keine Beweise hatte.

Wie zur Bestätigung der Vorsicht, die ich bisher aufgebracht hatte, erklärte Dr. C. mir süffisant:

Aber Herr Pfefferle, was glauben Sie denn, was die machen werden, wenn Sie dort hingehen? Die bringen Sie doch gleich wieder hier her!

Da war es wieder, mein großes Problem:

Obwohl ich recht damit hatte, dass mir ein Verbrechen an einem Kind durch ein geplantes, nicht ganz billiges Drehbuch vorgeworfen wurde, haben es alle geleugnet und die Polizei hätte auch von nichts gewusst.

Ich wäre vermutlich entrechtet in der Psychiatrie gelandet!

Ein wohlverdienter Feind ist mehr wert als tausend Freunde

Gelegentlich besuchten mich gute Freunde in der psychiatrischen Klinik des Rehabilitationskrankenhauses Karlsbad-Langensteinbach unter der Leitung des engagierten Chefarztes Dr. C.

Er lud meine guten Freunde, unter anderem meinen Kommilitonen R., der ihm auch sehr gut gefiel, wie er mir später anvertraute, und die Staatsanwältin V.-K. zu längeren Gesprächen hinter verschlossener Tür.

Ich musste bedauerlich draussen bleiben, da es ja schließlich um mich ging.

Leider muss ich vermuten, dass sich meine guten Freunde mit Vergnügen belügen ließen.

Diese Heiligen wussten von nichts, waren aber vermutlich rechtzeitig mit der Kamera vor Ort, um die Früchte ihrer Arbeit zu genießen und brüderlich mit der lüsternen Öffentlichkeit zu teilen.

Herrlich, genau wie geplant!

Jetzt musste noch eine Vorgeschichte her:

Dazu vernichteten die Jünger des Hippokrates ärgerlich langweilige und insgesamt enttäuschende Aufzeichnungen zu meiner Behandlung, um diese durch dem Publikumsgeschmack gerechtere, interessantere und unterhaltsamere zu ersetzen.

Denn ein noch von Dr. C. angestellter Psychiater, der mich später im Rehabilitationskrankenhaus Karlsbad-Langensteinbach behandelte, erklärte mir, Dr. C. habe keinerlei Aufzeichnungen zu meiner mehr als zehnjährigen Behandlung gemacht.

Das ist leider unmöglich.

Dr. C. hat seine Aufzeichnungen vernichtet oder anderweitig verschwinden lassen, um seine Phantasien auf weißem Papier ausleben und mir zuschreiben zu können.

Der Mensch ist ein Projekt

Der Mensch hat eine Ahnung von dem, was er - eigentlich, aber gegenwärtig noch nicht - ist.

L’homme est ce qu’il n’est pas et n’est pas ce qu’il est.
Sartre, L'Etre et le Néant

Dies gilt nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern für die ganze Gattung Mensch, die sich durch Nietzsche ihr nächstes Ziel, den Übermenschen, erträumt hat.

Die große Gesundheit, die blonde Bestie, der Wille zur Macht waren in Wahrheit ein Albtraum.

Aber der Kern des Gedankens Übermensch, nämlich, dass wir auch als Gattung ein Projekt sind, ist keineswegs nur der Albtraum eines Wahnsinnigen.

Die Reise ans Ende der Nacht endet, sobald man dauerhaft das Gefühl hat, sein Selbst verwirklicht zu haben.

Das Licht der vollendeten Selbstwerdung verdrängt die Finsternis der Selbstentfremdung:

Die Nacht geht, der Tag kommt.

Wer dieses Ende der Nacht, die Morgenröte, erreicht hat, ist vermutlich jederzeit bereit, erfüllt zu sterben.

Damals verabschiedete ich mich von dieser in vieler Hinsicht grausamen Welt und starb als Mensch.

Als Zombie kroch ich durch die Zeit, die ich gewinnen wollte.

Wenn es mir irgendwann einmal besser gehen würde, wollte ich die Wahrheit öffentlich machen.

Falls mir dies jetzt gelingt, ist es nicht wichtig, ob ich lebe oder sterbe:

Ich habe meinem Leben einen Sinn gegeben und eine Geschichte erzählt.

Mein Leben soll ein Opfer sein für die psychisch Kranken dieser Welt. Sogenannte psychisch Kranke sind nicht psychisch krank, sondern nervenkrank.

Ich lass' mich hier ermorden.

Bis zum letzten Atemzug werd' ich diese Welt verachten.

Doch hatte und habe ich mir geschworen, nachdem ich fast alle Schlachten in diesem Krieg verlieren musste, zuvor den Krieg selbst, auch mit einer tödlichen Wunde, zu gewinnen.

La fin.