Alles weist darauf hin, dass COVID-19 eine Desinformationskampagne, ein
Staatsverbrechen, ist.
Die überwältigende und wie eine Lawine mitreißende Berichterstattung auf
allen Kanälen, mäandert, verzweigt und präsentiert immer wieder neue
spannende Wendungen.
Es fühlt sich wie atemberaubende Fiktion an:
Kein Detail dieser Erzählung will man auch nur zum Schlaf verpassen.
In jedem Roman sollte der erste Satz meisterhaft gelungen sein.
Diese Geschichte beginnt zunächst sinnreich auf einem Fischmarkt im
chinesischen Wuhan.
Gleich fragen sich alle aufmerksam, was Fledermäuse, von denen das Virus auf
den Menschen gelangt sein soll, auf diesem Markt zu suchen haben.
Später wird bedrohlich angedeutet, das Virus sei vielleicht aus einem Labor,
in dem Kampfstoffe entwickelt werden, entfleucht.
Dabei versteht es sich, dass den Chinesen, wie schon immer faktentreu
berichtet, alles zuzutrauen ist.
Dann treten Helden der Mikrobiologie mit Lebensläufen aus einem Bilderbuch
auf, welche in Rekordzeit Impfstoffe entwickeln, die allerdings äußerst
anspruchsvoll in Lagerung und Transport sind.
Leider kann es bei der Impfung mit diesen delikaten Stoffen zu tödlichen
Komplikationen kommen.
Im weiteren Verlauf der einnehmenden Handlung mutiert das hinterhältige
Virus.
Insgesamt liest sich diese Geschichte nicht wie Realität, sondern wie
Fiktion.
Zudem eignen sich die Maßnahmen, mit denen die Plage bekämpft werden soll,
offensichtlich weniger für den Ernst, als vielmehr für den Witz.
Es gibt tatsächlich Menschen, die positiv auf diese neuartige Krankheit
getestet werden?
Die Ergebnisse dieser Tests werden vermutlich schon bei der Herstellung
festgelegt.
So kontrolliert man die Inzidenzrate ad libitum:
Nur ein kurzer Anruf beim besten Kumpel aus der Schulzeit, nun
Produktionsleiter, dem die Verantwortung für die Fabriken, die das Zeug
herstellen, übertragen wurde.
In der Bundesrepublik Deutschland basiert die ganze rechtliche und
politische Berichterstattung auf einem Infektionsschutzgesetz, das aus dem
Jahr 2000 stammen soll.
Eigens für die neue und völlig unerwartete Bedrohung, wurden schnelle
Änderungen und maßvolle Erweiterungen an diesem Gesetz vom
verantwortungsvollen Parlament beschlossen, das, so bedauerlich wie bekannt,
viel zu langsam für den Ernstfall arbeitet, da es ausschließlich, als
Theater oder als Zirkus, für den Spaßfall konzipiert wurde.
Immerhin einsichtig und beschämt, gibt es daher seine Kompetenzen an die
effizientere Exekutive ab.
Die fahrlässig mangelhafte Vorbereitung muss entschuldigt werden:
Nachweislich war noch niemand auf den endzeitlichen Gedanken gekommen, ein
Virus könnte als apokalyptischer Reiter die ganze Menschheit auslöschen.
Die Bekämpfung einer ansteckenden Krankheit war einmal Sache der
Wissenschaft - vor allem der medizinischen Wissenschaft.
Heute mischen sich Politiker gerne in Bereiche ein, die gar nichts mit
Politik zu tun haben.
Nun behaupten wir, dass es dieses Infektionsschutzgesetz gar nicht gibt und
damit die gigantische Desinformationskampagne in sich zusammen bricht:
Denn im Jahr 2000 wurde tatsächlich kein Infektionsschutzgesetz
verabschiedet, sondern am 20. Juli 2000 ein Seuchenrechtneuordnungsgesetz
(SeuchRNeuG), das wir hier im relevanten Bundesgesetzblatt zeigen.
Der Text dieses Gesetzes ist offensichtlich gefälscht.
Denn der erste Artikel des SeuchRNeuG soll ein Gesetz innerhalb eines
Gesetzes sein:
Artikel 1:
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen
(Infektionsschutzgesetz – IfSG).
Das SeuchRNeuG, alias Infektionsschutzgeset (IfSG), ändert zum letzten Mal
(siehe Artikel 2 § 37) das bislang gültige Bundes-Seuchengesetz in der
Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2262, 1980 I S.
151), um es gleichzeitig außer Kraft (siehe Artikel 5) zu setzen.
Wir reiben uns die Augen und fragen ungläubig staunend:
Welchen Sinn soll das haben?
Der - wenn auch sehr schön geschriebene - Artikel 2 § 37 ist völlig
überflüssig.
Vermutlich wurde er bei der Fälschung übersehen.
Teil des angeblich abgelösten Bundes-Seuchengesetzes war ein
Gesundheitszeugnis für Berufstätige, die in besonders sensiblen Bereichen
arbeiten, wie zum Beispiel im direkten Kontakt mit Lebensmitteln bei deren
Vorbereitung zum Verzehr durch andere Menschen oder mit Kindern in
Kindergärten und Schulen.
Nun soll das Gesundheitszeugnis, für das eine amtsärztliche Untersuchung
notwendig war, durch eine einfache Belehrung ersetzt worden sein:
Sie dürfen aber keine ansteckende Seuche in sich tragen, wenn Sie Ihren
Beruf in diesm sensiblen Umfeld ausüben!
Hoffentlich fühlen sich ansteckende gefährliche Viren, die es sich im Körper
der betroffenen Berufstätigen gut gehen lassen, auch angesprochen und
löschen sich rücksichtsvoll selbst aus.
COVID-19 ist folglich keine ansteckende Seuche, sondern tatsächlich ein
Staatsverbrechen, dessen Absicht dringend geklärt werden sollte.
Am 13.05.2020 erstattete ich per De-Mail Einschreiben an den
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, unter der Adresse
poststelle@generalbundesanwalt.de-mail.de, Strafanzeigen zur Einleitung der
juristischen Aufarbeitung meiner jahrzehntelangen Verfolgung aus faschistoiden
Motiven.
Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine
Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de und eine
Eingangsbestätigung von eingangsbestaetigung@de-mail-t-systems.de-mail.de:
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an
den Empfänger versandt wurde.
Am 19.05.2020 fand ich folgendes Schreiben, das mir auf dem Postweg als
Standardbrief zugestellt worden war, in meinem Briefkasten:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ist leider unzuständig.
Also wandte ich mich mit meinem Anliegen, am 25.05.2020, erneut per De-Mail
Einschreiben, an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe, unter der Adresse
sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de.
Zu meinem De-Mail Einschreiben erhielt ich auch sofort vom De-Mail System eine
Versandbestätigung von versandbestaetigung@sec.de-mail.de:
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den folgenden Angaben an
den Empfänger versandt wurde.
Jedoch erhielt ich zu meinem De-Mail Einschreiben bis heute keine
Eingangsbestätigung.
Daher kontaktierte ich, zunächst per Telefon und dann per E-Mail, den
Kundendienst meines De-Mail Providers, 1&1.
Zunächst bekam ich eine vollkommen sinnlose Antwort: Eingangsbestätigungen
erhalte man nur, falls man die Option "Einschreiben" auswähle, was ich ja
getan und bezahlt hatte.
Nachdem ich mich beim 1&1 Kundendienst über diesen Unsinn beschwert hatte,
erhielt ich eine neue Erklärung:
Eingangsbestätigungen erhalte man nur, falls man die Versandoption "Persönlich
und vertraulich" - ich habe keine Ahnung, was sich technisch hinter dieser
Option verbergen soll und was mir die 0,24 € pro Nachricht kaufen sollen -
auswähle und damit, falls man formaljuristisch alles korrekt gemacht habe. Die
Gerichte hätten ein Ampelsystem, das nur absenderbestätigte bzw. "Persönlich
und vertraulich" versandte De-Mail Nachrichten durchlasse.
Im Widerspruch hierzu habe ich aber ein Schreiben auf dem Postweg als
Standardbrief, angeblich von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, datiert zum
02.06.2020, erhalten, das sich auf mein De-Mail Einschreiben bezieht und
keinerlei Hinweis auf einen formaljuristischen Fehler meinerseits enthält.
Aufgrund dieser Unstimmigkeiten entsteht bei mir der Verdacht, dass ich von
den Betreibern des De-Mail Systems betrogen werde und meine Nachrichten
niemals am Ziel ankommen.
Deshalb habe ich meine Nachricht an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe am
19.06.2020 um 20:24 Uhr erneut, als Einschreiben und diesmal mit der vom
Kundendienst erwähnten Option "Persönlich und vertraulich", versendet und
dabei einhundertdrei weitere Staatsanwaltschaften der Bundesrepublik
Deutschland auf Cc genommen.
Ich erhielt sofort eine Versandbestätigung von sec,
http://www.sec.de-mail.de, bzw. versandbestaetigung@sec.de-mail.de, und auch im Zeitraum von ungefähr
drei Minuten, zwischen 20:26 Uhr und 20:29 Uhr, etwa zwanzig
Eingangsbestätigungen von fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de.
Weitere Eingangsbestätigungen von fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de, gingen zwischen 20:47 Uhr und 21:46
Uhr ein.
Äußerst beunruhigend ist, dass zu manchen Einschreiben Eingangsbestätigungen
mehrfach und mit verschiedenen Zeitstempeln generiert wurden.
So erhielt ich z.B. von der Staatsanwaltschaft Augsburg vier
Eingangsbestätigungen durch fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:12 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 20:59:00 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 21:12:05 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 21:39:04 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-augsburg@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe bekam ich drei Eingangsbestätigungen
durch fp-demail.de,
http://www.fp-demail.de, bzw. eingangsbestaetigung@fp-demail.de:
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 20:57:02 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 20:58:50 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Hiermit wird bestätigt, dass die Nachricht mit den unten aufgeführten
Metadaten am 19.06.2020 um 21:11:54 Uhr im Postfach des Empfängers
'sta-karlsruhe@egvp.de-mail.de', eingegangen ist.
Die Nachricht wurde im Sammelpostfach des Empfängers procilon IT-Solutions
GmbH abgelegt.
Zu den einhundertvier versendeten De-Mail Einschreiben habe ich
einhundertfünfzehn Eingangsbestätigungen bekommen: Von manchen
Staatsanwaltschaften gar keine, von manchen eine, zwei, drei oder vier.
Offensichtlich arbeitet das System De-Mail nicht korrekt: Ich behaupte, dass
diese EDV-Anlage manipuliert worden ist.
Die Datei "_files/demail-providers.js" hatte am 24.06.2020 um
02:22 Uhr den folgenden Inhalt:
var deMailProviders =
["web.de-mail.de","gmx.de-mail.de","drv-bund.de-mail.de","polizei-herford-nrw.de-mail.de"];
Etwa vierzig Minuten später, um 03:03 Uhr am 24.06.2020, hatte sich der Inhalt
der Datei "_files/demail-providers.js" folgendermaßen geändert:
var deMailProviders = [];
Demnach hat jemand am 24.06.2020 zwischen 02:22 Uhr und 03:03 Uhr den Inhalt
dieser Datei geändert.
Der Inhalt der Variable "deMailProviders" wird im Quelltext der
Anwendung zur Bestimmung gültiger De-Mail Adressen verwendet. Der Quelltext
untersucht, ob diese Variable definiert ist und ändert sein Verhalten
entsprechend.
Die offensichtlich optionale Präsenz der Datei
"_files/demail-providers.js", mit der man das Verhalten der 1&1
Webanwendung beeinflussen kann, bestätigt meinen Verdacht, dass das System
manipuliert wurde.
Die für mich zunächst vollkommen sinnlose Erwähnung der Polizei Herford und
die Änderung der Datei zu nächtlicher Stunde bekräftigen den Verdacht
zusätzlich.
Da ich keine verständlichen Erklärungen erhalten habe, sehe ich mich
gezwungen, aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB Strafanzeige zu erstatten.
Am 02.07.2020 und am 24.07.2020 versendete ich eine erweiterte Version meiner
Schreiben mit Strafanzeigen, die ich bei Staatsanwaltschaften eingereicht
hatte, an Polizeibehörden der Bundesrepublik Deutschland.
Am 01.08.2020 fand ich folgendes Schreiben, angeblich von der
Staatsanwaltschaft Karlsruhe, in meinem Briefkasten:
Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht
kommenden Straftatbestände gegen den Rechtsanwalt Dr. David
Schneider-Addae-Mensah und Unbekannt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in
Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer
L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen den
Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe
und Unbekannt
wegen Betrugs (§ 263 StGB) StGB und aller anderen in Betracht kommenden
Straftatbestände.
Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden
Aktenzeichens.
Begründung:
Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter:
In der Nacht auf den 26.08.2016 wurde ich gegen meinen Willen von der Polizei
mit 0,3 ‰ BAK in eine Ausnüchterungszelle und anschließend von dort wiederum
gegen meinen Willen von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus
verschleppt, wo ich gegen meinen Willen, laut Patientenakte
(Patientenakte.pdf), die vielleicht teilweise gefälscht wurde, ohne
Behandlungsvertrag, auf einer geschlossenen Station untergebracht wurde.
Am 29.12.2016 wurde mir hierzu angeblich amtlich, in unbeglaubigter Abschrift,
ein Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, datiert zum 26.08.2016,
Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L (offensichtlich ein Verstoß gegen die
Aktenordnung), des RiAG Wermann zugestellt (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf).
Ich bat den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, hiergegen
Beschwerde einzulegen
(AG-Beschwerde-Dr-Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf).
Später erhielt ich, nicht amtlich zugestellt, eine nicht datierte Ausfertigung
eines Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe zu dieser Beschwerde, datiert zum
30.01.2017, des RiAG Dr. Schwirblat (AG-Beschluss-30-01-2017.pdf).
Dieses vom RiAG Dr. Schwirblat nicht unterzeichnete Schreiben hätte
amtlich zugestellt werden müssen
statt an mich, an meinen Rechtsanwalt, Dr. David Schneider-Addae-Mensah,
gehen müssen
nicht ausgefertigt, sondern beglaubigt sein müssen
Da in dem Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 30.01.2017 meiner
Beschwerde nicht abgeholfen wurde, ging die Angelegenheit angeblich zum
Landgericht Karlsruhe.
Von meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah erhielt ich später
einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in nicht beglaubigter Abschrift und
ohne Unterschriften der Richter, der meine Beschwerde in einer unanfechtbaren
Entscheidung zurückweist (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf).
Anschließend beauftragte ich meinem Rechtsanwalt Dr. David
Schneider-Addae-Mensah, Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss des
Landgerichts einzulegen (BVG-VB-Dr-Schneider-Addae-Mensah-10-08-2017.pdf).
Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah stellte mir im Jahr 2018
eine nicht beglaubigte, von keinem Richter unterzeichnete Abschrift eines
Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zu, in dem meine Beschwerde nicht
zur Entscheidung angenommen wird (BVG-Beschluss-05-10-2018.pdf).
Daraufhin veranlasste ich den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah,
meine Beschwerde dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen
(EGMR-Dr-Schneider-Addae-Mensah-18-01-19.pdf: Herr Rechtsanwalt Dr. David
Schneider-Addae-Mensah gibt als Datum seiner Unterschrift den 18.12.2019 an,
obwohl die Beschwerde angeblich am 18.01.2019 eingereicht wurde).
Im Jahr 2019 erhielt ich vom Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
einen Beschluss des EGMR in englischer Sprache in nicht beglaubigter Kopie,
der sich nirgendwo in den öffentlich zugänglichen Datenbanken des EGMR finden
lässt (EGMR-Beschluss-14-03-2019.pdf).
Daraus ergibt sich, dass der Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
niemals Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe
(AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV
777/16 L , eingelegt hat und die Angelegenheit damit nicht zum Landgericht
Karlsruhe, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte gehen konnte.
Jedoch habe ich für die Dienstleistungen des Rechtsanwalts Dr. David
Schneider-Addae-Mensah bezahlt: Die Rechnungen liegen als Beweismaterial vor:
Der Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat mich betrogen.
Mein Versuch, einen Rechtsstreit zu führen, wurde von dem Rechtsanwalt, den
ich damit beauftragt hatte, vereitelt.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Andreas Thomalla, Apothekengässchen 4, 86150
Augsburg, erhielt ich Akteneinsicht zur Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L beim
Amtsgericht Karlsruhe – siehe Dokument Akte.pdf: Dieses Dokument ist
offensichtlich ganz oder teilweise gefälscht, da es nicht unterzeichnete und
nicht beglaubigte richterliche Beschlüsse enthält. Die gefälschte Akte enthält
jedoch angeblich eingegangene Schriftsätze des Rechtsanwalts Dr. David
Schneider-Addae-Mensah.
Im Dezember 2018 erhielt ich ein angeblich beglaubigtes, aber nicht
unterzeichnetes Schreiben des Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht) –
siehe AG-BG-07-12-2018.pdf. Ich ersuchte Herrn Dr. David
Schneider-Addae-Mensah, die Bestellung eines Betreuers für mich zu verhindern.
Der ganze Schriftverkehr – AG-BG-Dr-Schneider-Addae-Mensah-16-01-2019.pdf,
AG-BG-Beschluss-19-02.2019.pdf - ist offensichtlich gefälscht, da der
Beschluss des Amtsgerichts in Ausfertigung statt beglaubigter Abschrift
vorliegt.
In der Angelegenheit eines mir zugestellten Päckchens, angeblich von Amazon,
das mir verdächtig vorkommt, hatte ich per E-Mail Strafanzeige erstattet. Erst
heute weiß ich, dass mein Internetverkehr manipuliert wird und damit die
Strafanzeigen möglicherweise niemals ihr Ziel erreichten. Durch Antrag von
Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah wollte ich Akteneinsicht erlangen. Die
Akte (Akte-Amazon.pdf), die Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah mir später
vorlegte, ist vermutlich gefälscht.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das
Ergebnis zu informieren.
Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund
der §§ 303a, 202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden
Straftatbestände
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in
Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer
L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom,
aufgrund der §§ 303a (Datenveränderung), 202a (Ausspähen von Daten), 202b
(Abfangen von Daten), 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) StGB und
aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.
Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden
Aktenzeichens.
Begründung:
Mein Internetverkehr wird offenbar seitens meines Internet Service Providers
(Unitymedia) manipuliert. Und am Samstag, den 01.02.2020, wurde dann
offensichtlich sogar, nachdem ich mir das Smart Phone meines Vaters
ausgeliehen hatte, der einen Mobilfunk-Vertrag mit der Telekom hat, der
Internetverkehr über mobile Daten dieses Geräts manipuliert.
Zur forensischen Analyse von Bildern wollte ich am Samstag, den 01.02.2020,
einen Webservice nutzen, denn ich habe den Verdacht, dass Screenshots, die ich
am Freitag, den 31.01.2020 aufgenommen habe, auf meinem Rechner und einem
abgezogenen USB-Stick manipuliert wurden. Hierzu waren möglicherweise sogar
von mir nicht authorisierte Eindringlinge in meinem Haus.
Die kostenfreie Version des Webservice ohne Login:
https://fotoforensics.com.
Die Premium Version mit Login:
https://lab.fotoforensics.com.
Mir wurden über Untiymedia gefälschte Versionen der Seiten unter diesen
Adressen ausgeliefert, die so manipuliert wurden, dass der kostenfreie Dienst
gar nicht funktionieren kann, da man keine Dateien hochladen kann. (Ich habe
die HTML-Seite gesichert: Man sieht im Quelltext, dass die Seite nutzlos
gemacht wurde.) beziehungsweise das Login bei der Premium Version durch eine
falsche Fehlermeldung verhindert wird.
Daraufhin suchte ich die Seite der kostenlosen Version im Google cash. Die
Seite wurde von Google ebenfalls am Samstag, den 01.02.2020 - gegen 03:00 Uhr
(GMT) - gecashed: Im cache von Google sieht die Seite aber ganz anders aus.
Ich führte anschließend ein Telefongespräch hierzu mit meinem Bruder, Thomas
Pfefferle, wohnhaft Im Eichbäumle 40, 76139 Karlsruhe, über meinen
Festnetzanschluss, der ebenfalls von Unitymedia betrieben wird.
In diesem Gespräch dachte ich laut darüber nach, mir das Smart Phone meines
Vaters zu nehmen, und über mobile Daten, also den Mobilfunkdienst, den er bei
der Telekom gebucht hat, die Seite der kostenlosen Version aufzurufen. Nach
dem Gespräch rief ich tatsächlich auf dem Smart Phone meines Vaters im Android
Chrome Browser die Seite über Mobildaten auf und erhielt auch eine
funktionierende Seite, die so aussieht, wie die von Google gecashte Version.
Nun wollte ich über das Smart Phone die Bilder zum Webservice hochladen. Ich
brauchte aber zu lange, die Screenshots auf das Smart Phone zu übertragen: Ich
war nicht schnell genug.
Denn wenige Minuten nachdem die Telekom die richtige Seite geliefert hatte,
lieferte nun auch die Telekom die falsche, manipulierte und unbrauchbare Seite
aus.
(Am 03.02.2020 wurde über die Telekom wieder eine Version der Seite
ausgeliefert, die funktionsfähig aussieht.)
Das Beweismaterial (Manche Fotos sind mehrfach vorhanden.) finden Sie hier:
Die Bilder zeigen Screenshots oder mit Android Geräten aufgenommene Fotos von
Bildschirmen.
Auf einem Bild sieht man, dass sich der Webservice unter
https://lab.fotoforensics.com darüber beschwert, dass ich mich über das TOR
Netzwerk verbinde, obwohl das gar nicht stimmt - weder der Unsafe Browser des
Tails Betriebssystems noch Google Chrome auf Android verwendet TOR.
Der Aufruf der Seiten erfolgte - angeblich - über verschiedene Protokolle:
HTTP, HTTPS und HTTPS gekapselt in TOR.
Ich sage "angeblich", da ich behaupte, dass das von einem USB-Stick gestartete
Tails Betriebssystem, Version 3.15, entweder schon beim Download unter Windows
10 kompromittiert war, obwohl die vorgesehenen Sicherheitschecks erfolgreich
waren, oder später, nicht authorisiert, durch Personen, die in meinem Haus
waren, wie etwa Handwerker oder Einbrecher, manipuliert wurde.
Anders kann ich mir die Manipulation trotz Verwendung von TOR und HTTPS nicht
erklären.
Vielleicht wird zusätzlich bei Unitymedia mein Internetverkehr mit HTTPS
Interception/SSL Inspection analysiert.
Daraus ergibt sich - abgesehen davon, dass mein Internetverkehr, und nun auch
der meines Vaters über Mobilfunkdaten, manipuliert wird oder wurde: Entweder
hat mein Bruder den "Feind" informiert. Oder aber, und wahrscheinlicher, man
hört mein Festnetztelefon - und vermutlich auch mein ebenfalls über Unitymedia
betriebenes Mobiltelefon - ab.
Vielleicht ist auch das ganze Haus instrumentiert worden.
Dies alles ist vielleicht von der Polizei - eventuell nach Genehmigung durch
einen Richter - durchgeführt worden und illegal:
Es gibt keinen legalen Grund für die Manipulation des Zugangs zu diesem
Webservice.
Falls, abgesehen davon, ein Richter die Überwachung genehmigt hat, ist zu
prüfen, wann und mit welcher Begründung dies geschehen ist.
In verschiedenen Angelegenheiten habe ich per E-Mail und FAX Strafanzeigen
erstattet. Möglicherweise sind meine Schriftsätze niemals am Ziel angekommen,
da neben der Manipulation meines Internetverkehrs auch Rufnummern umgeleitet
werden. Ich erhielt jedoch, nicht amtlich zugestellt und nicht unterzeichnet,
eine Vielzahl von Schreiben seitens des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft
und der Generalstaatsanwaltschaft: Vielleicht handelt es sich um Fälschungen.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das
Ergebnis zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Pfefferle
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe lehnte es mit Schreiben vom 11.03.2020 ab,
meiner Strafanzeige Folge zu leisten, ohne in irgendeiner Form auf meine
Argumente oder das vorgelegte Beweismaterial einzugehen:
Am 29.11.2019 erstattete ich Strafanzeigen nach § 239 StGB
(Freiheitsberaubung) und § 263 StGB (Betrug, Versicherungsbetrug) gegen
alle an meiner lngewahrsamnahme am 26.08.2016 mit anschließenden
unfreiwilligen Aufenthalt vom 26.08.2016 bis zum 31.08.2016 in der Klinik
für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin des Städtischen Klinikums
Karlsruhe verantwortlich beteiligten Personen.
Die Staatsanwaltschaft Kalrsruhe antwortete mir mit einem grotesken
Schreiben datiert zum 05.12.2019.
Der von dem Anzeigeerstatter vorgelegte Behandlungsvertrag (AS 23)
bezieht sich auf Wahlleistungen, die nicht vom Versicherungsschutz der
gesetzlichen Krankenversicherungen umfasst sind. Solche wurden nach dem
Vorbringen des Anzeigeerstatters jedoch nicht abgerechnet. Die
Erstattungspflicht der Aufwendungen des Behandelnden durch die
gesetzliche Krankenversicherung, ergibt sich aus öffentlichem Recht
unabhängig vom Zustandekommen eines Vertrages über Wahlleistungen.
Aus diesen Gründen war daher kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Eine dreiste Lüge!
Übersetzung:
Sie sind das Opfer eines Staatsverbrechens und sollten sich um Asyl in
einem Rechtsstatt bemühen!
Mit Schreiben datiert zum 20.12.2019 legte ich Beschwerde ein.
Am 22.11.2019 erstattete ich
Dienstaufsichtsbeschwerde/Fachaufsichtsbeschwerde und Strafanzeige nach §
348 wegen Falschbeurkundung im Amt gegen
PK Beilmann, Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt
POK Sakatsch, Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt
Mit Schreiben datiert zum 03.12.2019 antwortete mir die
Staatsanwaltschaft.
Gegen diesen Bescheid legte ich mit Schreiben vom 16.12.2019 Beschwerde
ein.
Ebenfalls am 22.11.2019 erstattete ich Strafanzeige nach § 348 wegen
Falschbeurkundung im Amt gegen
Dr. Schwirblat, Richter am Amtsgericht
Mit Schreiben datiert zum 29.11.2019 antwortete mir die
Staatsanwaltschaft.
Gegen diesen Bescheid legte ich mit Schreiben vom 13.12.2019 Beschwerde
ein.
Mit Schreiben datiert zum 30.12.2019 antwortete mir die Staatsanwaltschaft
auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde/Fachaufsichtsbeschwerde beim
Polizeipräsidium Karlsruhe.
Mit Schreiben datiert zum 09.01.2020 antwortete mir die
Generalstaatsanwaltschaft auf meine Beschwerde vom 13.12.2019.
unter dem Betreff: Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts auf
versuchten Skimming Betrug:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt bei TOTAL Tankstelle,
Karlsruherstraße 82, 76139 Karlsruhe, wegen des Verdachts auf versuchten
Skimming Betrug und stelle Strafantrag wegen aller in Betracht kommenden
Delikte.
Dem liegt der folgende Sachverhalt zugrunde:
Am 26.07.2019 begab ich mich gegen 02:20 Uhr zur TOTAL Tankstelle,
Karlsruherstraße 82, 76139 Karlsruhe, um mich mit Getränken und Zigaretten
zu versorgen.
Als ich am Nachtschalter mit meiner girocard bezahlen wollte, hieß es,
dies sei diese Nacht nicht möglich: Das hierzu erforderliche Gerät sei
ausgefallen.
Bargeld hatte ich nicht dabei, also fragte ich, ob eine spätere Bezahlung
unter Hinterlegung meines Personalausweises möglich sei.
Die Dame am Schalter verneinte dies, bot mir jedoch an, gegen Aushändigung
meiner PIN und meiner girocard, die Bezahlung selbst durchzuführen, falls
ich ihr vertrauen würde.
Ich stellte ihr PIN und girocard zur Verfügung und erhielt nach etwa
zweiminütiger Wartezeit um etwa 02:23 Uhr meine Waren, eine Abrechnung -
siehe Foto im Anhang - mit korrekten Preisen und meine girocard zurück.
Zusätzlich verlangte ich den Zettel zurück, auf dem ich meine PIN – in
blauer Schrift -
siehe Foto im Anhang - für die Dame notiert hatte. Auf diesem Zettel befindet sich eine zweite
PIN, angeblich von einem Kunden, dem zuvor das Gleiche passiert war.
Zuhause sperrte ich um 02:43 Uhr meine girocard über mein Smartphone.
Dabei fiel mir auf, dass noch keine Benachrichtigung zur gerade
geleisteten Zahlung eingetroffen war:
Diese Benachrichtigungen treffen jedoch normalerweise spätestens innerhalb
weniger Minuten ein, wie mir auch meine Bank, die ING-DiBa AG, in einem
Telefongespräch bestätigte.
Wann genau weiß ich nicht, aber es muss sich um Stunden gehandelt haben,
ist die Benachrichtigung mit einem Zeitstempel von 02:26 Uhr, 26.07.2019,
eingetroffen.
Ich habe den Verdacht, dass ich Opfer eines Skimming Betrugs werden
sollte: Siehe - auch zur strafrechtlichen Würdigung in den dort
verknüpften Dokumenten:
Sie können diese direkt im Browser im Bearbeitungs- und im
Präsentationsmodus anschauen.
Ich habe die Notizen in der PowerPoint Präsentation auch mehr oder weniger
wörtlich vertont. Der Ton und die Videos in der Präsentation werden bei
Betrachtung als Bildschirmpräsentation automatisch abgespielt.
Die Zusammenfassung und Schlussbemerkung aus meiner PowerPoint
Präsentation führe ich hier an:
Eine Bestellung bei Amazon wird zu 99 % von einer EDV-Anlage bearbeitet:
Die EDV-Anlage nimmt die Bestellung entgegen, vergibt dieser einen
eindeutigen Code und entscheidet, von welchen Logistikzentren die
bestellten Waren ausgeliefert werden.
Mitarbeiter, in manchen Fällen auch Roboter, in den ausgewählten
Logistikzentren, werden von der EDV-Anlage über die neue Bestellung und
die bestellten Waren informiert, holen die bestellten Waren aus Regalen
und legen diese in Körbe, die über einen maschinenlesbaren Barcode, der
den von der EDV-Anlage vergebenen Code für die Bestellung enthält,
identifiziert werden.
Die Körbe, in denen die bestellten Waren abgelegt wurden, werden
maschinell, von der EDV-Anlage gesteuert, zusammengeführt.
Die enthaltenen Waren werden von Mitarbeitern verpackt und das Paket mit
dem Barcode versehen.
Die Bestellung wird dabei immer über diesen Barcode identifiziert: Die
Mitarbeiter wissen nicht an wen die Bestellung geht.
Anschließend kommt das Paket auf ein Förderband, wo es gewogen, und von
einer Maschine, die mit der EDV-Anlage verbunden ist, anhand des Barcodes
mit dem Adressetikett beklebt wird.
Von der EDV-Anlage gesteuerte Maschinen verbringen das Paket in einen
Container, der von einem externen Logistikunternehmen, oder von Amazon
Logistics, in Lastkraftwagen – gegebenenfalls auch Flugzeugen - zu einem
Verteilzentrum in der Nähe des Kunden transportiert wird.
Von dort werden die Pakete mit Lieferwagen dem Kunden zugestellt.
Die EDV-Anlage generiert in diesem Prozess technische Aufzeichnungen,
Daten oder eine Aufzeichnung von Geschehensabläufen, zum Bestell- und
Paketstatus.
Es wird unter anderem aufgezeichnet, wann die Bestellung eingetroffen ist,
wann die Bestellung das Logistikzentrum verlassen hat, und, im Falle von
Zustellung durch Amazon Logistics, wann und wo das Paket Amazon Standorte
durchläuft, bis es schließlich beim Kunden ankommt.
Diese Aufzeichnungen sind teilweise in der Paketverfolgung und in
maschinell versendeten E-Mails sichtbar.
Die von der EDV-Anlage generierten Aufzeichnungen, Etikette und Daten sind
beweiserhebliche Daten: Sie belegen rechtsverbindlich die Bestellung, ihre
Bearbeitung und den Weg des Paketes zum Kunden.
Die Echtheit dieser maschinell erstellten beweiserheblichen Daten hängt
vom ordnungsgemäßen, manipulationsfreien Betrieb der EDV-Anlage ab.
Im manipulationsfreien Betrieb
etikettiert diese EDV-Anlage kein Paket mehrmals, ohne dass dies in
irgendeiner, vom Amazon Kundendienst einsehbarer und kommunizierbarer
Form aufgezeichnet werden würde,
erstellt diese EDV-Anlage nicht das auf dem mir am 15.10.2018
zugestellten Paket befindliche Etikett,
versendet diese EDV-Anlage bei Zustellung durch Amazon Logistics nach
der Versandbestätigung keine E-Mails von shipment-tracking@amazon.de,
listet die EDV-Anlage von mir über das dafür vorgesehene Kontaktformular
versendete E-Mail Nachrichten im Message Center unter „Sent Messages“
auf,
wie ich in meiner PowerPoint Präsentation dargelegt habe.
Daher wurde die EDV-Anlage fälschlich beeinflusst sowie technische
Aufzeichnungen und beweiserhebliche Daten gefälscht.
§ 268 schützt die Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische
Geräte sowie das Vertrauen in die Entstehung der Aufzeichnungen frei von
Manipulationen.
§ 269 schützt in Übereinstimmung mit §§ 267 und 268 die Sicherheit und
Zuverlässigkeit des Rechts- und Beweisverkehrs, was den Umgang mit
beweiserheblichen Daten anbelangt.
§ 270 enthält eine Gleichstellungsklausel zur fälschlichen Beeinflussung
einer Datenverarbeitung für sämtliche Tatbestände, die das Merkmal „zur
Täuschung im Rechtsverkehr“ voraussetzen (§ 152a Abs. 3, §§ 267, 268, 269,
271, 273, 281).
Ohne diesen Schutz kann ich verständlicherweise kein Vertrauen in die
Authentizität des mir am 15.10.2018 zugestellten, angeblich von Amazon
stammenden, Paketes haben, denn der Amazon Kundendienst ist nicht in der
Lage, mir mitzuteilen, wann, wo, warum und von wem das Paket umetikettiert
wurde.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Pfefferle
Bereits zuvor hatte ich mich in dieser Angelegenheit hilfesuchend an die
Polizei gewandt. Der erste Kontakt war eine E-Mail, die ich am 26.10.2018
an folgende E-Mail Adressen
unter dem Betreff: Computerkriminalität/cybercrime: Verdacht des
unbefugten Zugriffs auf mein Amazon Konto
schrieb:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich heiße Andreas Pfefferle und wohne im Eichbäumle 18 in 76139 Karlsruhe.
Am 20. Oktober 2018 kontaktierte ich gegen 17:50 Uhr telefonisch Amazon
unter der deutschen Support Nummer 0800 3638469.
Es meldete sich die übliche aufgezeichnete Ansage, die von Support
Dienstleistern geschaltet wird.
Jedoch wurde angesagt – ich zitiere aus Erinnerung:
"Gespräche werden zu Schulungszwecken aufgezeichnet. Falls Sie dies
nicht wünschen, drücken Sie bitte die Taste mit der Nummer Zwei."
Andere Optionen wurden nicht angeboten.
Dies erscheint mir merkwürdig:
Nur eine Option? Und warum wählt man dann die Taste mit der Nummer Zwei
für diese Option?
Ich drückte die Taste mit der Nummer Zwei.
(Ich habe die Zwei-Faktor-Authentifizierung auf meinem Amazon Konto
aktiviert.)
Dem Support Mitarbeiter, der angeblich Zugriff auf mein Konto benötigte,
war es zunächst nicht möglich, auf mein Konto zuzugreifen - was mir
unglaubwürdig erscheint.
Man sendete mir eine SMS mit dem Code des zweiten Faktors. Der Support
Mitarbeiter bat mich, diesen vorzulesen. Diesem Wunsch entsprach ich.
Nach dem ersten Faktor, dem Passwort, wurde ich nicht gefragt.
Der Support Mitarbeiter forderte mich am Telefon auf, eine E-Mail an
impressum@amazon.de für weitere Auskünfte zu schreiben.
Ich erhielt auch eine E-Mail mit dieser Aufforderung, die ich unten
wörtlich zitiere.
Natürlich ist impressum@amazon.de keine Support E-Mail-Adresse.
Daher und wegen der gesamten Auffälligkeit des Telefonats habe ich den
Verdacht, dass sich jemand unbefugten Zugriff zu meinem Amazon Konto
verschafft hat und mein Gesprächspartner kein Amazon Support Mitarbeiter
war.
Ich bitte Sie daher dringend, Ermittlungen aufzunehmen. Falls Sie mich
persönlich sprechen müssen oder wollen, können wir gerne einen Termin
vereinbaren.
unter dem Betreff: Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser E-Mail Nachricht erstatte ich Strafanzeige wegen
Freiheitsberaubung nach § 239 StGB gegen den im Beschluss vom 03.07.2017
des Landgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen 11 T 52/17, erwähnten
Dr. Geßler, Polizeivertragsarzt.
Zur Begründung verweise ich auf meinen Blog-Beitrag unter dem Link:
Sie finden dort den gesamten Kontext zum Beschluss vom 03.07.2017 des
Landgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen 11 T 52/17, den Beschluss selbst,
sowie die Schreiben des Rechtsanwalts, der mich in dieser Sache vertreten
hat.
Zusammenfassend führe ich hier an:
Das Landgericht Karlsruhe schreibt in seinem Beschluss vom 03.07.2017,
Aktenzeichen 11 T 52/17:
Der Vater des 51-jährigen Betroffenen setzte sich am 26.08.2016 gegen
04.40 Uhr mit dem Polizeirevier Karlsruhe - Waldstadt in Verbindung und
bat die Polizeibeamten um Hilfe, da sein Sohn psychisch erkrankt sei und
Suizidgedanken äußere, indem er im Haus herumlaufe und schreie, dass er
sich umbringen werde.
Die vor Ort erschienenen Polizeibeamten konnten feststellen, dass der
Betroffene zu diesem Zeitpunkt Schnittwunden an den Handgelenken
aufwies, welche augenscheinlich nicht bluteten. Der Betroffene teilte
den Polizeibeamten mit, dass er todkrank sei und nicht geheilt werden
könne. Auch sei er psychisch erkrankt und nehme Antidepressiva. Im
Rahmen der Kontaktaufnahme stellte sich beim Betroffenen ein Mischkonsum
heraus. Ein um 04.48 Uhr durchgeführter ENVI- TEC - Alkoholtest ergab
einen Atemalkoholgehalt von 0,35 Promille.
Nach Rücksprache mit dem Polizeivertragsarzt Dr. Geßler wurde
entschieden, dass der Betroffene derzeit für eine Einweisung nach
PsychKHG in eine psychiatrische Einrichtung nicht einlieferungsfähig
sei, sondern zunächst ausnüchtern solle. Der Betroffene wurde in
Polizeigewahrsam genommen und in eine Ausnüchterungszelle verbracht.
Gegen 6:30 Uhr wurde der Betroffene telefonisch durch den zuständigen
Bereitschaftsrichter angehört. Er teilte diesem mit, dass er das Recht
habe, sich das Leben zu nehmen und dass er Medikamente nehme. Benennen
wollte er diese allerdings nicht.
Gegen 10:00 Uhr wurde der Betroffene erneut dem Polizeivertragsarzt Dr.
Geßler vorgeführt. Dieser entschied, dass eine Einweisung nach dem
PsychKHG in eine psychiatrische Einrichtung vorzunehmen sei. Allerdings
bat er darum, den Betroffenen noch bis um 12:00 Uhr in Schutzgewahrsam
zu belassen, da die Einweisung erst nach Ausnüchterung des Mischkonsums
erfolgen könne und ein weiterer Versuch des Betroffenen, sich das Leben
zu nehmen, bis dahin verhindert werden solle.
Anschließend wurde der Betroffene ins Städtische Klinikum verbracht, wo
er bis zu seiner Entlassung am 30.08.2016 freiwillig verblieb.
(Der Nebensatz
wo er bis zu seiner Entlassung am 30.08.2016 freiwillig verblieb
ist Teil eines verpfuschten Vertuschungsversuchs.)
Demnach entschied der Polizeivertragsarzt Dr. Geßler am 26.08.2016 meine
freiheitsentziehende Unterbringung nach PsychKHG in einer psychiatrischen
Einrichtung, nachdem er mich zuvor zur "Ausnüchterung" von 0,35 Promille
in einer Ausnüchterungszelle etwa acht Stunden einsperren ließ.
Sowohl die Einsperrung in einer Ausnüchterungszelle als auch die
Einweisung nach PsychKHG entbehren jeder Rechtsgrundlage.
Dies ergibt sich schon daraus, dass die Einweisung nach PsychKHG vertuscht
werden sollte, nachdem ich über einen Rechtsanwalt Protest gegen den
Freiheitsentzug in der psychiatrischen Einrichtung eingelegt hatte:
Plötzlich hieß es, ich sei freiwillig auf einer geschlossenen Station, und
im Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe zu den Vorkommnissen vom
26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L, der mir am 29.12.2016
zugestellt wurde, wird die Einweisung nach PsychKHG gar nicht mehr
erwähnt.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über
das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
unter dem Betreff: Strafanzeige wegen Rechtsbeugung:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser E-Mail Nachricht erstatte ich Strafanzeige wegen Rechtsbeugung
nach § 339 StGB gegen die Unterzeichner des Beschlusses vom 03.07.2017 des
Landgerichts Karlsruhe, Aktenzeichen 11 T 52/17:
Tauscher, Vorsitzender Richter am Landgericht
Dr. Meyer-Spasche, Richterin am Landgericht
Suchecki, Richterin
sowie gegen den Unterzeichner des Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe,
Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L:
Wermann, Richter am Amtsgericht.
Zur Begründung verweise ich auf meinen Blog-Beitrag unter dem Link:
Sie finden dort den gesamten Kontext zu diesen Beschlüssen, die Beschlüsse
selbst, sowie die Schreiben des Rechtsanwalts, der mich in dieser Sache
vertreten hat.
Zusammenfassend führe ich hier an:
Gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, Geschäftsnummer 710 XIV
777/16 L, habe ich Beschwerde eingelegt. Dieser wurde nicht abgeholfen,
womit das Landgericht Karlsruhe über meine Beschwerde entscheiden musste.
Das Landgericht hat meine Beschwerde zurückgewiesen. Das
Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte haben meine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
Damit ist der Beschluss des Landgerichts vorläufig rechtskräftig.
Das Landgericht führt zur Begründung der Zurückweisung meiner Beschwerde
unter anderem an:
Der angefochtene Beschluss war auch nicht aufgrund von Verfahrensfehlern
aufzuheben.
Nach § 28 Abs. 3 Satz 3 PolG ist eine richterliche Entscheidung über den
Gewahrsam unverzüglich herbeizuführen. Das Wort "unverzüglich"
ist dahingehend auszulegen, dass die richterliche Entscheidung ohne jede
Verzögerung, die sich nicht aus sachlichen Gründen rechtfertigen lässt,
nachgeholt werden muss (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.05.2009 - 2 BvR
475/09, NVwZ 2009, 1034).
Durch die noch am selben Tag und noch vor der Entlassung des Betroffenen
um 12.00 Uhr getroffene Entscheidung des zuständigen
Bereitschaftsrichters ist dieser Voraussetzung Genüge getan. Ein
richterlicher Bereitschaftsdienst in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr
und 06:00 Uhr ist im Landgerichtsbezirk Karlsruhe nicht eingerichtet, so
dass die Entscheidung nicht noch vor der Ingewahrsamnahme erfolgen
konnte. Dass die Entscheidung noch im Laufe des Vormittags vor
Beendigung der Maßnahme erfolgte, reicht aus, zumal das Gesetz in § 28
Abs. 3 S. 3 PolG auch Fälle vorsieht, in der es einer richterlichen
Entscheidung gar nicht bedarf, wenn anzunehmen ist, dass die
Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes der Gewahrsamsnahme ergehen
würde.
Jedoch ist der Satz:
Durch die noch am selben Tag und noch vor der Entlassung des Betroffenen
um 12.00 Uhr getroffene Entscheidung des zuständigen
Bereitschaftsrichters ist dieser Voraussetzung Genüge getan.
eine Lüge, denn der Beschluss des Amtsgerichts, der mir am 29.12.2016
zugestellt wurde, ist nicht vom 26.08.2016, wie auch das Landgericht weiß.
Zur Begründung dieser Behauptung verweise ich auf meinen oben zitierten
Blog-Beitrag: Die Beschlüsse des Amtsgerichts und des Landgerichts sind in
sich selbst widersprüchlich und widersprechen sich gegenseitig. Jede
textkritische Untersuchung dieser beiden Dokumente durch sachverständige
Gutachter wird zu dem von mir behaupteten Ergebnis kommen.
(Ob die Akten inzwischen gefälscht worden sind, weiß ich nicht. Ich warte
seit Wochen vergeblich auf Akteneinsicht und habe nun beschlossen, ohne
diese und allein aufgrund der vorliegenden - grotesken - Dokumente
Strafanzeige zu erstatten.)
Daher war der angefochtene Beschluss zumindest aufgrund von
Verfahrensfehlern vom Landgericht aufzuheben und hätte niemals vom
Amtsgericht erlassen werden dürfen.
Nachdem der Rechtsweg in dieser Angelegenheit ohne Korrektur des
Beschlusses zu Ende gegangen wurde, erfüllen sowohl das vorsätzliche
Erlassen eines ungültigen Beschlusses als auch die vorsätzliche
Zurückweisung wider besseres Wissen meiner Beschwerde gegen einen
ungültigen Beschluss den Straftatbestand der Rechtsbeugung.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über
das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zu informieren.
Citée en tête de Céline, Voyage au bout de la nuit
C'est peut-être ça qu'on cherche à travers la vie, rien que cela, le
plus grand chagrin possible pour devenir soi-même avant de mourir.
Céline, Voyage au bout de la nuit
Du fond du grabat
As-tu vu l'étoile
Que l'hiver dévoile?
Comme ton coeur bat,
Comme cette idée,
Regret ou désir,
Ravage à plaisir
Ta tête obsédée,
Pauvre tête en feu,
Pauvre coeur sans dieu!
Vis en attendant
L’heure toute proche.
Ne sois pas prudent.
Trêve à tout reproche.
Fais ce que tu veux.
Une main te guide
À travers le vide
Affreux de tes vœux.
Un peu de courage,
C’est le bon orage.
Verlaine, Via dolorosa
Même sur un banc d’accusé, il est toujours intéressant d’entendre
parler de soi.
Pendant les plaidoiries du procureur et de mon avocat, je peux dire
qu’on a beaucoup parlé de moi et peut être plus de moi que de mon
crime.
Étaient-elles si différentes d’ailleurs, ces plaidoiries ?
L’avocat levait les bras et plaidait coupable, mais avec excuses.
Le procureur tendait ses mains et dénonçait la culpabilité, mais sans
excuses.
Une chose pourtant me gênait vaguement.
Malgré mes préoccupations, j’étais parfois tenté d’intervenir et mon
avocat me disait alors:
Taisez-vous, cela vaut mieux pour votre affaire.
En quelque sorte, on avait l’air de traiter cette affaire en dehors de
moi.
Tout se déroulait sans mon intervention.
Mon sort se réglait sans qu’on prenne mon avis.
De temps en temps, j’avais envie d’interrompre tout le monde et de
dire:
Mais tout de même, qui est l’accusé ? C’est important d’être
l’accusé.
Et j’ai quelque chose à dire.
Mais réflexion faite, je n’avais rien à dire.
D’ailleurs, je dois reconnaître que l’intérêt qu’on trouve à occuper
les gens ne dure pas longtemps.
Par exemple, la plaidoirie du procureur m’a très vite lassé.
Ce sont seulement des fragments, des gestes ou des tirades entières,
mais détachées de l’ensemble, qui m’ont frappé ou ont éveillé mon
intérêt.
Camus, L' Étranger
Coming out: Namenloses Leid
Irgendwann, vielleicht mit zwölf oder dreizehn Jahren, war mein bis dahin
unbeschwertes Leben sehr schwer und schmerzhaft geworden:
Ich verstand mich selbst nicht mehr.
Eine Ich-Störung und ein Abgrenzungsproblem, keinerlei Grenze zwischen
Innen und Außen, zwischen Ich und Welt, verleideten mir den Aufenthalt
unter Menschen bis zu dessen Unmöglichkeit.
Ein paar Philanthropen an meiner Schule machten sich einen Spaß aus meinem
Leid und überredeten mich, bei einem Theaterstück -
Morts sans sépulture (Tote ohne Begräbnis) von Sartre - mitzuwirken.
Ich wusste, dass ich mich vollständig lächerlich machen würde.
Aber da ich so inständig gebeten wurde, wollte ich kein Spiel- oder
Spaßverderber sein.
Damit unterschätzte ich allerdings die kriminelle Energie und Niedertracht
meiner Mitmenschen:
Man sorgte für ein volles Haus und vermutlich auch, zur wirkungsvolleren
Umsetzung dieses gemeinschaftlich und vorsätzlich geplanten und begangenen
Verbrechens, für die Anwesenheit geeigneter Persönlichkeiten.
Ein Klassenkamerad - ein ausgewiesener Liebhaber des Theaters und des
Films mit berechtigten Ambitionen als Kameramann - zeichnete das
Schauspiel auf.
Da wir alle so schön gespielt hatten und die Aufführung insgesamt ein
vielbeachteter Erfolg war, wurde bereits über eine kleine Tournee unserer
Truppe nachgedacht.
Hiervon wurde schließlich abgesehen:
Offensichtlich war man zufrieden und hatte mich durch diese
Weichenstellung auf das gewünschte Gleis für künftige Demütigungen
gebracht:
Ich bedauere sehr, nicht dankbar genug sein zu können.
Coming out: Ein falscher Name für das Leid
Im Spätherbst 1988 klingelte ich im Verlauf eines Tages dreimal Sturm bei
meinen Nachbarn, der Familie L., da ich mich bedroht fühlte.
Es öffnete jedoch niemand die Türe: Ob mich jemand bemerkt hat, kann ich
bis heute nicht mit vollkommener Gewissheit sagen.
An diesem Tag klingelte ich auch bei meinen Nachbarn, der Familie W.
Man öffnete mir und ich fragte, ob W., der Sohn der Familie L., gerade bei
ihnen gewesen sei.
Da die Frage nicht verstanden wurde, entschuldigte ich mich und ging.
Es war sicher ein bizarrer Auftritt.
Nachdem ich meinen geistigen Verwirrungszustand einem Freund und meinem
Vater offenbart hatte, konsultierte ich Anfang Januar 1989 auf deren Rat
einen Arzt, Dr. F.
Es folgten Monate ambulanter und stationärer Behandlung.
Damals war ich Student der Fachrichtung Maschinenbau im dritten Semester,
für das ich mich dann krank meldete.
Im nächsten Semester konnte ich das Studium wieder aufnehmen und das
Vordiplom im Frühjahr 1990 erwerben.
Hypnose
Im Verlauf des Jahres 1990 verschlechterte sich mein Gesundheitszustand
leider wieder.
Durch Vermittlung eines Schulfreundes kam ich in Behandlung einer
Heilpraktikerin, einer blond-gelockten, arisch-homöopathischen,
werbewirksam-gesunden und rundum-sympathischen Alternative zur verjudeten
Schulmedizin, Frau G.
Die Behandlung erfolgte in Form einer Hypnosetherapie.
Gegenüber der ewig-gestrigen, damals noch wissenschaftsgläubigen
Krankenkasse, unfähig innovative und revolutionäre Behandlungsmethoden
anzuerkennen, musste die Hypnosetherapie unter einem geeigneten,
traditionelleren Deckmantel versteckt werden.
Die Versicherung musste im Namen des Fortschritts von einer offensichtlich
größenwahnsinnigen Schamanin betrogen werden!
Während der Hypnosetherapie - Muss ich betonen, dass ich in keiner
Weise hypnotisiert war? - sprach ich auch über meine besondere
Empfindlichkeit gegenüber Lärm, insbesondere Türenschlagen, sowie meinen
Eindruck, dass alle über mich lachen würden.
Mein Befinden verschlechterte sich weiter. Als mich Frau G. an eine
Hypnoseklinik überweisen wollte, brach ich die Behandlung ab.
Als Frau war sie der Meinung, ich leide an mangelndem Selbstbewusstsein.
Ich fragte mich, ob sie eine Meise oder einen Dachschaden oder beides
hatte:
Ich war verzweifelt und schwerkrank, musste mir jedoch offenbaren lassen,
ich sei aus mangelndem Selbstbewusstsein zu einer Heilpraktikerin
gekommen.
Dümmer geht es nicht.
Mir wurde klar, dass sie als Frau, die von sich selbst eingenommen ist und
die gerne und viel redet, alles, was ich sagte, brühwarm einer geneigten,
sich empört und entsetzt gebenden, jedoch eigentlich krankhaft
faszinierten, Zuhörerschaft servieren musste.
Daher beschloss ich, ihr guten Stoff zu liefern, um die Versuchung für Eva
süßer zu machen, übertrieb und log, achtete jedoch peinlich darauf, nichts
Strafbares zu sagen.
Ich leide an einer Nervenkrankheit und bin, als einigermaßen
vernunftbegabter Mensch, der entschiedenen Meinung, dass eine derartige
Erkrankung nicht das Geringste mit Sexualität zu tun hat.
Jedoch bin ich ausreichend mit dem Unsinn Freudscher Psychoanalyse
vertraut, um zu wissen, dass hier alles auf den Geschlechtstrieb
zurückgeführt wird.
Ich erlaubte mir den Spaß, gegenüber der Heilpraktikerin G., ganz im Sinne
Freuds, die absurde Vermutung aufzustellen, meine Erkrankung ließe sich
mit Sexualität erklären, da ich die Ahnung hatte, damit ihren weiblichen
Geschmack zu treffen.
Diese Frau wollte ich mir kaufen, denn billiger konnte man nicht sein!
Ihre ganze jahrzehntelange Erwerbstätigkeit als Heilpraktikerin ist nichts
anderes als gewerbsmäßiger Betrug, der vom Unrechtsstaat Bundesrepublik
Deutschland gedeckt wird.
Ein jahrzehntelanges Verbrechen, auf das sie glaubt, stolz sein zu dürfen,
nur weil es genehmigt wird.
Meine kühnsten Fantasien zur Dummheit, Feigheit, Eitelkeit und
Verlogenheit eines Teiles dieser Welt und ihrer Bewohner sollten vor der
Realität verblassen.
Meine Familie und ich wurden, gegen jedes Recht, Opfer noch nie
dagewesener Vergehen, die, aufgrund ihrer Feigheit, den Namen
Verbrechen nicht verdienen.
Es ist zwar brutal, was diese Vertreter gesunden Volkstums mit uns machen.
Es ist aber noch brutaler, was diese Vertreter gesunden Volkstums mit sich
selbst machen.
Denn tiefer kann man nicht sinken:
Alles, was den Westen, was uns, das Abendland, ausmachen sollte, wurde für
nichts verraten:
Millionen, denen man Denkmähler, Mahnmale und Gedenkstätten gewidmet hat,
deren Anstand, Mut und Opfer man an Feiertagen beschwört, sind im Kampf
für diese Werte gefallen.
Sie wurden nicht verstanden, sondern verraten:
Die Denkmähler, Mahnmale, Gedenkstätten und Feiertage waren nichts wert.
Später, während dunkelster Jahre und Jahre und Jahrzehnte und Jahrzehnte
wehrlosen und ohnmächtigen Leidens, fragte ich mich:
War die Größe dieser Tat zu groß für mich?
Chronifizierung
Die fristlose Kündigung
Mein Vater versuchte im Dezember 1991, den Mietern seines
Immobilienbesitzes aufgrund eines schweren Vertrauensbruches fristlos zu
kündigen.
Wir waren bestohlen worden und die Mieter hatten wild fremde Leute in
unser Haus gelassen, unter anderem einen gottbegnadeten Dieb, der als
solcher die im Strafgesetzbuch definierte Straftat des Diebstahls für
sein Publikum aufführte, ohne dafür Eintrittsgeld zu verlangen.
Die Mieter weigerten sich aber, die Kündigung anzunehmen. Im Verlauf des
Jahres 1992 lenkte mein Vater ohne gerichtliche Auseinandersetzung ein.
Ich war seit längerem jedem Gespräch mit den Mietern aus dem Weg
gegangen.
Eine junge Frau beschloss jedoch, auszuziehen.
Diese war mir etwa ein Jahr früher weinend vor unserem Haus aufgefallen.
Später am gleichen Tag, ließ sie sich von meiner besorgten Mutter an
unserem Esstisch trösten.
Sie tat mir leid und ich wollte eigentlich nachfragen, was sie habe und
wie man helfen könne.
Aufgrund meiner Erkrankung, die sich auch als Ich-Störung auswirkt,
konnte ich jedoch unmöglich mit ihr reden, was mich schmerzte und
beschäftigte.
Sie wurde für mich hierdurch zu einer Beatrice oder zu einer Laura:
Einmal gesehen, nie gesprochen und nie vergessen.
Diese junge Frau hatte ich auch gegenüber der Heilpraktikerin G.
erwähnt.
Falls nun behauptet wird, sie musste nur wegen meiner
Komplexe ausziehen, muss ich das als groben Unfug zurückweisen:
Ich kann wirklich nichts dafür, falls ihr die Heilpraktikerin G., direkt
oder indirekt, Angst vor mir gemacht hat.
Spanien: ¡Todo bajo el sol!
Im Januar 1992 reiste ich für ein Praktikum nach Madrid. Dort teilte ich
mir eine Wohnung mit zwei anderen Männern.
Einer arbeitete nachts und kam morgens gegen sechs Uhr nach Hause.
Nach etwa zwei Tagen fing er an, morgens mit einer Wucht die Tür zu
knallen, dass man aus dem Bett zu fallen drohte.
Meine Gesundheitssituation verschlechterte sich in Spanien schnell.
Kraft der Lektüre des peruanischen Großintelektuellen Mario Vargas
Llosa, hier des Essaybandes La verdad des las mentiras, des
Erzählbändes Los jefes und der Erzählung Los cachorrors,
versuchte ich noch, den Niedergang zu bekämpfen.
Schließlich wollte ich das schöne, von der Sonne verwöhnte Land, während
eines kurzen, einwöchigen Aufenthalts im baskischen Vitoria, wo sich ein
Daimler-Benz Werk befindet, fluchtartig verlassen, also das Praktikum
abbrechen.
In Vitoria ließen mich die Organisatoren zweimal die Wohnung wechseln:
Die ersten beiden Wohnungen teilte ich mir für eine Nacht jeweils mit
einem anderen Mann.
In der dritten Wohnung, in der ich den Rest der Woche verbrachte, fand
ich eine Frau und zwei jugendliche Mädchen vor.
Nach deren Angaben handelte es sich um eine alleinerziehende Mutter mit
ihren Töchtern, die es aus dem katalanischen Barcelona ins baskische
Vitoria verschlagen hatte.
Denn erfreulicherweise konnte ich mich sogar mit ihnen unterhalten, da
sie nicht nur Baskisch und Katalanisch, sondern auch Spanisch sprachen.
Nach etwa einem Tag kam noch eine junge deutsche Frau als weitere
Mieterin hinzu.
Bei meiner hastigen Abreise aus Vitoria nach einer Woche, drückte ich
der Vermieterin die Miete für zwei Monate in die Hand.
Diese bedankte sich ausführlich und bedauerte wortreich meine Abreise,
da ich doch so ein netter junger Mann sei.
Die letzten Tage vor meinem Abflug verbrachte ich mehr oder weniger im
Delirium, im "Hostal Filo" an der
Plaza Santa Ana in Madrid.
Ich hatte den Eindruck, dass man das ganze
Hostal evakuiert hatte, um Platz für etwa dreißig
Fahrgäste eines Busses, dessen Anreise ich vor dem Eingang beobachtet
hatte, zu schaffen.
Mein gesamter Aufenthalt in diesem Hostal wurde
zusätzlich durch sinnloses, lautes Türenknallen und anderen
unerklärlichen Lärm im Stockwerk darüber empfindlich gestört.
Muss ich erwähnen, dass ich keinem Menschen in Spanien etwas angetan und
auch keinerlei andere Straftat dort begangen habe?
Als der Tag meines Abfluges gekommen war, streikten die Taxifahrer:
Ich schaffte es dennoch verspätet zum Flughafen, wo ich auf einen
anderen Flug umbuchen musste.
Mit letzter Kraft gelang es mir, über Paris-Orly den Flughafen Straßburg
zu erreichen.
Während ich stundenlang bis in die Nacht auf meine Eltern wartete, die
ich telefonisch darum gebeten hatte, mich abzuholen, fiel mir ein mit
wirklich schönen Blaulichtern in der Dunkelheit sich majestätisch
gemächlich fortbewegender Konvoi schwarzer Limousinen und Vans auf.
Offenbar war ich eingeladen, die stattliche Karavane einer, aufgrund
ihrer Werte, für das Wohlergehen der Welt immens wichtigen,
schützenswerten Person und deren, zugegeben, sehr beeindruckenden
Personenschutz zu bewundern.
Im Vaterland
Zurück in Deutschland versuchte ich, trotz meiner schlechten
Gesundheitslage, mein Studium abzuschließen: Ich begann eine
Studienarbeit am Institut für Mess- und Regelungstechnik. Mein Betreuer
war Herr Z.
Überall wurde ich wie Dreck behandelt oder, im besten Fall, herablassend
bemitleidet.
Jeder fühlte sich berufen, mich zu verhöhnen.
Es war eine Hexenjagd, eine weitere Straftat an mir, die der
Volksverhetzung.
Ich weiss nicht, wie viele Straftaten an mir begangen wurden, ich habe
den Überblick verloren und komme mit dem Zählen nicht nach.
Mein Leben fühlte sich an, wie es im Film The Truman Show mit Jim
Carrey dargestellt wird:
Es fühlte sich unwirklich an.
Ich lebte nicht, sondern versuchte nur, zu überleben, bis der Spuk
endlich vorbei sein würde.
Die Tochter der Physiotherapeutin
Da war die Tochter einer Physiotherapeutin meiner Eltern, C., damals
vielleicht siebzehn Jahre alt, die seit etwa zehn Jahren in unserem Haus
verkehrte.
Mein Vater war, denke ich, eine Art Ersatzvater für sie, da sie ohne
Vater aufgewachsen war.
Auf einmal begann sie, mich zur Verhöhnung anzumachen, gab vor, sich für
mich zu interessieren und musste unbedingt dabei sein, wenn ich mal
wieder zur Entwürdigung zum Rehabilitationskrankenhaus
Karlsbad-Langensteinbach gebracht wurde.
Ich ignorierte ihren Spott, denn ich musste irgendwie die Zeit
totschlagen.
Also schauten wir zusammen Filme und absolvierten gemeinsam einen
Tanzkurs.
Ich hatte keinerlei Freude daran.
Sie bildete sich ein, den Spaß der Verspottung zu haben und durfte bei
einem vermeintlich gerechten, küchenpsychologischen Volksprojekt von
nicht einmal Stammtischniveau dabei sein.
Und immerhin, wie das bei manchen Frauen so ist, fühlte sie sich hübsch
und begehrt.
Sie ist wirklich nicht hässlich, aber ihr Verstand ist - ich erlaube
mir, der Wahrheit die Ehre zu geben - vollkommen kindisch, hohl und
beschränkt.
Falls C. behauptet, es sei ihr von mir oder jemand anderem meiner
Familie etwas angetan worden, muss das als jämmerliche Verleumdung
bestraft werden:
Es mag enttäuschend und verletzend für ihre Eitelkeit sein, aber es hat
sich wirklich niemand für sie als Sexobjekt interessiert.
Sie versucht nur, sich bei der Mehrheit und der vorherrschenden Meinung
einzuschleimen.
C. ist nichts als ein Fähnchen im Wind.
Das Geschenk des Lebens
Das Geschenk des Lebens, es war vergiftet.
Wirft man es weg?.
Jede Sekunde habe ich damals daran gedacht.
Aber da man offensichtlich zunächst mich und dann meine Familie ohne
jeden Grund ermorden wollte, hatte ich etwas dagegen und wollte kämpfen.
Ich hatte es mit Schwerstkriminellen zu tun, die aber als Heilige in der
Gesellschaft verehrt werden wollten.
Diesen Leuten war jedes Mittel recht, solange sie den Anschein der
Unschuld aufrecht erhalten konnten.
Auch ich wollte bis an die allerletzte Grenze gehen, um der Welt eine
Überraschung in die Fresse zu hauen, ihr eine unvergessliche Lehre für
die Ewigkeit zu erteilen und dieses jämmerliche, feige Verbrechen, das
nicht einmal diesen Namen verdient, aufzudecken.
Manchmal hat man keine Kraft mehr und überlebt nur durch Zufall, Glück,
Pech, Vorsehung, wie man es nennen will, oder durch das Schicksal, das
mir meine ehemalige, komplett kriminelle Nachbarin Frau W. verpassen
wollte.
Heute weiss ich, dass meine ehemalige Nachbarin Frau W. als Frau nicht
nur Unverschämtheit mit Selbstbewusstsein, sondern auch kriminelle
Energie mit Frauenpower verwechselt.
Zur ihrer Entschuldigung gestehen wir zu, dass das jeder etwas
unterbelichteten Frau als Frau passieren kann.
Doch nach dem Winter wird es Frühling, auch wenn es einem beschissen
geht. Der Sommer folgt unausweichlich, scheint es.
Und manche Frauen sind doch wirklich irgendwie hübsch, irgendwie
interessant und irgendwie gar nicht mal so blöd.
Nicht als Frau, sondern einfach so.
In dieser schönen Jahreszeit lernte ich 1993 die Spanierin N. kennen und
fand sie, tatsächlich war, attraktiv.
Natürlich wusste ich nicht, ob sie Teil der Truman Show oder echt
war.
Sie hatte Deutsch gelernt, lernte Deutsch und sprach gut Deutsch.
Ich hatte Spanisch gelernt, lernte Spanisch und sprach gut Spanisch.
Es gab gemeinsame Interessen und gemeinsame Unternehmungen.
Am Baggersee überzeugte sie mich von der makellosen Wohlgeformtheit
ihres Körpers.
Alles nach Protokoll: Erstmal Händchen halten!
Wir fuhren in den Schwarzwald, ich zeigte ihr das Freiburger Münster.
Offenbar liebte sie die Provokation:
¡Te estoy toquando en una iglesia! sagte sie.
Und tat es auch.
Wenn auch vieles, oder alles, mies war, fühlte ich mich fast ein wenig
lebendig:
Boy meets girl. Un homme et une femme.
Ich erinnerte mich an den Roman Brave New World von Aldous
Huxley.
In dieser Dystopie wird schon vor der Geburt bestimmt, für welche Rolle
man in der Gesellschaft bestimmt ist.
Durch genetische Manipulation wird für allgemeine Zufriedenheit gesorgt.
Auf diese Weise wird der soziale Frieden gesichert: Niemand kommt auf
die absurde Idee, etwas in Frage zu stellen.
Altmodische soziale Erscheinungen, wie Kritik, Konflikt, Ungehorsam,
Aufbegehren, Revolte oder gar Revolution, sind endlich zum Wohle der
Weltbevölkerung überwunden.
Gefühle sind als Gefahr für die Gesellschaft genetisch abgeschafft. Bei
Anzeichen von Unwohlsein wird Soma verabreicht.
Bei einem der Protagonisten war die genetische Manipulation leider kein
voller Erfolg:
Ein bedauerlicher Betriebsfehler im Labor, durch den diese Figur zum
Anderen, zum Fremden, inklusive lästiger Gefühle, wird.
Beim Lesen war bei mir eine gewisse Identifikation mit diesem
bedauernswerten Laborunfall entstanden.
Auf der Rückfahrt von Freiburg nach Karlsruhe, kam es zu dem, was ich
hier, euphemistisch, einen Brave New World Vorfall nennen will.
Der Fehler, den ich gemacht habe, wäre keine große Sache gewesen, da zum
Glück nichts passiert ist:
Man hätte mir dafür den Führerschein entziehen können.
Selbstverständlich hatte ich nicht die Absicht, die Frau zu verletzen,
die mich in den Wochen zuvor ein wenig ins Leben zurückgeholt hatte.
Die Spanierin N., die sich offenbar nicht an diese Stelle bei Huxley
erinnern konnte, hatte mir verziehen.
Direkt nach meinem Fehler küssten wir uns.
Wir waren ein Paar für einige Zeit und hatten später pflichtgemäß so
etwas wie Sex. Als wir kein Paar mehr waren, blieben wir Freunde.
Im Jahr 1997 besuchte ich sie in Madrid.
Sie fragte mich: Y tú, ¿porqué estás siempre tan triste?
Mittlerweile wird sie die Antwort auf ihre Frage kennen.
Denn im Jahr 1999 änderte sich ihr Verhalten vollständig - wie das aller
meiner Kontaktpersonen - auch wenn sie mir gegenüber vorgibt, weiterhin
meine Freundin zu sein.
Ich habe damals alle Freunde, falls ich noch welche hatte, verloren.
Aus meinen Freunden wurden Feinde, die lauter Straftaten an mir begehen.
Als wir uns auf dem Autobahnparkplatz im Auto küssten, sah ich im
Rückspiegel zwei feixende, offensichtlich bildungsferne Männer in einem
Fahrzeug, das hinter meinem geparkt war.
Man ließ mich, völlig widerrechtlich, beschatten.
Den Führerschein wollten die bildungsfernen Schlaumeier mir dann doch
nicht entziehen, weil es die Beschattung verraten hätte.
Respekt: Ganz schön bauernschlau!
Es geht aber voll daneben.
Die Männer, die ich im Rückspiegel gesehen hatte, haben sich später das
weiter oben erwähnte Busenwunder aus Villingen-Schwenningen ausgedacht
und müssen im Jahr 1999 Kontakt mit der Spanierin N. aufgenommen haben.
Es geht die ganze Zeit nur darum, mir Straftaten anzuhängen, mich zu
demütigen und zu erniedrigen.
Vermutlich haben mir diese Schwerstkriminellen, in kompletter Verdrehung
der Tatsachen, dutzende Straftaten angehängt, die tatsächlich andere
Straftaten an mir sind.
Nichts geht vor Gericht, weil dort nicht ich, sondern die tatsächlichen
Straftäter, die Schwerstkriminellen, dazu verurteilt würden, einen
lebenslänglichen, inklusive Vollpension, kostenlosen Aufenthalt als
Insassen einer Justizvollzugsanstalt zu genießenn.
Stattdessen wird behauptet, dass ich, obwohl ich in meinem ganzen Leben
keine Straftat begangen habe, nicht einmal ein rechtsstaatliches
Gerichtsverfahren verdiente.
Diese Kriminellen haben an mir und der Spanierin N. ein jämmerliches
Verbrechen begangen.
Falls wir in einem Rechtsstaat lebten, liefen sowohl diejenigen, die
eine widerrechtliche Beschattung angeordnet haben, als auch die, welche
diese durchgeführt haben, nicht frei herum.
Nötigung und Körperverletzung
An einem Abend im Jahr 1994, ich saß an meiner Studienarbeit im Mezzanin,
gab es hinter unserem Haus plötzlich lauten Lärm und Lachen. Zweimal wurde
laut die Türe geschlagen. Diese Lautstärke konnte man nur mit
vorsätzlichem Kraftaufwand erreichen.
Man dachte, die Fensterscheiben würden zerbersten.
Das lautstarke Türenschlagen, manchmal auch auffallendes Lachen, setze
sich von diesem Tag an bis zum Januar 2007 fort: Jeden Tag zitterten bei
uns zehn, fünfzehn oder zwanzigmal die Fenster.
Mein Vater sagte einmal, man falle vom Stuhl, wenn Frau L. die Türe
schließt.
Es ist jedoch nicht mit Sicherheit geklärt, wer jeweils die Türe zuschlug
oder wie die Geräusche überhaupt erzeugt wurden.
Das ständige Türenschlagen wirkte sich katastrophal auf meine Gesundheit
aus. Ich fühlte mich wie ein Soldat im Schützengraben unter
Artilleriefeuer und traute mich kaum noch aus dem Haus:
Jedes Mal traf es mich wie eine Faust ins Gesicht: Seitdem taumele ich
durch das Leben wie ein angeschlagener Boxer durch den Ring.
Meine Studien- und Diplomarbeit, versuchte ich, im Keller voranzutreiben,
um dem Lärm zu entgehen.
Da dies nicht gelang, war ich genötigt, immer wieder für längere Zeit im
Schwarzwald zu leben und zu arbeiten.
Mühsam schleppte ich mich durch den Tunnel bis zum Diplomzeugnis im Jahr
1997, das mir ausgehändigt wurde, obwohl ich, in einem gewissen Sinn, in
meinem ganzen Leben weder eine Studien- noch eine Diplomarbeit geschrieben
habe.
Die Erwerbstätigkeit nahm ich als sozialversicherungspflichtig
angestellter Software Entwickler im Jahr 1998 auf.
Zusammenbruch! Zweimal, bitte!
Im Jahr 1999 trat ich eine neue Stelle bei der Firma m. an.
Eines Morgens, als ich das Bürogebäude betreten wollte, kam mir ein Mann
entgegen, der wie mein Arzt Dr. F. aussah.
Was hatte er hier zu tun?
Mein Kommilitone R., mit dem ich mich auf viele Klausuren vorbereitet
hatte und mit dem ich viel Sport - Schwimmen, Fahrradfahren und Laufen -
gemacht hatte, lud mich an einem Wochenende auf eine Fahrradtour ein.
Zur Anfahrt nutzten wir seinen VW Bus, in dem man auch die Fahrräder
transportieren konnte.
Zu meiner Überraschung wählte er eine Tour in Frankreich, vermutlich
irgendwo im Elsaß, aus.
Den VW Bus parkte er auf einer Landstraße direkt vor einer
Gendarmerie.
Zufällig?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, nach Frankreich zu fahren und das
Fahrzeug auf einer Landstraße direkt vor einer
Gendarmerie abzustellen?
Offensichtlich hatte R. diese Gegend bewusst ausgewählt und wusste, wie
auffällig dieser Parkplatz war.
Die Sekretärin der Firma m. erzählte mir, völlig unglaublich, dass sie
sowohl mit der Familie meines Vaters als auch mit der Familie meiner
Mutter verwandt und wie klein die Welt doch sei.
Gute Freunde luden mich regelmäßig zum sonntäglichen Kicken ein, wo ich
als Kopfballwunder dringend benötigt wurde.
In der Verteidigung war ich, allerdings zum Verdruss meiner guten Freunde,
eine sichere Bank, an der man an manchen Tagen verzweifelte:
Heute komm' ich einfach nicht an dem vorbei!
Meine Leistungen auf dem Bolzplatz, von denen die ganze Welt Notiz
genommen hatte, mussten daher selbstverständlich auch vom Geschäftsführer
der Firma m. geistreich kommentiert werden.
Offensichtlich war die Welt vollkommen in Ordnung und alle schätzten mich,
falls sie mich nicht sogar insgeheim liebten.
In unserer lokalen Zeitung BNN (Badische Neueste Nachrichten) fiel mir
eines Tages ein Artikel auf, der in einem Kriminalfall von einer mir bis
dahin unbekannten Art der Pädophilie berichtete, bei der sich Männer an
Kleinkindern und sogar Babys vergehen.
Ich fragte mich, ob es so etwas geben kann und ob dieser Artikel gefälscht
war.
Während dieser Zeit erhielt ich eines Abends einen Anruf eines Mannes, der
sich als mein Arzt Dr. C. aus einem Rehabilitationskrankenhaus ausgab und
auch so klang.
Er erkundigte sich nach meinem Befinden, wo ich arbeitete und nach dem
Namen des Geschäftsführers der Firma.
Ich verstand nicht, wozu er den Namen des Geschäftsführers wissen wollte.
Den Weg zur Arbeit legte ich oft mit dem Fahrrad zurück.
Dabei musste ich morgens und abends eine Brücke über eine Straße in der
Nähe eines Kindergartens überqueren.
Eine zeitlang wunderte ich mich morgens über sehr viele Kinder im frühen
Kindergartenalter an der Hand Erwachsener auf und hinter der Brücke, die
auffälligerweise vom Kindergarten weggingen.
Wo gingen sie regelmäßig morgens hin?
Manchmal ging ich auch am Wochenende in das Büro der Firma m. Dieses war
dann bis auf mich menschenleer. An einem dieser Wochenenden legte ich mich
auf den Boden, da mir schwindlig war.
In einem alltäglichen Gespräch streute der Geschäftsführer, Herr H.,
später beiläufig und sinnlos den Satz ein, er könne sich auch einfach auf
den Boden legen.
Wurde das Büro durch Kameras überwacht?
All dies machte mich misstrauisch und verwirrte mich. Deshalb suchte ich
das Gespräch mit dem Geschäftsführer und einem Mitarbeiter.
Ich erklärte, dass ich in der Vergangenheit an einer
Psychose gelitten hatte und bat um meine fristlose Entlassung.
Die Antwort war: Geisteskrank? Wenn es sonst nichts ist!
Herr H. bemerkte sogar verständnisvoll, dass seine Schwester auch eine
Psychose gehabt habe.
Mir war inzwischen alles gleich. Ich reichte mindestens zweimal eine
Kündigung ein, zog diese aber nach Zureden durch Herrn H. wieder zurück.
Da ich keinerlei Leistung erbrachte, außer, morgens den Rechner
einzuschalten, vor diesem zu sitzen, ab und zu aufs Klo zu gehen und
diesen abends wieder auszuschalten, nicht einmal mehr mit meinen Kollegen
und Vorgesetzten redete, fragte ich mich, warum man mich weiter
beschäftigen wollte:
Ich verstand die Welt nicht mehr. Aber überraschenderweise hatte ich in
der Zwischenzeit geheiratet.
An einem Wochenende wollte ich gemeinsam mit meiner Frau in den
Schwarzwald fahren. Vorher mussten wir uns mit Proviant versorgen.
Im Auto wartete ich auf meine Frau, die allein zum Einkauf in einen Markt
gegangen war. Plötzlich sah ich Herrn Z., den Betreuer meiner
Studienarbeit, lachend in Begleitung einer Frau, vor meinem Auto die
Straße überqueren. Merkwürdig war nur, dass ich etwa eineinhalb Stunden
später, an der Autobahnausfahrt Offenburg der A5, die wir auf dem Weg in
den Schwarzwald nehmen mussten, Herrn Z., in gleicher Begleitung hinter
einem auf einer freien Fläche gut sichtbar geparkten Auto, wiedersah, sich
krümmend vor Lachen.
Woher wusste er, dass wir hier vorbeifahren würden?
Ich erlitt im Frühjahr 2000 einen ersten Zusammenbruch, der mich für etwa
zwei Wochen ins Krankenhaus brachte und meine Anstellung bei der Firma m.
beendete.
Mit meiner Frau besuchte ich im Jahr 2000 einen Gottesdienst einer
Freikirche. Die kleine Gemeinde saß auf den Stühlen in Erwartungshaltung.
Vier oder fünf Personen fingen an, von vorne die Gemeinde ausführlich zu
fotografieren.
Erstens lasse ich mich nicht gerne fotografieren, ohne es erlaubt zu
haben. Zweitens frage ich mich, wer diese Fotografen waren und zu welchem
Zweck die Fotos erstellt wurden. Mir ging es damals zu schlecht, um zu
protestieren oder nachzufragen.
Die Predigt handelte von Glaube, Liebe, Hoffnung: Diese Tugenden
hatte ich in der Hypnosetherapie bei Frau G. besprochen.
In dieser Freikirche sah es die Liturgie vor, dass die Wahrheit nach dem
Gottesdienst offenbart wird.
Die kleine Gemeinde hatte sich von den Stühlen erhoben und befand sich
gruppenweise in Gesprächen.
Ein Jüngling mit braunem, lockigen Haar, gutaussehend und sicherlich einen
Kopf größer als ich, sehr wahrscheinlich ein echter Frauenheld, trat auf
mich zu und verkündete mir das Wort Gottes:
Du bist ein saudummer Wichser!
Unendlich selig fuhr ich nach diesem Gottesdienst mit meiner Frau nach
Hause:
Ich beschloss, künftig öfter in diese Kirche zu gehen, um Gott,
beziehungsweise dem gutaussehenden Jüngling, öfter zu dienen, weil es so
inspirierend war.
Irgendwann, ein paar Wochen später, es war im Herbst des Jahres 2000,
hatte ich endgültig genug und erlitt einen zweiten, viel schwereren
Zusammenbruch, der zu einem monatelangen Krankenhausaufenthalt führte.
Die Elite der Menschheit
An dieser Stelle möchte ich meinen Peinigern und Verfolgern beglückt für
die schöne kriminelle Leistung danken, die, wie mehr als einmal betont,
den Namen Verbrechen nicht mehr verdient:
Ich gratuliere allen Beteiligten! Ich weiss nicht, wie viele es waren.
Ich weiss aber, dass es der Abschaum der Menschheit war.
In der Bundesrepublik Deutschland, angeblich eine Demokratie und ein
Rechtsstaat, herrscht leider weder das Volk noch das Recht, sondern das
von einem größenwahnsinnigen Pöbel, der sich für eine Elite hält,
durchgesetzte Unrecht.
Statt dem Staat zu dienen, wie es sich für Staatsdiener gehört, bedienen
sie sich unverschämt selbst seiner Ressourcen für persönliche,
verfassungswidrige Zwecke, wie in dem Saftladen, der von einem ehemaligen
Bundeskanzler nicht geführt wurde.
Und statt Verantwortung zu übernehmen, richten sie zur Rettung ihrer
wichtigen - oder hübschen, sorgsam und hingebungsvoll gepflegten - Ärsche
lieber den unwichtigen Staat zugrunde.
Und schon kommt mir der Gedanke, für den ich noch mehr gehasst werden
will, dass es sich um Christen und Frauen gehandelt haben muss, dazu
spendiere ich noch Frauenhelden, welche die Menschheit und die
Menschlichkeit verraten, um Weibern in den Arsch zu kriechen, an deren
Rockzipfel sie hängen.
Es sind immer die Dummheit und der Stumpfsinn, manchmal auch die
Geisteskrankheit, wie bei den Nationalsozialisten oder wie bei
fundamentalistischen Christen, die unschuldige Menschen, auch unschuldige
Frauen beim Fahrradfahren oder Joggen, einfach so ermordern.
Es sind nicht die Männer, die Frauen umbringen!
Versteht ihr das, Frauen dieser Welt, könnt ihr das verstehen oder ist das
zu hoch für euch als Frauen?
Einfach so zu morden, kann man aber mit gutem Willen noch im Bereich des
Menschlichen verorten.
Was man mit mir gemacht hat, liegt nicht mehr im Bereich des Menschlichen.
Zunächst landete ich mal wieder für zwei oder drei Wochen beim engagierten
Dr. C., der mir schon lange und nun erst recht verdächtig war, im
Rehabilitationskrankenhaus Karlsbad-Langensteinbach.
Wo sollte ich sonst hingehen, wenn offenbar mein ganzes Vaterland
kriminell war.
Einige Tage nach der Entlassung, es war ein sonniger Frühlingstag, traf
ich mich mit meiner Frau in einem Kaffee in der Nähe der kleinen Kirche an
der Kaiserstraße in der Karlsruher Innenstadt.
Ich blickte durch ein Fenster auf die Straße und sah zufällig eine
übelgelaunte Frau G., die hier natürlich zu dieser Tageszeit - am frühen
Nachmittag - als erwerbstätige Heilpraktikerin nichts zu suchen hatte,
sondern eigens wegen mir gekommen war, in Begleitung einer weinenden Frau,
die ich nicht sicher erkannte, es könnte rückblickend jedoch die Frau
meines Kommilitonen R. gewesen sein.
Man hatte schlechte Laune und weinte, da ich noch am Leben war.
Hierfür bitte ich ausführlich um Entschuldigung: Es ist wirklich
skandalös, dass ich mich nicht schon lange umgebracht habe.
Am 04.02.2016 habe ich diese Geschichte dem später angeblich tödlich
verunglückten Rechtsanwalt S. vorgelegt. Er meinte, da könne man nichts
machen, es sei alles verjährt und so weiter und so fort und
selbstverständlich: Als psychisch Kranker sei ich ein Mensch zweiter
Klasse.
Für diese Belehrung aus dem Munde eines Rechtsanwalts wurden 50 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer berechnet.
Die Lüge ist eine taktische Waffe, die, strategisch eingesetzt, zur
Selbstdemontage führt
Was ich hier erzählt und angedeutet habe, ist tatsächlich keineswegs
verjährt, da es sich um nichts anderes als gemeinschaftlich begangenen,
versuchten Mord handelt.
Offensichtlich spielte jemand vorsätzlich, mit erheblichem finanziellen
Aufwand und psychiatrischer Beratung zur Belustigung eines morbiden, mit
mangelndem (Sach-)Verstand gesegneten Publikums, das nun einmal auf
Geschichten mit geisteskranken Idioten steht, auf der Klaviatur meiner
Krankheit.
In Wahrheit handelt es sich bei Geisteskranken um Menschen, die
entsetzlich gesund und zufrieden mit sich selbst und der Welt sind, jedoch
die Wirklichkeit leugnen.
Die Ereignisse der Jahre 1999 und 2000 in meinem leidvollen Leben -
insbesondere die sinnlose Beschäftigung bei der Firma m., die auffällige
Gendarmerie, der Auftritt des Psychiaters F., der gefälschte Artikel über Männer,
die sich an Kleinkindern und Babys vergehen, die Kinder auf der Brücke auf
dem Weg zur Arbeit - waren natürlich keine Zufälle, sondern vorsätzlich
und sorgfältig geplant und kosteten wenigstens mein Jahresgehalt bei der
Firma m., etwa 40000 DM.
Wie wurden die Psychiater Dr. C. und Dr. F. überredet, sich an diesem
Verbrechen zu beteiligen? Hat man sie gezwungen, mit Geld?
Denn es sollten Gedanken gepflanzt werden:
Ich muss etwas verbrochen haben.
Mein Verbrechen muss so abscheulich sein, dass ich nicht einmal ein
rechtstaatliches Verfahren verdiene.
Aber was?
Man sucht in seinem Leben nach peinlichen Momenten und Fehlern, die man
gemacht hat.
Etwas mit einem Kind? Aber wie kommen sie denn darauf?
Oh nein, jetzt verstehe ich. Wollt Ihr mir das wirklich antun?
Mein Kommilitone R. und dessen Frau spielten einmal mit mir vor Jahren in
deren Wohnzimmer Trivial Pursuit.
Deren Tochter, damals ein Kleinkind, kam auf mich zugerannt, was die
Mutter veranlasste, zu meinem Studienkollegen R. zu sagen:
Lass' sie nicht so nah an ihn ran, du weisst, dass ich das nicht
will!
Damals war ich erstaunt und dachte:
Nanu, warum sagst du das? Du weißt doch sicher, dass ich deinem Kind
nicht verletze.
Nun aber erinnerte ich mich an einen noch länger zurückliegenden
peinlichen Vorfall mit der Tochter von R.
Sie hatten mich jahrelang verfolgt und gequält, um Fehler und
Peinlichkeiten zu provozieren, aus denen man herrliche Verbrechen
konstruieren und mir anhängen konnte.
Endlich und hocherfreut, glaubten sie mich zu haben.
Oder habe ich endlich sie?, fragte ich mich mutig.
Tatsächlich war das kleine Kind die einzige Freude in meinem Leben, in dem
ich jeden Tag geringgeschätzt und vorsätzlich gequält, verlacht,
verspottet und gefoltert wurde, damit ich mich umbringe oder den Verstand
verliere und entrechtet werde.
Und jetzt sollte ich nichts Besseres zu tun gehabt haben, als mich
ausgerechnet an diesem geliebten Kind zu vergehen?
Absurd. Tragisch. Ein Witz natürlich, ein Verbrechen an mir.
Aber ich habe nun einmal eine Veranlagung, die es mir erlaubt, den
Verstand zu verlieren und mich in einem Labyrinth zu verlaufen.
Für mich ist es eine schwere, leidvolle Krankheit.
Für andere ist es eine Achillesferse, die man für schreiend komische
Unterhaltung und die noch komischere Auslöschung meiner ganzen, völlig
unschuldigen Familie nutzen kann.
Ich war fassungslos: Das wollten sie mir wirklich antun:
Und diese Mörder wollen Heilige sein!
Man wollte mich bereits bei meinem Aufenthalt im baskischen Vitoria oder
vor dem Rückflug in Madrid durch Selbstmord erledigen.
Wäre es gelungen, hätte man schaurige, aber letztlich doch irgendwie
unterhaltsame Anschuldigungen, insbesondere von den Frauen aus der dritten
Wohnung in Vitoria, denen ich nicht das Geringste getan habe, vorgebracht.
Für diese geplanten Straftaten der Verleumdung ist ein wehrloser Toter
oder ein entrechteter Insasse einer Anstalt notwendig.
Und ich weiss wirklich nicht, ob es sich bisher um gemeinschaftlich
begangenen versuchten Mord oder um gemeinschaftlich begangenen Mord
handelt, ob mein Vater, meine Mutter, mein Bruder, meine Frau oder mein
Sohn noch leben:
Hat man sie durch ähnlich aussehende, chirurgisch überarbeitete Verbrecher
ausgetauscht?
Sie haben mir vorsätzlich und erfolgreich in den Jahren 1999 und 2000 mit
einigem finanziellen Aufwand den Gedanken eingepflanzt, ich habe der
Tochter von R. etwas angetan, obwohl sie die wortlose Anschuldigung
leugnen.
Das kommt natürlich der Folter eines Menschen gleich:
Dies ist die schlichte Wahrheit und nichts als die Wahrheit: In der
Bundesrepublik Deutschland werden unschuldige Menschen gefoltert.
In wessen Namen?
Jedoch gaben sich diese wunderbaren Menschen vollständig nichtsahnend.
Mein besonders engagierter Psychiater Dr. C., laut hippokratischem Eid
stets nur dem Wohle seiner Patienten verpflichtet, war wirklich sehr
erstaunt:
Aber Herr Pfefferle, wie kommen Sie denn darauf? Sie wissen doch genau,
dass Sie so etwas niemals tun würden.
Während meiner dreißigjährigen Leidensgeschichte hatte ich ein großes
Problem:
Ich hatte keine Beweise.
Beweise habe ich erst seit dem Jahr 2016.
Ich wollte damals, vollständig verzweifelt, tatsächlich zur Polizei gehen,
was ich die ganze Zeit vermieden hatte, da ich nicht wusste, wer für die
unzähligen Verbrechen verantwortlich war und zudem keine Beweise hatte.
Wie zur Bestätigung der Vorsicht, die ich bisher aufgebracht hatte,
erklärte Dr. C. mir süffisant:
Aber Herr Pfefferle, was glauben Sie denn, was die machen werden, wenn
Sie dort hingehen? Die bringen Sie doch gleich wieder hier her!
Da war es wieder, mein großes Problem:
Obwohl ich recht damit hatte, dass mir ein Verbrechen an einem Kind durch
ein geplantes, nicht ganz billiges Drehbuch vorgeworfen wurde, haben es
alle geleugnet und die Polizei hätte auch von nichts gewusst.
Ich wäre vermutlich entrechtet in der Psychiatrie gelandet!
Ein wohlverdienter Feind ist mehr wert als tausend Freunde
Gelegentlich besuchten mich gute Freunde in der psychiatrischen Klinik des
Rehabilitationskrankenhauses Karlsbad-Langensteinbach unter der Leitung
des engagierten Chefarztes Dr. C.
Er lud meine guten Freunde, unter anderem meinen Kommilitonen R., der ihm
auch sehr gut gefiel, wie er mir später anvertraute, und die
Staatsanwältin V.-K. zu längeren Gesprächen hinter verschlossener Tür.
Ich musste bedauerlich draussen bleiben, da es ja schließlich um mich
ging.
Leider muss ich vermuten, dass sich meine guten Freunde mit Vergnügen
belügen ließen.
Diese Heiligen wussten von nichts, waren aber vermutlich rechtzeitig mit
der Kamera vor Ort, um die Früchte ihrer Arbeit zu genießen und brüderlich
mit der lüsternen Öffentlichkeit zu teilen.
Herrlich, genau wie geplant!
Jetzt musste noch eine Vorgeschichte her:
Dazu vernichteten die Jünger des Hippokrates ärgerlich langweilige und
insgesamt enttäuschende Aufzeichnungen zu meiner Behandlung, um diese
durch dem Publikumsgeschmack gerechtere, interessantere und
unterhaltsamere zu ersetzen.
Denn ein noch von Dr. C. angestellter Psychiater, der mich später im
Rehabilitationskrankenhaus Karlsbad-Langensteinbach behandelte, erklärte
mir, Dr. C. habe keinerlei Aufzeichnungen zu meiner mehr als zehnjährigen
Behandlung gemacht.
Das ist leider unmöglich.
Dr. C. hat seine Aufzeichnungen vernichtet oder anderweitig verschwinden
lassen, um seine Phantasien auf weißem Papier ausleben und mir zuschreiben
zu können.
Der Mensch ist ein Projekt
Der Mensch hat eine Ahnung von dem, was er - eigentlich, aber gegenwärtig
noch nicht - ist.
L’homme est ce qu’il n’est pas et n’est pas ce qu’il est.
Sartre, L'Etre et le Néant
Dies gilt nicht nur für den einzelnen Menschen, sondern für die ganze
Gattung Mensch, die sich durch Nietzsche ihr nächstes Ziel, den
Übermenschen, erträumt hat.
Die große Gesundheit, die blonde Bestie, der
Wille zur Macht waren in Wahrheit ein Albtraum.
Aber der Kern des Gedankens Übermensch, nämlich, dass wir auch als
Gattung ein Projekt sind, ist keineswegs nur der Albtraum eines
Wahnsinnigen.
Die Reise ans Ende der Nacht endet, sobald man dauerhaft das Gefühl
hat, sein Selbst verwirklicht zu haben.
Das Licht der vollendeten Selbstwerdung verdrängt die Finsternis der
Selbstentfremdung:
Die Nacht geht, der Tag kommt.
Wer dieses Ende der Nacht, die Morgenröte, erreicht hat, ist vermutlich
jederzeit bereit, erfüllt zu sterben.
Damals verabschiedete ich mich von dieser in vieler Hinsicht grausamen
Welt und starb als Mensch.
Als Zombie kroch ich durch die Zeit, die ich gewinnen wollte.
Wenn es mir irgendwann einmal besser gehen würde, wollte ich die Wahrheit
öffentlich machen.
Falls mir dies jetzt gelingt, ist es nicht wichtig, ob ich lebe oder
sterbe:
Ich habe meinem Leben einen Sinn gegeben und eine Geschichte erzählt.
Mein Leben soll ein Opfer sein für die psychisch Kranken dieser Welt.
Sogenannte psychisch Kranke sind nicht psychisch krank, sondern
nervenkrank.
Ich lass' mich hier ermorden.
Bis zum letzten Atemzug werd' ich diese Welt verachten.
Doch hatte und habe ich mir geschworen, nachdem ich fast alle Schlachten
in diesem Krieg verlieren musste, zuvor den Krieg selbst, auch mit einer
tödlichen Wunde, zu gewinnen.