Strafanzeige wegen Betrugs gegen den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah
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Strafanzeige wegen Betrugs (§ 263 StGB) und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände gegen den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah und Unbekannt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen den
- Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Kantstraße 4, 76137 Karlsruhe und Unbekannt
wegen Betrugs (§ 263 StGB) StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.
Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.
Begründung:
Die im Folgenden genannten PDF-Dokumente finden Sie unter:
https://drive.google.com/drive/folders/1GVWqzWbb8vdV-H-xn1vThDBqRs1TkAmn?usp=sharing
In der Nacht auf den 26.08.2016 wurde ich gegen meinen Willen von der Polizei mit 0,3 ‰ BAK in eine Ausnüchterungszelle und anschließend von dort wiederum gegen meinen Willen von der Polizei in ein psychiatrisches Krankenhaus verschleppt, wo ich gegen meinen Willen, laut Patientenakte (Patientenakte.pdf), die vielleicht teilweise gefälscht wurde, ohne Behandlungsvertrag, auf einer geschlossenen Station untergebracht wurde.
Am 29.12.2016 wurde mir hierzu angeblich amtlich, in unbeglaubigter Abschrift, ein Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe, datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L (offensichtlich ein Verstoß gegen die Aktenordnung), des RiAG Wermann zugestellt (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf).
Ich bat den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, hiergegen Beschwerde einzulegen (AG-Beschwerde-Dr-Schneider-Addae-Mensah-29-01-2017.pdf).
Später erhielt ich, nicht amtlich zugestellt, eine nicht datierte Ausfertigung eines Beschlusses des Amtsgerichts Karlsruhe zu dieser Beschwerde, datiert zum 30.01.2017, des RiAG Dr. Schwirblat (AG-Beschluss-30-01-2017.pdf).
Dieses vom RiAG Dr. Schwirblat nicht unterzeichnete Schreiben hätte
- amtlich zugestellt werden müssen
- statt an mich, an meinen Rechtsanwalt, Dr. David Schneider-Addae-Mensah, gehen müssen
- nicht ausgefertigt, sondern beglaubigt sein müssen
Da in dem Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 30.01.2017 meiner Beschwerde nicht abgeholfen wurde, ging die Angelegenheit angeblich zum Landgericht Karlsruhe.
Von meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah erhielt ich später einen Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in nicht beglaubigter Abschrift und ohne Unterschriften der Richter, der meine Beschwerde in einer unanfechtbaren Entscheidung zurückweist (LG-Beschluss-03-07-2017.pdf).
Anschließend beauftragte ich meinem Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, Verfassungsbeschwerde gegen diesen Beschluss des Landgerichts einzulegen (BVG-VB-Dr-Schneider-Addae-Mensah-10-08-2017.pdf).
Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah stellte mir im Jahr 2018 eine nicht beglaubigte, von keinem Richter unterzeichnete Abschrift eines Beschlusses der Bundesverfassungsgerichts zu, in dem meine Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird (BVG-Beschluss-05-10-2018.pdf).
Daraufhin veranlasste ich den Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah, meine Beschwerde dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorzulegen (EGMR-Dr-Schneider-Addae-Mensah-18-01-19.pdf: Herr Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah gibt als Datum seiner Unterschrift den 18.12.2019 an, obwohl die Beschwerde angeblich am 18.01.2019 eingereicht wurde).
Im Jahr 2019 erhielt ich vom Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah einen Beschluss des EGMR in englischer Sprache in nicht beglaubigter Kopie, der sich nirgendwo in den öffentlich zugänglichen Datenbanken des EGMR finden lässt (EGMR-Beschluss-14-03-2019.pdf).
Daraus ergibt sich, dass der Rechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah niemals Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe (AG-Beschluss-26-08-2016.pdf), datiert zum 26.08.2016, Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L , eingelegt hat und die Angelegenheit damit nicht zum Landgericht Karlsruhe, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen konnte.
Jedoch habe ich für die Dienstleistungen des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah bezahlt: Die Rechnungen liegen als Beweismaterial vor: Der Menschenrechtsanwalt Dr. David Schneider-Addae-Mensah hat mich betrogen. Mein Versuch, einen Rechtsstreit zu führen, wurde von dem Rechtsanwalt, den ich damit beauftragt hatte, vereitelt.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Andreas Thomalla, Apothekengässchen 4, 86150 Augsburg, erhielt ich Akteneinsicht zur Geschäftsnummer 710 XIV 777/16 L beim Amtsgericht Karlsruhe – siehe Dokument Akte.pdf: Dieses Dokument ist offensichtlich ganz oder teilweise gefälscht, da es nicht unterzeichnete und nicht beglaubigte richterliche Beschlüsse enthält. Die gefälschte Akte enthält jedoch angeblich eingegangene Schriftsätze des Rechtsanwalts Dr. David Schneider-Addae-Mensah.
Im Dezember 2018 erhielt ich ein angeblich beglaubigtes, aber nicht unterzeichnetes Schreiben des Amtsgerichts Karlsruhe (Betreuungsgericht) – siehe AG-BG-07-12-2018.pdf. Ich ersuchte Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah, die Bestellung eines Betreuers für mich zu verhindern.
Der ganze Schriftverkehr – AG-BG-Dr-Schneider-Addae-Mensah-16-01-2019.pdf, AG-BG-Beschluss-19-02.2019.pdf - ist offensichtlich gefälscht, da der Beschluss des Amtsgerichts in Ausfertigung statt beglaubigter Abschrift vorliegt.
In der Angelegenheit eines mir zugestellten Päckchens, angeblich von Amazon, das mir verdächtig vorkommt, hatte ich per E-Mail Strafanzeige erstattet. Erst heute weiß ich, dass mein Internetverkehr manipuliert wird und damit die Strafanzeigen möglicherweise niemals ihr Ziel erreichten. Durch Antrag von Herrn Dr. David Schneider-Addae-Mensah wollte ich Akteneinsicht erlangen. Die Akte (Akte-Amazon.pdf), die Herr Dr. David Schneider-Addae-Mensah mir später vorlegte, ist vermutlich gefälscht.
Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen,
Andreas Pfefferle
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