Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Datenveränderung, Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a, 202a, 202b, 201 StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit diesem Schreiben erstatte ich, Andreas Pfefferle, geboren am 23.10.1965 in Karlsruhe, wohnhaft Im Eichbäumle 18, 76139 Karlsruhe, Personalausweisnummer L8RYVHWVG, Strafanzeige gegen Unbekannt, zunächst bei Unitymedia und Telekom, aufgrund der §§ 303a (Datenveränderung), 202a (Ausspähen von Daten), 202b (Abfangen von Daten), 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) StGB und aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände.

Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung des entsprechenden Aktenzeichens.

Begründung:

Mein Internetverkehr wird offenbar seitens meines Internet Service Providers (Unitymedia) manipuliert. Und am Samstag, den 01.02.2020, wurde dann offensichtlich sogar, nachdem ich mir das Smart Phone meines Vaters ausgeliehen hatte, der einen Mobilfunk-Vertrag mit der Telekom hat, der Internetverkehr über mobile Daten dieses Geräts manipuliert.

Zur forensischen Analyse von Bildern wollte ich am Samstag, den 01.02.2020, einen Webservice nutzen, denn ich habe den Verdacht, dass Screenshots, die ich am Freitag, den 31.01.2020 aufgenommen habe, auf meinem Rechner und einem abgezogenen USB-Stick manipuliert wurden. Hierzu waren möglicherweise sogar von mir nicht authorisierte Eindringlinge in meinem Haus.

Die kostenfreie Version des Webservice ohne Login:

https://fotoforensics.com.

Die Premium Version mit Login:

https://lab.fotoforensics.com.

Mir wurden über Untiymedia gefälschte Versionen der Seiten unter diesen Adressen ausgeliefert, die so manipuliert wurden, dass der kostenfreie Dienst gar nicht funktionieren kann, da man keine Dateien hochladen kann. (Ich habe die HTML-Seite gesichert: Man sieht im Quelltext, dass die Seite nutzlos gemacht wurde.) beziehungsweise das Login bei der Premium Version durch eine falsche Fehlermeldung verhindert wird.

Daraufhin suchte ich die Seite der kostenlosen Version im Google cash. Die Seite wurde von Google ebenfalls am Samstag, den 01.02.2020 - gegen 03:00 Uhr (GMT) - gecashed: Im cache von Google sieht die Seite aber ganz anders aus.

Ich führte anschließend ein Telefongespräch hierzu mit meinem Bruder, Thomas Pfefferle, wohnhaft Im Eichbäumle 40, 76139 Karlsruhe, über meinen Festnetzanschluss, der ebenfalls von Unitymedia betrieben wird.

In diesem Gespräch dachte ich laut darüber nach, mir das Smart Phone meines Vaters zu nehmen, und über mobile Daten, also den Mobilfunkdienst, den er bei der Telekom gebucht hat, die Seite der kostenlosen Version aufzurufen. Nach dem Gespräch rief ich tatsächlich auf dem Smart Phone meines Vaters im Android Chrome Browser die Seite über Mobildaten auf und erhielt auch eine funktionierende Seite, die so aussieht, wie die von Google gecashte Version.

Nun wollte ich über das Smart Phone die Bilder zum Webservice hochladen. Ich brauchte aber zu lange, die Screenshots auf das Smart Phone zu übertragen: Ich war nicht schnell genug.

Denn wenige Minuten nachdem die Telekom die richtige Seite geliefert hatte, lieferte nun auch die Telekom die falsche, manipulierte und unbrauchbare Seite aus.

(Am 03.02.2020 wurde über die Telekom wieder eine Version der Seite ausgeliefert, die funktionsfähig aussieht.)

Das Beweismaterial (Manche Fotos sind mehrfach vorhanden.) finden Sie hier:

https://drive.google.com/drive/folders/14t9RkYMQ0bBIVf8Q_8gUAuJMpVFUK1Qn?usp=sharing

Die Bilder zeigen Screenshots oder mit Android Geräten aufgenommene Fotos von Bildschirmen.

Auf einem Bild sieht man, dass sich der Webservice unter https://lab.fotoforensics.com darüber beschwert, dass ich mich über das TOR Netzwerk verbinde, obwohl das gar nicht stimmt - weder der Unsafe Browser des Tails Betriebssystems noch Google Chrome auf Android verwendet TOR.

Der Aufruf der Seiten erfolgte - angeblich - über verschiedene Protokolle: HTTP, HTTPS und HTTPS gekapselt in TOR.

Ich sage "angeblich", da ich behaupte, dass das von einem USB-Stick gestartete Tails Betriebssystem, Version 3.15, entweder schon beim Download unter Windows 10 kompromittiert war, obwohl die vorgesehenen Sicherheitschecks erfolgreich waren, oder später, nicht authorisiert, durch Personen, die in meinem Haus waren, wie etwa Handwerker oder Einbrecher, manipuliert wurde.

Anders kann ich mir die Manipulation trotz Verwendung von TOR und HTTPS nicht erklären.

Vielleicht wird zusätzlich bei Unitymedia mein Internetverkehr mit HTTPS Interception/SSL Inspection analysiert.

Daraus ergibt sich - abgesehen davon, dass mein Internetverkehr, und nun auch der meines Vaters über Mobilfunkdaten, manipuliert wird oder wurde: Entweder hat mein Bruder den "Feind" informiert. Oder aber, und wahrscheinlicher, man hört mein Festnetztelefon - und vermutlich auch mein ebenfalls über Unitymedia betriebenes Mobiltelefon - ab.

Vielleicht ist auch das ganze Haus instrumentiert worden.

Dies alles ist vielleicht von der Polizei - eventuell nach Genehmigung durch einen Richter - durchgeführt worden und illegal:

Es gibt keinen legalen Grund für die Manipulation des Zugangs zu diesem Webservice.

Falls, abgesehen davon, ein Richter die Überwachung genehmigt hat, ist zu prüfen, wann und mit welcher Begründung dies geschehen ist.

In verschiedenen Angelegenheiten habe ich per E-Mail und FAX Strafanzeigen erstattet. Möglicherweise sind meine Schriftsätze niemals am Ziel angekommen, da neben der Manipulation meines Internetverkehrs auch Rufnummern umgeleitet werden. Ich erhielt jedoch, nicht amtlich zugestellt und nicht unterzeichnet, eine Vielzahl von Schreiben seitens des Amtsgerichts, der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft: Vielleicht handelt es sich um Fälschungen.

Ich bitte Sie daher, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und mich über das Ergebnis zu informieren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe lehnte es mit Schreiben vom 11.03.2020 ab, meiner Strafanzeige Folge zu leisten, ohne in irgendeiner Form auf meine Argumente oder das vorgelegte Beweismaterial einzugehen:

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