Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon

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Am 10.12.2018 schrieb ich per E-Mail an folgende E-Mail Adressen

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)
  • KARLSRUHE.KD.FUEGR@polizei.bwl.de (Polizeipräsidium Karlsruhe)
  • stuttgart.lka@polizei.bwl.de (Landeskriminalamt Baden-Württemberg)
  • karlsruhe.kd.k5@polizei.bwl.de
  • christoph.knappich@polizei.bwl.de
  • schmietenknop@cvs-kanzlei.de

unter dem Betreff: Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dieser E-Mail Nachricht erstatte ich Strafanzeige gegen Unbekannt bei Amazon aufgrund der §§ 268, 269, 270 StGB.

Zur Begründung sehen Sie bitte meine PowerPoint Präsentation unter dem Link

Freigegebener OneDrive Ordner

in der Datei Amazon.pptx.

Sie können diese direkt im Browser im Bearbeitungs- und im Präsentationsmodus anschauen.

Ich habe die Notizen in der PowerPoint Präsentation auch mehr oder weniger wörtlich vertont. Der Ton und die Videos in der Präsentation werden bei Betrachtung als Bildschirmpräsentation automatisch abgespielt.

Die Zusammenfassung und Schlussbemerkung aus meiner PowerPoint Präsentation führe ich hier an:

Eine Bestellung bei Amazon wird zu 99 % von einer EDV-Anlage bearbeitet:

Die EDV-Anlage nimmt die Bestellung entgegen, vergibt dieser einen eindeutigen Code und entscheidet, von welchen Logistikzentren die bestellten Waren ausgeliefert werden.

Mitarbeiter, in manchen Fällen auch Roboter, in den ausgewählten Logistikzentren, werden von der EDV-Anlage über die neue Bestellung und die bestellten Waren informiert, holen die bestellten Waren aus Regalen und legen diese in Körbe, die über einen maschinenlesbaren Barcode, der den von der EDV-Anlage vergebenen Code für die Bestellung enthält, identifiziert werden.

Die Körbe, in denen die bestellten Waren abgelegt wurden, werden maschinell, von der EDV-Anlage gesteuert, zusammengeführt.

Die enthaltenen Waren werden von Mitarbeitern verpackt und das Paket mit dem Barcode versehen.

Die Bestellung wird dabei immer über diesen Barcode identifiziert: Die Mitarbeiter wissen nicht an wen die Bestellung geht.

Anschließend kommt das Paket auf ein Förderband, wo es gewogen, und von einer Maschine, die mit der EDV-Anlage verbunden ist, anhand des Barcodes mit dem Adressetikett beklebt wird.

Von der EDV-Anlage gesteuerte Maschinen verbringen das Paket in einen Container, der von einem externen Logistikunternehmen, oder von Amazon Logistics, in Lastkraftwagen – gegebenenfalls auch Flugzeugen - zu einem Verteilzentrum in der Nähe des Kunden transportiert wird.

Von dort werden die Pakete mit Lieferwagen dem Kunden zugestellt.

Die EDV-Anlage generiert in diesem Prozess technische Aufzeichnungen, Daten oder eine Aufzeichnung von Geschehensabläufen, zum Bestell- und Paketstatus.

Es wird unter anderem aufgezeichnet, wann die Bestellung eingetroffen ist, wann die Bestellung das Logistikzentrum verlassen hat, und, im Falle von Zustellung durch Amazon Logistics, wann und wo das Paket Amazon Standorte durchläuft, bis es schließlich beim Kunden ankommt.

Diese Aufzeichnungen sind teilweise in der Paketverfolgung und in maschinell versendeten E-Mails sichtbar.

Die von der EDV-Anlage generierten Aufzeichnungen, Etikette und Daten sind beweiserhebliche Daten: Sie belegen rechtsverbindlich die Bestellung, ihre Bearbeitung und den Weg des Paketes zum Kunden.

Die Echtheit dieser maschinell erstellten beweiserheblichen Daten hängt vom ordnungsgemäßen, manipulationsfreien Betrieb der EDV-Anlage ab.

Im manipulationsfreien Betrieb

  • etikettiert diese EDV-Anlage kein Paket mehrmals, ohne dass dies in irgendeiner, vom Amazon Kundendienst einsehbarer und kommunizierbarer Form aufgezeichnet werden würde,
  • erstellt diese EDV-Anlage nicht das auf dem mir am 15.10.2018 zugestellten Paket befindliche Etikett,
  • versendet diese EDV-Anlage bei Zustellung durch Amazon Logistics nach der Versandbestätigung keine E-Mails von shipment-tracking@amazon.de,
  • listet die EDV-Anlage von mir über das dafür vorgesehene Kontaktformular versendete E-Mail Nachrichten im Message Center unter „Sent Messages“ auf,

wie ich in meiner PowerPoint Präsentation dargelegt habe.

Daher wurde die EDV-Anlage fälschlich beeinflusst sowie technische Aufzeichnungen und beweiserhebliche Daten gefälscht.

§ 268 schützt die Sicherheit der Informationsgewinnung durch technische Geräte sowie das Vertrauen in die Entstehung der Aufzeichnungen frei von Manipulationen.

§ 269 schützt in Übereinstimmung mit §§ 267 und 268 die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechts- und Beweisverkehrs, was den Umgang mit beweiserheblichen Daten anbelangt.

§ 270 enthält eine Gleichstellungsklausel zur fälschlichen Beeinflussung einer Datenverarbeitung für sämtliche Tatbestände, die das Merkmal „zur Täuschung im Rechtsverkehr“ voraussetzen (§ 152a Abs. 3, §§ 267, 268, 269, 271, 273, 281).

Ohne diesen Schutz kann ich verständlicherweise kein Vertrauen in die Authentizität des mir am 15.10.2018 zugestellten, angeblich von Amazon stammenden, Paketes haben, denn der Amazon Kundendienst ist nicht in der Lage, mir mitzuteilen, wann, wo, warum und von wem das Paket umetikettiert wurde.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

Bereits zuvor hatte ich mich in dieser Angelegenheit hilfesuchend an die Polizei gewandt. Der erste Kontakt war eine E-Mail, die ich am 26.10.2018 an folgende E-Mail Adressen

  • KARLSRUHE-WALDSTADT.PREV@polizei.bwl.de (Polizeirevier Karlsruhe Waldstadt)
  • KARLSRUHE.KD.FUEGR@polizei.bwl.de (Polizeipräsidium Karlsruhe)

unter dem Betreff: Computerkriminalität/cybercrime: Verdacht des unbefugten Zugriffs auf mein Amazon Konto

schrieb:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich heiße Andreas Pfefferle und wohne im Eichbäumle 18 in 76139 Karlsruhe.

Am 20. Oktober 2018 kontaktierte ich gegen 17:50 Uhr telefonisch Amazon unter der deutschen Support Nummer 0800 3638469.

Es meldete sich die übliche aufgezeichnete Ansage, die von Support Dienstleistern geschaltet wird.

Jedoch wurde angesagt – ich zitiere aus Erinnerung:

"Gespräche werden zu Schulungszwecken aufgezeichnet. Falls Sie dies nicht wünschen, drücken Sie bitte die Taste mit der Nummer Zwei."

Andere Optionen wurden nicht angeboten.

Dies erscheint mir merkwürdig:

Nur eine Option? Und warum wählt man dann die Taste mit der Nummer Zwei für diese Option?

Ich drückte die Taste mit der Nummer Zwei.

(Ich habe die Zwei-Faktor-Authentifizierung auf meinem Amazon Konto aktiviert.)

Dem Support Mitarbeiter, der angeblich Zugriff auf mein Konto benötigte, war es zunächst nicht möglich, auf mein Konto zuzugreifen - was mir unglaubwürdig erscheint.

Man sendete mir eine SMS mit dem Code des zweiten Faktors. Der Support Mitarbeiter bat mich, diesen vorzulesen. Diesem Wunsch entsprach ich.

Nach dem ersten Faktor, dem Passwort, wurde ich nicht gefragt.

Der Support Mitarbeiter forderte mich am Telefon auf, eine E-Mail an impressum@amazon.de für weitere Auskünfte zu schreiben.

Ich erhielt auch eine E-Mail mit dieser Aufforderung, die ich unten wörtlich zitiere.

Natürlich ist impressum@amazon.de keine Support E-Mail-Adresse.

Daher und wegen der gesamten Auffälligkeit des Telefonats habe ich den Verdacht, dass sich jemand unbefugten Zugriff zu meinem Amazon Konto verschafft hat und mein Gesprächspartner kein Amazon Support Mitarbeiter war.

Ich bitte Sie daher dringend, Ermittlungen aufzunehmen. Falls Sie mich persönlich sprechen müssen oder wollen, können wir gerne einen Termin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Pfefferle

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