COVID-19 ist keine Seuche, sondern ein Staatsverbrechen

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Alles weist darauf hin, dass COVID-19 eine Desinformationskampagne, ein Staatsverbrechen, ist.

Die überwältigende und wie eine Lawine mitreißende Berichterstattung auf allen Kanälen, mäandert, verzweigt und präsentiert immer wieder neue spannende Wendungen.

Es fühlt sich wie atemberaubende Fiktion an:

Kein Detail dieser Erzählung will man auch nur zum Schlaf verpassen.

In jedem Roman sollte der erste Satz meisterhaft gelungen sein.

Diese Geschichte beginnt zunächst sinnreich auf einem Fischmarkt im chinesischen Wuhan.

Gleich fragen sich alle aufmerksam, was Fledermäuse, von denen das Virus auf den Menschen gelangt sein soll, auf diesem Markt zu suchen haben.

Später wird bedrohlich angedeutet, das Virus sei vielleicht aus einem Labor, in dem Kampfstoffe entwickelt werden, entfleucht.

Dabei versteht es sich, dass den Chinesen, wie schon immer faktentreu berichtet, alles zuzutrauen ist.

Dann treten Helden der Mikrobiologie mit Lebensläufen aus einem Bilderbuch auf, welche in Rekordzeit Impfstoffe entwickeln, die allerdings äußerst anspruchsvoll in Lagerung und Transport sind.

Leider kann es bei der Impfung mit diesen delikaten Stoffen zu tödlichen Komplikationen kommen.

Im weiteren Verlauf der einnehmenden Handlung mutiert das hinterhältige Virus.

Insgesamt liest sich diese Geschichte nicht wie Realität, sondern wie Fiktion.

Zudem eignen sich die Maßnahmen, mit denen die Plage bekämpft werden soll, offensichtlich weniger für den Ernst, als vielmehr für den Witz.

Es gibt tatsächlich Menschen, die positiv auf diese neuartige Krankheit getestet werden?

Die Ergebnisse dieser Tests werden vermutlich schon bei der Herstellung festgelegt.

So kontrolliert man die Inzidenzrate ad libitum:

Nur ein kurzer Anruf beim besten Kumpel aus der Schulzeit, nun Produktionsleiter, dem die Verantwortung für die Fabriken, die das Zeug herstellen, übertragen wurde.

In der Bundesrepublik Deutschland basiert die ganze rechtliche und politische Berichterstattung auf einem Infektionsschutzgesetz, das aus dem Jahr 2000 stammen soll.

Eigens für die neue und völlig unerwartete Bedrohung, wurden schnelle Änderungen und maßvolle Erweiterungen an diesem Gesetz vom verantwortungsvollen Parlament beschlossen, das, so bedauerlich wie bekannt, viel zu langsam für den Ernstfall arbeitet, da es ausschließlich, als Theater oder als Zirkus, für den Spaßfall konzipiert wurde.

Immerhin einsichtig und beschämt, gibt es daher seine Kompetenzen an die effizientere Exekutive ab.

Die fahrlässig mangelhafte Vorbereitung muss entschuldigt werden:

Nachweislich war noch niemand auf den endzeitlichen Gedanken gekommen, ein Virus könnte als apokalyptischer Reiter die ganze Menschheit auslöschen.

Die Bekämpfung einer ansteckenden Krankheit war einmal Sache der Wissenschaft - vor allem der medizinischen Wissenschaft.

Heute mischen sich Politiker gerne in Bereiche ein, die gar nichts mit Politik zu tun haben.

Nun behaupten wir, dass es dieses Infektionsschutzgesetz gar nicht gibt und damit die gigantische Desinformationskampagne in sich zusammen bricht:

Denn im Jahr 2000 wurde tatsächlich kein Infektionsschutzgesetz verabschiedet, sondern am 20. Juli 2000 ein Seuchenrechtneuordnungsgesetz (SeuchRNeuG), das wir hier im relevanten Bundesgesetzblatt zeigen.

Der Text dieses Gesetzes ist offensichtlich gefälscht.

Denn der erste Artikel des SeuchRNeuG soll ein Gesetz innerhalb eines Gesetzes sein:

Artikel 1:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG).

Das SeuchRNeuG, alias Infektionsschutzgeset (IfSG), ändert zum letzten Mal (siehe Artikel 2 § 37) das bislang gültige Bundes-Seuchengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1979 (BGBl. I S. 2262, 1980 I S. 151), um es gleichzeitig außer Kraft (siehe Artikel 5) zu setzen.

Wir reiben uns die Augen und fragen ungläubig staunend:

Welchen Sinn soll das haben?

Der - wenn auch sehr schön geschriebene - Artikel 2 § 37 ist völlig überflüssig.

Vermutlich wurde er bei der Fälschung übersehen.

Teil des angeblich abgelösten Bundes-Seuchengesetzes war ein Gesundheitszeugnis für Berufstätige, die in besonders sensiblen Bereichen arbeiten, wie zum Beispiel im direkten Kontakt mit Lebensmitteln bei deren Vorbereitung zum Verzehr durch andere Menschen oder mit Kindern in Kindergärten und Schulen.

Nun soll das Gesundheitszeugnis, für das eine amtsärztliche Untersuchung notwendig war, durch eine einfache Belehrung ersetzt worden sein:

Sie dürfen aber keine ansteckende Seuche in sich tragen, wenn Sie Ihren Beruf in diesm sensiblen Umfeld ausüben!

Hoffentlich fühlen sich ansteckende gefährliche Viren, die es sich im Körper der betroffenen Berufstätigen gut gehen lassen, auch angesprochen und löschen sich rücksichtsvoll selbst aus.

COVID-19 ist folglich keine ansteckende Seuche, sondern tatsächlich ein Staatsverbrechen, dessen Absicht dringend geklärt werden sollte.

Wir können es kaum abwarten!

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